@toml,
m.E. besteht auch bei Wasserversorgung die Einspruchsmöglichkeit nach § 315, wenn diese nicht von der Stadt oder einer Kommune direkt ausgeübt wird, sondern von Stadtwerken.
So auch bei den Stadtwerken Kreuznach.
Ich habe seit 2005 Widerspruch eingelegt, da die Stadtwerke kreuznach laut Geschäftsbericht und Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach (im Internet nachlesbar) bis zu 20% Gewinn (Ebit) nach Steuer erwirtschaften!!!!
Umsatz 9 Mio €, Gewinn: 1,8 Mio €
Und ab dem 1.2.2007 erheben sie sogar eine weitere Grundgebühr neben der Zählergebühr und Preis pro Kubikmeter.