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Autor Thema: E.ON mit Strompreis- Fernsteuerung/ E.ON überführt sich selbst  (Gelesen 2872 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON mit Strompreis- Fernsteuerung

Abgestimmte Fernsteuerung

Selten hat man so einen Käse gelesen.


Alles gelogen.


Zitat
Außerdem könnten im Verlauf des Jahres auch die Strompreise sinken, stellte E.on in Aussicht. Die Großhandelspreise beim Strom seien bereits deutlich herunter gegangen, sagte Konzernchef Wulf Bernotat heute auf der Bilanzpressekonferenz in Düsseldorf. Dies werde in einem nächsten Schritt auch den Endkunden zugute kommen.

E.ON Energie: Strom wird  sofort 1 Cent/ kWh billiger, 2 Jahre Preisstabilität ohne Aufpreis

Das ist der unumstößliche Beweis aus dem Hause E.ON, dass E.ON- Strom gar nicht teurer werden muss, sondern garantiert billiger werden kann, zwei Jahre lang, ohne kruden Aufpreis.

Wenn E.ON dieses Angebot an alle grundversorgten Kunden in Deutschland richtet, ist überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, dass man den eigenen Kunden in der Grundversorgung die Preise um ca. 10 Prozent erhöhen muss.


Meines Erachtens will der Konzern wohl seinen sieben Millionen Stromkunden den Strom nur teurer machen, um allen grundversorgten Kunden aller ca. 900 Wettbewerber eine garantierte Strompreissenkung um 1 Cent/ kWh  mit Preisgarantie für die Dauer von zwei Jahren anbieten zu können, um Stadtwerke als Grundversorger aus dem Markt zu drängen.


Dass dies alles nur aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung des Konzerns möglich ist, liegt offen zu Tage.

Meines Erachtens bedarf es nicht erst weiterer Beweise, um einen kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch anzunehmen, wenn E.ON auch nur einem einzigen seiner Stromkunden gegenüber die Strompreise zum 01.01.2008  tatsächlich erhöht.

Es ist nicht dumm vom Bundeswirtschaftsminister, E.ON in einer gewissen Sicherheit zu wiegen, um zu sehen, ob der Konzern es sich tatsächlich wagt, über das Stöckchen zu springen:

Noch handelt es sich nur um Ankündigungen von Preiserhöhungen. Noch ist nichts passiert. Noch sind zehn Prozent des Jahresumsatzes noch nicht von den Kartellbehörden als Strafe abgegriffen. Noch kann der E.ON- Chef die Verantwortung für eine missglückte Ankündigung übernehmen und seinen  Platz zum Jahresende räumen. Noch ist Zeit zur Umkehr.

Noch....


Keinesfalls darf sich das Bundeskartellamt auf irgendwelche Gespräche mit E.ON einlassen. Das wäre ja wohl so, als würde ein potentieller Bankräuber vor seiner Tat mit Staatsanwalt und Polizei reden wollen, um seine Erfolgsaussichten zu sondieren.


Schluss mit der E.ON- Märchenstunde.

Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.

Offline RR-E-ft

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E.ON mit Strompreis- Fernsteuerung/ E.ON überführt sich selbst
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2007, 20:39:06 »
Wie etwa von E.ON belieferte Stadtwerke noch so ausgesprochen blöde sein können, an E.ON noch höhere Strompreise zu zahlen, wo der Konzern gleichzeitig mit einem Angebot zur garantierten Strompreissenkung und zweijähriger Preisgarantie an alle grundversorgten Stadtwerke- Kunden vor der Tür steht, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Auch für solche betroffenen Stadtwerke gilt uneingeschränkt.

Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.

Auch RWE drängt Stadtwerke mit Strompreiserhöhungen in die sichere  E wie Einfach- Falle.

Solche Stadtwerke müssen ihre Strompreise erhöhen, die Kunden wandern ab, wenn sie eine Preissenkung mit Preisgarantie versprochen bekommen und kein Geld mehr zu verschenken haben.

Warum RWE dem E.ON- Konzern derart bei der Liquidation der Stadtwerke helfen sollte? Nun, wer wollte denn tatsächlich garantieren, dass E.ON und RWE ihre Zentralen nicht etwa außerhalb der EU in die schöne  Schweiz verlegen und dort ungestört heiraten/  fusionieren? Wer wollte dies mit Sicherheit ausschließen können? Wer wollte denn mit Sicherheit ausschließen, dass einige nicht schon auf gepackten Koffern sitzen?

Getreu dem Motto von Hape Kerkeling: Ich bin dann mal weg.


Stadtwerke- Geschäftsführungen, die diesem Treiben jetzt nicht wehrhaft entgegentreten, schaden den Stadtwerken und deren kommunalen Gesellschaftern. Sie sind deshalb wegen vorsätzlicher Geschäftsschädigung ggf. in Verbindung mit Untreue, hilfsweise wegen offenbarem Unvermögen ggf. fristlos  zu entlassen.

Wer sehenden Auges kommunale Stadtwerke zu Schanden fährt, hat auf seinem Platz nichts mehr zu suchen,  muss sofort  ohne Abfindung weg, kann sich ggf. gleich bei E.ON bewerben.

 

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