Habe das Schreiben jetzt lesen können.
Nun, das übliche Gewäsch (\'tschuldigung), das den Verbrauchern weismachen will, daß die SONDERVERTRÄGE an die GVV angepaßt werden müssen. Dazu steht hier bereits eine MENGE im Forum, bitte etwas geduldiger suchen.
Fakten / Fragen, die auftreten:
1. ist es wirklich ein Liefervertrag? Oder nur eine Grundversorgung? Es sieht eher nach einem Sonderabkommen aus, setzt aber vorher einen WIRKSAMEN Vertragsschluß voraus (sehen Sie in Ihren alten Unterlagen nach, ob Sie schon mal was unterschrieben haben).
2. eine Kündigung des Sondervertrags ist wegen der neuen GVV nicht notwendig und auch nicht statthaft, da diese nur für die Grundversorgung gelten. Glatte Irreführung.
3. der Versorger will den alten Vertag mit neuen AGBs versehen, die er sozusagen von der GVV \"abgeschrieben\" hat. Das geht aber nur mit Ihrem Einverständnis. Möglicherweise ist in den alten AGB eine üngültige Preisanpassungsklausel enthalten, die der Versorger schnellstmöglich loswerden will - siehe §307, AGB-Kontrolle.
4. für den Fall, daß Sie nicht zustimmen (unterschreiben) hat er hier so etwas wie eine \"Kündigung\" formuliert. M. E. nach gilt das so aber nicht, es sei denn, der alte Vertag läuft automatisch zum angegebenen Termin aus. Und die Form?? Ist überhaupt eine rechtsgültige Unterschrift darunter??
5. wenn Sie was unternehmen wollen, weisen Sie das Ansinnen des Versorgers eindeutig zurück (Musterschreiben \"Vertragskündigung\").
6. auch könnten Sie die Grundversorgung akzeptieren und darin dann mit $315 Widerspruch gegen den Gesamtpreis erheben, Zahlungen kürzen und und und...
ABER wenn Sie unterschreiben, dann brauchen Sie sich hier nicht mehr nach Hilfen zum Widerstand erkundigen, denn dann ist der Zug ABGEFAHREN, Sie haben ALLES Neue akzeptiert, auch den hohen Preis - und der Versorger freut sich bestimmt.
Das ist hier aber keine Rechtsberatung. Lesen Sie sich bitte die entsprechenden Erklärungen und Musterschreiben auf den Seiten des BDE durch.