Moin Leute,
Hier im EWE-Land gibt es zurzeit eine rege Diskussion darüber, ob es klug gewesen ist. die EWE per Sammelklage wegen ihrer Preise und Erhöhungen anzugehen.
Offenbar ist Oldenburg kein gutes Pflaster, um gegen die EWE zu prozessieren. Zu kürzen und darauf zu warten, dass man von der EWE verklagt wird, mag bessere Erfolgsaussichten haben. Wenn aber die anstehenden Klagen scheitern, werden auch diejenigen schlechtere Karten haben, die konsequent kürzen und auf eine Klage der EWE zuwarten. Die EWE wird unter Verweis auf zu ihren Gunsten ergangener Urteile in den Ring steigen. Daher sollten wir alle ein gemeinsames Interesse daran haben, dass die aktuellen Klagen erfolgreich für den Gasprotest ausgehen und uns dafür voll einsetzen.
Mich hat in den Verhandlungen am 18. Oktober der Winkelzug der EWE-Anwälte verblüfft, die ehemaligen S-Tarife und den derzeitigen Tarif EWE Erdgas classic kurzerhand als Tarif der Grundversorgung zu titulieren, damit nun das milde Licht des BGH-Urteils darauf fallen kann. Mehr noch hat mich allerdings verblüfft, dass die Anwälte der Klägerseite dazu keinen Ton gesagt haben. Hoffentlich gibt es in den Schriftsätzen der Klägeranwälte dazu eine klare, auch für Richter Boklage verständliche Gegenposition. Wenn nicht, könnte sich dies als die Achillesverse aller Klagen erweisen. Richter Boklage scheint ja bereit zu sein, diesem Licht zu folgen, weil er sonst nur unheimliche Dunkelheit sieht.
Die EWE stellt in ihren Publikationen und in ihrem Internetangebot den Tarif EWE Erdgas classic eindeutig neben und damit außerhalb die Grundversorgung. Dazu ein Auszug aus dem
EWE Infobrief Nr. 5 vom Februar 2007. Die EWE bietet in der Grundversorgung zwei Preisstufen G I und GII an, die abhängig vom Verbrauch bis oder ab 7.059 kWh gelten. Der Tarif EWE Erdgas classic steht also in eindeutiger Konkurrenz zum Grundversorgungstarif G II.
Übrigens hat die EWE uns als Widersprüchler und Verweigerer einer Unterschrift unter einen neuen Vertrag im Mai 2007 zwangsweise in den Grundversorgungstarif G II versetzt, wobei wir diesem einseitigen Willkürakt natürlich schärfstens widersprochen haben und ebenso natürlich keinen Cent mehr zahlen. Würde es sich beim Tarif EWE Erdgas classic um einen Tarif der Grundversorgung handeln, warum hat dann die EWE uns nicht einfach in diesen Tarif eingestuft? Nein sie hat uns diesen Tarif quasi vorenthalten, um unsere Unbotmäßigkeit zu bestrafen.
In unserem mehrjährigen Schreibekrieg mit der EWE hat es auch nie den leisesten Hinweis darauf gegeben, dass es sich beim Tarif Sodervereinbarung S1 und den nun nachfolgenden Tarifen nach Ansicht der EWE um Tarife innerhalb der Grundversorgung handelt. Auch der zwischen der EWE und uns in 1995 abgeschlossene Vertrag trennt beide Seiten noch sauber voneinander.
Die Kläger sind also gut beraten, diesen schäbigen Trick der EWE-Anwälte als solchen zu entlarven und die vorhandenen guten Argumente dagegen zu setzen. Wenn es einer kann, sollte er die Fakten auch Herrn Richter Boklage mal stecken.
mit solidarischem Gruß zum Wochenende