an RR-E-ft
14.1.07
sehr geehrter herr fricke, ich hab mich immer sehr gefreut über ihre juristisch erschöpfenden auskünfte.
Jetzt haben wir einen Brief der Stadtwerke München bekommen, in dem die Urteile des Landgerichts München vom 27.9. 2007 und des Bundesgerichtshofes vom 13.6.2007 vermutlich etwas tendenziös zitiert werden:
„Das Landgericht (Az 12O17018/06) bestätigt die Auffassung der SWM, dass die beanstandeten Glaspreiserhöhungen billig im Sinn des Paragraph 315 waren. Am 6.12. 07 haben nun die Kläger der von Herrn Stadtrat Hoffmann ins Leben gerufenen Sammelklage ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen. Damit sind die aktuellen Gaspreise der SWM nun auch rechtskräftig.
Es ist also kein Grund mehr gegeben, der Zahlung unsere berechtigten Forderungen zu widersprechen beziehungsweise diese auszusetzen.
Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.“
Ich habe Ihre genaue Analyse des BGH-Urteils gelesen und meine, dass die Stadtwerke nicht richtig zitieren. Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt? Die Stadtwerke schließen den Brief mit einem „Kulanzangebot“, und drohen sonst das gerichtliche Mahnverfahren an.
Mit freundlichen Grüßen, JOLI