Genau denselben Schrieb habe ich auch bekommen.
Wahrscheinlich habe sie den Brief jetzt an alle Kürzer/Widersprecher geschickt.
Soviel ich weiß hat die SWM noch keine Zahlungsklage angestrengt.
Solange die SWM noch keine Zahlungsklage rechtskräftig gewonnen hat, sollte man sich nicht einschüchtern lassen.
Und selbst wenn, dann kommt es auf den speziellen Fall an, ob da evtl. ungeschickt verteidigt wurde oder im Vorfeld gravierende Fehler begangen wurden, die man selbst nicht gemacht, usw. usf.
Die SWM werden gewiss zuerst in solchen Fällen Klagen, in denen der Verbraucher schon gravierende Fehler gemacht hat, um ein öffentlichkeitswirksames Urteil zu ergattern.
Also sollte man erst mal noch abwarten.
Ich werde auf den Brief iregendwann die nächsten Tage antworten und darauf hinweisen, dass die zitierten Urteile für meinen Fall nicht relevant sind, und werden den kartellrechtlich illegalen Preishöhenmissbrauch durch Absprache mit den Vorlieferanten rügen und ein Verfahren vor der Kartellkammer des Landgerichts fordern.
Ansonsten bin ich immer noch recht zuversichtlich, dass wir Widersprecher bei einer Zahlungsklage keine schlechten Karten haben.
Nicht umsonst haben die SWM sich bisher trotz BGH-Urteil vom 13.6.07 nicht getraut, eine Zahlungsklage anzustrengen.
ciao,
sh