Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen  (Gelesen 31573 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline winnitu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 18
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Hallo Superhaase,

worauf stützt Du Deine Einschätzung, dass der Olchinger RA Theo Krieglsteiner der auf dem Energiesektor bewandertere sei im Vergleich zum Münchner Martin Rupprecht?
Ich habe auf der Homepage von Theo Krieglsteiner nichts vom Schwerpunkt \"Energierecht\" gelesen, sondern:
Tätigkeitsschwerpunkte:

    * Erbrecht
    * Arbeitsrecht
    * Familienrecht
    * Mietrecht
    * Strafrecht

Ist seine Homepage vielleicht nicht up-to-date?
Wer kann dazu was sagen?

Besten Gruß,
Winnitu

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
stimmt, auf seiner Homepage steht davon nichts (mehr?).
Hatte es aber irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo.
Vielleicht auch nicht der richtige Mann?
8) solar power rules

Offline winnitu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 18
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Man könnte natürlich z.B. auch RR-E-ft beauftragen, der ja sehr bewandert klingt (in Schwaben würde man ihn wohl \"Cleverle\" nennen), aber Jena ist halt schon ganz schön weit weg und wenn man mal was persönlich besprechen will...
Ich fürchte, es ist praktikabler, sich an einen ortsnäheren RA zu wenden.
Ist bei mir noch nicht ganz akut, habe allerdings gehört, dass die ESB teilweise anfängt zu klagen: daher sehe ich mich rechtzeitig um, wer meine causa kompetent vertreten kann.

Fazit: weiter die Presse und das Forum verfolgen...

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
verfolge auch schon die ganze zeit die angelegenheit.
mich würde immer noch interessieren, ob jetzt welche in berufung gegangen sind. das konnte ja nur bis zu einer bestimmten frist sein,
soweit ich weiss.

mal noch eine andere frage
sollte ein mahnbescheid kommen, würden da ja zu dem ganzen betrag ja
noch zinsen dazu kommen. oder gibt es so fixe \"mahnbescheidskosten\"
auch noch??

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Hallo superhaase!

Rechtsanwalt Krieglsteiner steht im Anwaltsverzeichnis hier beim Bund der Energieverbraucher.
Allerdings steht nichts davon, das er ein Spezialist in Sachen Energierecht ist.
Ob er geeigneter als Herr Rechtsanwalt Rupprecht ist, weiss ich nicht.
Zu Herrn Rupprecht steht auch nicht, das er den Interessenschwerpunkt Energierecht hat.
Ich frage mich wieso die beiden dann in der Anwaltsliste erscheinen.
Haben die  beiden genannten Anwälte in einem Verfahren schon Ihre besondere Fachkenntnis gezeigt?

mfg

marten

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
RE: Geigneter Rechtsanwalt

Ich habe ein wenig im Internet gestöbert und noch folgenden Rechtsanwalt für Energierecht und Energiewirtschaftrecht aus München gefunden.

Dr. Maslaton + Kollegen
Nymphenburgerstrasse 21a

80335 München

Tel: 0341/14950-0

Vielleicht ist diese Kanzlei eine Alternative.

mfg

marten

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Bekanntlich sind Rechtsanwälte beim Landgericht zugelassen. Mithin kann nur ein Anwalt beauftragt werden, der auch am LG München zugelassen ist.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Alle Rechtsanwälte können an allen Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Zulassung an einzelnen Gerichten wurde abgeschafft.

Offline kplaczek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Ist man an Sie bisher nicht herangetreten oder haben Sie Erfahrungen in ähnlich gelagerten Verfahren?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Ich vertrete selbst - andernorts - von Verbraucherzentralen organisierte Sammelklagen. Erfahrungen habe ich einige, zum Beispiel dass eine solche Klage vor dem Landgericht Potsdam abgewiesen wurde. ;)

Aus dieser Erfahrung heraus konnte ich wieder eine Menge dazu lernen, zB. dass § 315 BGB bei Sondervertragskunden gar nicht zur Anwendung kommt, sondern ausschließlich § 307 BGB eine Rolle spielt. Ob es genutzt hat, muss sich in den nächsten Tagen wieder einmal erweisen.

Egal wie es auch ausgeht, ist man hinterher immer klüger als zuvor.

Ritter können sich nur profilieren, wenn sie an möglichst vielen Turnieren teilnehmen, sie zu solchen eingeladen werden, um ihre Sträuße zu fechten. Es ist deshalb nicht unbedingt die beste Strategie, immer wieder jemand anders aufs Pferd zu setzen, nur weil der andere in einem Durchgang zu Boden ging. Wichtig ist, dass wieder aufgestanden wird, um mit neuem Mut und noch größerer Entschlossenheit frisch ans Werk zu schreiten. Wer immer wieder einen neuen Anwalt wählt, arbeitet eben immer wieder mit jungen Dachsen zusammen.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Versorger hingegen immer wieder die gleichen Anwälte nehmen.

Offline DRKDBL

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
@all
ich verstehe nicht, warum allein auf die Billigkeitskontrolle nach §315 BGB abgestellt wird. Erfolgsversprechender scheint mir der Einwand gegen die AGB zu sein, da die Preisanpassungsklausel gegen das Transparenzerfordernis verstösst (s. Urteil OLG Bremen). Da die Stadtwerke nahezu gleichlautende AGBs verwenden, müsste dieser Weg angesichts des Bremer Urteils besser sein. Täusche ich mich?

DRKDBL

Offline Zottel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 118
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
@DRKDBL

Zu allererst musst du mal folgende Frage klären:

a) Bin ich Kunde der Grundversorgung

b) Bin ich Kunde in einem Sonderlieferungsvertrag

Wenn a), dann kommt NUR §315 in Betracht

Wenn b), dann kommt NUR §307 in Betracht

Das eine funktioniert nicht beim anderen, also nicht durcheinander bringen lassen.  ;)

Offline DRKDBL

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Dannke für den Hinweis Zottel,
so wie ich das sehe sind bei den Stadtwerken München Gaskunden keine Sondervertragskunden. Sieht das jemand anders?

DRKDBL

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Wenn Du in den letzten Jahren irgendein Angebot der SWM unterschrieben hast, dann hast Du einen Sondervertrag, würd ich sagen. Vor allem die neuesten Angebote von heuer sind eindeutig Sonderverträge.

Wenn nicht, dann bist Du nach der SWM-Denke nun in der Grundversorgung.
ABER: Ich bin mir nicht sicher, ob ich z.B. mit meinem konkludent geschlossenen Vertrag aus dem Jahr 2003, als ich in die Wohnung einzog, einen Sondervertrag laufen hatte bzw. habe, da nichts gekündigt wurde.

Der damalige Tarif ist für mich heute nicht so ohne weiteres einzuordnen, da ich keine Unterlagen dazu erhalten habe, und die inzwischen auch nicht mehr bei der SWM online einzusehen sind (ist ja klar).
Es war damals der \"Vollversorgungstarif II\".

Es wäre also m.E. in einem Prozess zuerst mal die Frage zu klären, ob ich wirklich in der Grundversorgung war und bin. Daher werde ich sicherhaitshalber den Anfangspreis von Januar 2003 zahlen, der bei mir 36,15 ct/m³ netto plus monatliche Grundgebühr beträgt.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz