Wenn Du in den letzten Jahren irgendein Angebot der SWM unterschrieben hast, dann hast Du einen Sondervertrag, würd ich sagen. Vor allem die neuesten Angebote von heuer sind eindeutig Sonderverträge.
Wenn nicht, dann bist Du nach der SWM-Denke nun in der Grundversorgung.
ABER: Ich bin mir nicht sicher, ob ich z.B. mit meinem konkludent geschlossenen Vertrag aus dem Jahr 2003, als ich in die Wohnung einzog, einen Sondervertrag laufen hatte bzw. habe, da nichts gekündigt wurde.
Der damalige Tarif ist für mich heute nicht so ohne weiteres einzuordnen, da ich keine Unterlagen dazu erhalten habe, und die inzwischen auch nicht mehr bei der SWM online einzusehen sind (ist ja klar).
Es war damals der \"Vollversorgungstarif II\".
Es wäre also m.E. in einem Prozess zuerst mal die Frage zu klären, ob ich wirklich in der Grundversorgung war und bin. Daher werde ich sicherhaitshalber den Anfangspreis von Januar 2003 zahlen, der bei mir 36,15 ct/m³ netto plus monatliche Grundgebühr beträgt.
ciao,
sh