@Maxe Reimann
Wer sich ein Landesparlament wählt, dass eine Regierung bildet, der lässt sich hiernach durch diese regieren.
Berlin hat die Berliner Wasserbetriebe privatisiert und auch die BEWAG, wohl
weil man dringend Geld brauchte. Ich kenne den Kaufpreis der BEWAG nicht, auch nicht, ob der Kaufpreis in Naturalien (ein Apfel und ein Ei) geleistet wurde.
Fakt ist, dass man die Rekommunalisierung bezahlen muss.
Und Vattenfall Europe kann eben nicht verpflichtet werden, die alte BEWAG für einen Apfel und ein Ei wieder herzugeben.
Wenn Vattenfall überhaupt gesetzlich gezwungen werden könnte, den Energieversorger an das Land Berlin zurückzugeben, dann nur gegen angemessene Entschädigung. Und entsprechende Wertgutachten enden nun einmal ganz selten unter dem Strich mit dem Wert \"Ein Apfel und ein Ei\".
Wer das nicht wahrhaben will, der ist bestenfalls ein Sozialromantiker.
Ich habe keine Angst vor
Rekommunlalisierung (privatisiert ist doch längst!).
Es muss nur darauf hingewiesen werden, dass der Rückerwerb etwas kostet. Wenn man sich zu preiswert (für einen Apfel und ein Ei) von seinem Tafelsilber getrennt haben sollte, dann zahlt man jedenfalls, unter Umständen sogar erheblich drauf. Und es ist überhaupt nicht ersichtlich, wo gerade das Land Berlin dafür das Geld hernehmen sollte.
Aus dem Haushalt? :rolleyes:
Na vielleicht sollte man vorher bei Herrn Sarrazin - oder wie der Kämmerer auch immer heißen mag - durchklingeln und fragen, ob überhaupt noch was in der Kasse drin ist.
Neulich jedenfalls war das Land Berlin noch zum Bundesverfassungsgericht gerannt und hatte einen höheren Finanzausgleich von den anderen Bundesländern verlangt, weil Berlin Pleite sei. Das Land Berlin hatte sich gewiss nicht aus Lust und Laune heraus von seinem Tafelsilber getrennt, sondern weil das Land dringend Geld brauchte. Mag ja sein, dass man bei einem
Notverkauf nicht so hohe Kaufpreise erzielt. Das ist wie im richtigen Leben.
Da sprach das Bundesverfassungsgericht, Berlin könne keine höheren Hilfen der anderen Bundesländer verlangen, so lange man sich noch nicht von seinen Wohnungsgesellschaften etc. getrennt habe. Das wäre so ähnlich, als wenn jemand den geerbten Silberschatz zu Hause hortet und trotzdem wegen Sozialhilfe (Stütze) nachfragt, weil er kein Geld in der Hosentasche hat. So geht es gerade nicht. Kennt man ggf. selbst aus dem richtigen Leben.
Und jetzt möge der Bund doch bitte beschließen, dass das Land Berlin seine privatisierten Daseinsvorsorge - Betriebe rückerwerben muss, für viel Geld, das es gar nicht hat.
Müsste das Land Berlin die Betriebe zurück erwerben und dafür einen hohen Kaufpreis aufwenden, dann fehlt das Geld (das jetzt schon nicht da ist) an anderer Stelle. Der Senat kann noch weniger über die Verwendung des Haushalts entscheiden, ist noch weniger handlungsfähig.
Der Haushalt des Landes Berlin besteht wohl überwiegend aus Sozialleistungen, so dass man wohl bei diesen weiter kürzen müsste, - ob man will oder nicht - obwohl es schon jetzt vielen sehr weh tut.
Oder hatte man gedacht, bei einer Vergesellschaftung gem. Art. 15 GG bekäme man die Betriebe zurück geschenkt ? Ganz gewiss nicht.
Da sollte man schon einmal gründlicher im Grundgesetz lesen.
Die jeweiligen Erlöse der Stadtwerke-Verkäufe gingen eben jeweils in die Haushalte - also wird auch von dort wieder ausgegeben, für den eventuellen Rückkauf!
Weiter träumen.
Der für die Betriebe gezahlte Kaufpreis - möglicherweise der berühmte Apfel und das Ei - wurden doch wohl längst verfrühstückt! Auch in Berlin kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Das mag man doch bitte realisieren.
Zudem könnte Vattenfall womöglich in Berlin auch das Licht ausschalten, den Laden zu machen, die Mitarbeiter nach Hause schicken, und zurück nach Schweden gehen. Ähnlich reagierten viele ostdeutsche Bauern, die man in die LPG drängen wollte. Über Nacht waren ganze Dörfer leer, weil die Leute noch so frei waren, abzuhauen - bis man 1962 die Autobahn Berliner Ring noch einmal errichtete, diesmal senkrecht.
Wer meint, VEB Energiekombinat habe beim Thema Verstaatlichung keine Relevanz, der könnte sich ggf. von Leuten, die sich damit auskennen und gut erinnern, den Zustand des Ostberliner Stromnetzes, Stand 1989 erklären lassen.
Und in Düsseldorf hatte sicherlich auch die Kommune in Selbstbestimmung gem. Art. 28 GG für sich entschieden, dass es besser sei, zu verkaufen. Die wollen sich womöglich gar nicht vorschreiben lassen, dass sie die Stadtwerke zurückkaufen sollen/ müssen. Gerade das macht das in Art. 28 GG verankerte kommunale Selbstbestimmungsrecht aus, wo der Staat nicht reinregieren soll.
Welche Kommune indes Geld hat und sich dazu entscheidet, das Strom- und Gasnetz zurückzukaufen und selbst zu betreiben, der kann man ggf. dazu gratulieren.
Das geht indes nur, wenn man auch das Geld dafür hat. Gerade das Land Berlin hat es aber nicht. Oder hatten die Berliner ihren Regierenden Bürgermeister mit einer Lüge vor das Bundesverfassungsgericht geschickt, um die anderen Bundesländer anzubetteln? Das wäre dann so etwas wie Sozialbetrug.
Übrigends ist kein Berliner heute mehr gezwungen, Vattenfall- Kunde zu sein. Man kann sich einen anderen Lieferanten suchen....
Kommunen, die dazu finanziell in der Lage sind und dies möchten, können schon heute ihre Energienetze nach Beendigung eines Konzessiosnsvertrages zurück erwerben und eigene Stadtwerke gründen. Die machen das auch undzwar in
freier Selbstbestimmung, völlig
ungezwungen und oft sehr erfolgreich.