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Autor Thema: Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!  (Gelesen 6751 mal)

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Offline Maxe Reimann

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« am: 18. September 2007, 16:36:41 »
Liebe MitstreiterInnen und Mitstreiter,
 
hiermit bitte ich Euch um tatkräftigste Unterstützung beim Mitzeichnen dieser Bundestags-Petition:
 
Energiewirtschaft: Energieversorger
Eingereicht durch: Partei Soziale Alternative für Gerechtigkeit von Jens Neuling am Montag27. August 2007
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen...
1. dass unverzüglich geeignete Schritte eingeleitet werden, um es den Energieversorgern unmöglich zu machen, die Endabnehmerpreise weiter exorbitant steigen zu lassen,
2. Gesetz(e) zur Überführung der Energiebetriebe in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu erlassen,
3. die Einführung effizientier Kontrollstrukturen und -mechanismen in den überführten Unternehmen umzusetzen (z. B. \"\"partizipative Haushalte\"\") sowie die direkte Wahl von Aufsichtsräten durch die Bürger. 
 
Begründung:
Der Bevölkerung ist es nicht mehr zuzumuten, die überzogenen Preise der Energiewirtschaft zu bezahlen. Weder mit dem Hinweis auf die Weltmarkt-Preise für Energieträger noch in den Begründungen der Versorger und der \"Kontrollinstanzen\" (BNetzA und Regulierungsbehörden der Länder) wird der Strompreisanstieg ausreichend und nachvollziehbar erklärt.
 
Auch der Verweis auf die Energiebörse ist dafür kein geeignetes Mittel, da die Versorger selbst die Verkäufe an der Energiebörse in Preis und Menge regeln. Sie können dadurch auch noch die Höhe des Strom-\"Einkaufspreises\" bestimmen.
An der EEX wird nur etwa ein Zehntel der deutschen Stromkapazität gehandelt. Der hier festgelegte Preis gilt jedoch für den gesamten Strommarkt. Somit kann der Börsenpreis schon durch den Kauf relativ kleiner Mengen beeinflusst werden.
 
Einige Energieversorger wurden in wenigen Jahren zu den vier flächendeckenden \"Strommultis\". Statt der versprochenen Senkung der Endverbrauchspreise nach den Privatisierungen und durch \"mehr Wettbewerb\" stiegen die Preise seit dem Jahr 2000 um über 32%. Der Aktienkurs eines Energieversorgers verdreifachte sich in nur zwei Jahren. Wenige Energieversorger beherrschen mehr als 60 % der hiesigen Kraftwerkskapazitäten. Kleinere Wettbewerber bringen es zusammen auf mehr als 20 % Anteil am Erzeugungsmarkt.
 
Alle Bürger sind betroffen - Privatpersonen und Industriekunden. In Deutschland gibt es sehr viele Menschen, die auch nicht so ohne weiteres den Energieversorger wechseln können - meist, weil sie von jedem Versorger abgelehnt werden, da diese sich heute immer mehr wie Banken oder Darlehensgeber verhalten; zahlreiche Bürger, die ALG II-Bezieher, Alleinerziehende, Rentner oder prekär Beschäftigte sind, sitzen sehr oft in der Schuldenfalle.
 
Eine Wiederverstaatlichung der Energiekonzerne ist ohne weiteres möglich. Gemäß .§ 15 des Grundgesetzes der BRD können \"Grund und Boden Naturschätze und Produktionsmittel ... zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden...\"
 
Die Besetzung von Aufsichtsratsposten ist ein fester Bestandteil des Parteienfilzes geworden, der vielerorts die ehemaligen Staats- oder Landesbetriebe erst in die Unwirtschaftlichkeit oder gar in die Pleite führte, damit dann deren Privatisierung durchgeführt werden konnte. Nach der Überführung der Unternehmen in Gemeineigentum sind daher völlig neue Kontrollstrukturen und -mechanismen vonnöten, wie Bürger- oder partizipative Haushalte als direkte Art von transparenter und mitbestimmter Bürgerbeteiligung sowie direkte Wahlen der Aufsichtsräte durch die Bürger.  
 
 
Wenn Sie diese Petition mitzeichnen d.h. unterstützen wollen füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und klicken Sie auf \"MITZEICHNEN\"
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.
 
(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Mittwoch24. Oktober 2007)
 
zur Mitzeichnung: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=514

Für den Erfolg der Petition werden 50.000 mitzeichnende Unterstützer gebraucht! Mehr findet Ihr unter: http://www.partei-sag.de
Partei Soziale Alternative für Gerechtigkeit (SAG)
www.partei-sag.de

Offline RR-E-ft

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #1 am: 18. September 2007, 16:38:39 »
@Maxe Reimann

Das Thema passt nicht in diesen Thread.

Vielleicht lohnt es sich, zunächst  im Grundgesetz zu lesen, wer wie Gesetzesinitiativen in den Bundestag einbringen kann, bevor man/ frau ggf. unnütz Energie verschwendet.

Gesetzgebungsverfahren

Da nutzen wohl 500.000 Unterschriften nichts, um einen \"Erfolg\" herbeizuführen.

Möglicherweise wäre es gut gewesen, im Sozialkundeunterricht/ Politische Bildung in der Schule aufzupassen.

Der Vorschlag ist schon inhaltlich nicht beschlussfähig.

Abgesehen davon, dass Außenstehende schlecht den Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften wählen können, um dort die Interessen der Kapitalgesellschaft wahrzunehmen. Wäre ja schön, wenn die Leute überhaupt zu den Wahlen gingen, die bisher schon anstehen.

Man frage ggf. einfach mal die Leute, die Erfahrungen mit den VEB Energiekombinaten  in der DDR gemacht haben...

Möglicherweise sollte man auch die Kommunen, die gerade ihre Stadtwerke verkauft haben (Düsseldorf), fragen, ob sie den Kaufpreis wieder hergeben wollen, um fortan wieder ihre Stadtwerke zu betreiben.

Oder sollen solche Kommunen zwangsweise die Stadtwerke zurücknehmen und die Kaufpreise zurück zahlen - ganz im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung gem. Art. 28 GG. :rolleyes:

Freibier nachträglich bezahlen?! - Ist das sozial?

Wo sollen die Milliardenbeträge für zu zahlende Entschädigungen gem. Art. 15 GG herkommen ? Aus dem Sozialhaushalt oder direkt von den partizipativen (?) Haushalten ?!!!

(Das Grundgesetz kennt keine §§ sondern nur Artikel).

Offline Maxe Reimann

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #2 am: 18. September 2007, 17:23:36 »
@RR-Eft

ich erlaube mir schon zu widersprechen. Wir sind hier im Themenbereich \"Grundsatzfragen\" und wenn man mich auffordert im Grundgesetz nachzulesen, dann bin ich hier dem Grunde nach doch völlig richtig!

Die Petition müßte um die erste Stufe/Hürde zu nehmen erst einmal nur? 50.000 Mitzeichnende finden. Und da glaube ich schon, daß dies keine Zeit- und Energieverschwendung des Einzelnen ist!
Energieverschwendung wäre es, wenn ich den berechtigt streitend Betroffenen abrate seine Zukunft selbst und demokratisch in die Hand zu nehmen.
Die inhaltliche Beschlussfähigkeit wurde vom Petitionsrat als hinreichend anerkannt, sonst wäre er nicht zugelassen worden!
Aussenstehend ist z.b. in Berlin der Senator Harald Wolf eben Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (51 % kommunal) und auch der der Berliner Wasserbetriebe (unter 49% in kommunaler Beteiligung)! Und gerade dort wird den Aktionären durch die Kommune noch der Gewinn garantiert, zu Lasten der Verbraucher!

Da es sich jeweils um Bereiche, wie ja auch Gas und Strom, der Daseinsvorsorge handelt muß diese Möglichkeit auch unbedingt von UNS Verbrauchern genutzt werden.

Daher sollte jeder Betroffene wenigstens  am \"Versuch\" teilgenommen und seine Unterstützung durch Mitzeichnen dokumentiert haben.
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Offline DieAdmin

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #3 am: 18. September 2007, 17:41:28 »
@Maxe Reimann,

der Bereich Grundsatzfragen ist für grundsätzliche Fragen rund um die Aktion Energiepreise-runter.de angelegt.

Also für all die Fragen und Antworten, die sich ergeben, wenn man gegenüber seinen EVU die Rechnung/Abschläge kürzt, weil man die Unbilligkeit des Preises einwendet und/oder das Recht zur Preisanpassung bestreitet.

Deswegen habe ich Ihren Thread in die Energiepolitik verschoben.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #4 am: 18. September 2007, 17:47:29 »
@Maxe Reimann

Hoffentlich gibt jeder Unterzeichner gleich einen EURO dazu, damit sich Berlin die Wasserbetriebe und ggf. die BEWAG und die GASAG zurück kaufen kann. Denn irgendwer wird das wohl bezahlen müssen, zudem wenn das Land Berlin gezwungen werden sollte, die Betriebe zu übernehmen. Gibt es denn schon für eine Rück -Übernahme durch das Land Berlin eine politische Mehrheit? Reicht es, den bei der Privatisierung erlösten Kaufpreis zurück zu zahlen oder muss man viel oben drauf legen?
Woher soll das Geld dafür kommen?  Beginnt man in Berlin wieder mit Wochenend- Einsätzen zum \"Nationalen Aufbauwerk (NAW)\"? VMI?

Offline Maxe Reimann

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #5 am: 18. September 2007, 17:51:22 »
@Evitel2004
Danke, ist mir somit klar und auch verständlich.

@RR-E-ft
Zu Deiner 1. Antwort:
 - \"...VEB Energiekombinaten...\" bringt hier keinerlei relevanten und diskutablen Aspekt!
 - \"...sollte man auch die Kommunen,...fragen,...\" wäre von Dir so zutreffender gestellt: sollte man die Bürger fragen, die ihre politische Verwaltung bezahlen, ob sie dem Verkauf zustimmen und damit einverstanden?
In Düsseldorf waren sie es jedenfalls auch nicht!
 - \"Oder...zwangsweise...zurücknehmen...und...zurückzahlen...\" So ist das schon sehr makaber von Dir! In Berlin hat Vattenfall die BEWAG für \"Appel u. Ei\"! bekommen und will jetzt trotz ausgewiesener stetiger Renditesteigerungen nochmals mehr...mehr und mehr Deines Freibiers! - ist das sozial?

Die jeweiligen Erlöse der Stadtwerke-Verkäufe gingen eben jeweils in die Haushalte - also wird auch von dort wieder ausgegeben, für den eventuellen Rückkauf!

Ich denke §§ ist etwas anderes als .§ !

Zu Deiner 2. Antwort:
Du hast Angst vor der Reprivatisierung, weil Du brauchst weder Strom, Gas, Wasser, Keine Fernwärme, Abfallentsorgung, auch keinen solidarischen Beistand bei der Rente, bei medizinischer Versorgung, weiter auch keine Lebensmittel usw. usv. ... das sich ja alles gerade rasant verteuert. Du bist ein sich autark Selbstversorgender, der (für mich)eben nur aus Langeweile vorgibt für den Erhalt der bezahlbaren Daseinsvorsorge hier einzutreten!
Bist Du Aktionär? bei eines der fragwürdigen Unternehmen? Oder bist Du wirklich die Avrodite? der Gottesdämmerung?

PS.: Bei den Berliner Wasserbetrieben versuchen wir (die Bürger) gerade über den Weg eines Volksbegehrens ebenfalls die Rekommunalisierung durchzusetzen! Unterstützung finden wir sehr effektiv eben auch durch den Verein deutscher Grundstücksnutzer VDGN !
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Offline RR-E-ft

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #6 am: 18. September 2007, 20:31:48 »
@Maxe Reimann

Wer sich ein Landesparlament wählt, dass eine Regierung bildet, der lässt sich hiernach durch diese regieren.

Berlin hat die Berliner Wasserbetriebe privatisiert und auch die BEWAG, wohl weil man dringend Geld brauchte. Ich kenne den Kaufpreis der BEWAG nicht, auch nicht, ob der Kaufpreis in Naturalien (ein Apfel und ein Ei) geleistet wurde.

Fakt ist, dass man die Rekommunalisierung bezahlen muss.

Und Vattenfall Europe kann eben nicht verpflichtet werden, die alte BEWAG für einen Apfel und ein Ei wieder herzugeben.

Wenn Vattenfall überhaupt gesetzlich gezwungen werden könnte, den Energieversorger an das Land Berlin zurückzugeben, dann nur gegen angemessene Entschädigung. Und entsprechende Wertgutachten enden nun einmal ganz selten unter dem Strich mit dem Wert \"Ein Apfel und ein Ei\".

Wer das nicht wahrhaben will, der ist bestenfalls ein Sozialromantiker.

Ich habe keine Angst vor Rekommunlalisierung (privatisiert ist doch längst!).

Es muss nur darauf hingewiesen werden, dass der Rückerwerb etwas kostet. Wenn man sich zu preiswert (für einen Apfel und ein Ei) von seinem Tafelsilber getrennt haben sollte, dann zahlt man jedenfalls, unter Umständen sogar erheblich drauf. Und es ist überhaupt nicht ersichtlich, wo gerade das Land Berlin dafür das Geld hernehmen sollte.

Aus dem Haushalt?  :rolleyes:

Na vielleicht sollte man vorher bei Herrn Sarrazin - oder wie der Kämmerer auch immer heißen mag -  durchklingeln und fragen, ob überhaupt noch was in der Kasse drin ist.

Neulich jedenfalls war das Land Berlin noch zum Bundesverfassungsgericht gerannt und hatte einen höheren Finanzausgleich von den anderen Bundesländern verlangt, weil Berlin Pleite sei. Das Land Berlin hatte sich gewiss nicht aus Lust und Laune heraus von seinem Tafelsilber getrennt, sondern weil das Land dringend Geld brauchte. Mag ja sein, dass man bei einem Notverkauf nicht so hohe Kaufpreise erzielt. Das ist wie im richtigen Leben.

Da sprach das Bundesverfassungsgericht, Berlin könne keine höheren Hilfen der anderen Bundesländer verlangen, so lange man sich noch nicht von seinen Wohnungsgesellschaften etc. getrennt habe. Das wäre so ähnlich, als wenn jemand den geerbten Silberschatz zu Hause hortet und trotzdem wegen Sozialhilfe (Stütze) nachfragt, weil er kein Geld in der Hosentasche hat. So geht es gerade nicht. Kennt man ggf. selbst aus dem richtigen Leben.

Und jetzt möge der Bund doch bitte beschließen, dass das Land Berlin seine privatisierten Daseinsvorsorge - Betriebe rückerwerben muss, für viel Geld, das es gar nicht hat.

Müsste das Land Berlin die Betriebe zurück erwerben und dafür einen hohen Kaufpreis aufwenden, dann fehlt das Geld (das jetzt schon nicht da ist) an anderer Stelle. Der Senat kann noch weniger über die Verwendung des Haushalts entscheiden, ist noch weniger handlungsfähig.

Der Haushalt des Landes Berlin besteht wohl überwiegend aus Sozialleistungen, so dass man wohl bei diesen weiter kürzen müsste, - ob man will oder nicht - obwohl es schon jetzt vielen sehr weh tut.

Oder hatte man gedacht, bei einer Vergesellschaftung gem. Art. 15 GG bekäme man die Betriebe zurück geschenkt ? Ganz gewiss nicht.
Da sollte man schon einmal gründlicher im Grundgesetz lesen.

Zitat
Die jeweiligen Erlöse der Stadtwerke-Verkäufe gingen eben jeweils in die Haushalte - also wird auch von dort wieder ausgegeben, für den eventuellen Rückkauf!

Weiter träumen.

Der für die Betriebe gezahlte Kaufpreis - möglicherweise der berühmte Apfel und das Ei - wurden doch  wohl längst verfrühstückt! Auch in Berlin kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Das mag man doch bitte realisieren.

Zudem könnte Vattenfall womöglich in Berlin auch das Licht ausschalten, den Laden zu machen, die Mitarbeiter nach Hause schicken, und zurück nach Schweden gehen. Ähnlich reagierten viele ostdeutsche Bauern, die man in die LPG drängen wollte. Über Nacht waren ganze Dörfer leer, weil die Leute noch so frei waren, abzuhauen - bis man 1962 die Autobahn Berliner Ring noch einmal errichtete, diesmal senkrecht.

Wer meint, VEB Energiekombinat habe beim Thema Verstaatlichung keine Relevanz, der könnte sich ggf. von Leuten, die sich damit auskennen und gut erinnern, den Zustand des Ostberliner Stromnetzes, Stand 1989 erklären lassen.


Und in Düsseldorf hatte sicherlich auch die Kommune in Selbstbestimmung gem. Art. 28 GG für sich entschieden, dass es besser sei, zu verkaufen. Die wollen sich womöglich gar nicht vorschreiben lassen, dass sie die Stadtwerke zurückkaufen sollen/ müssen. Gerade das macht das in Art. 28 GG verankerte kommunale Selbstbestimmungsrecht aus, wo der Staat nicht reinregieren soll.

Welche Kommune indes Geld hat und sich dazu entscheidet, das Strom- und Gasnetz zurückzukaufen und selbst zu betreiben, der kann man ggf. dazu gratulieren.

Das geht indes nur, wenn man auch das Geld dafür hat. Gerade das Land Berlin hat es aber nicht. Oder hatten die Berliner ihren Regierenden Bürgermeister mit einer Lüge vor das Bundesverfassungsgericht geschickt, um die anderen Bundesländer anzubetteln? Das wäre dann so etwas wie Sozialbetrug.

Übrigends ist kein Berliner heute mehr gezwungen, Vattenfall- Kunde zu sein. Man kann sich einen anderen Lieferanten suchen....

Kommunen, die dazu finanziell in der Lage sind und dies möchten, können schon heute ihre Energienetze nach Beendigung eines Konzessiosnsvertrages zurück erwerben und eigene Stadtwerke gründen. Die machen das auch undzwar in freier Selbstbestimmung, völlig ungezwungen und oft sehr erfolgreich.

Offline Fidel

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #7 am: 18. September 2007, 20:39:58 »
Moin:

Zitat
bis man 1962 die Autobahn Berliner Ring noch einmal errichtete, diesmal senkrecht.

Aber, aber, Herr Fricke! Der Beginn der Bauarbeiten zu besagtem Bauwerk war bereits am 13.08.1961. Ein solcher Lapsus aus Ihrer Tastatur - ich muss mich wundern.

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #8 am: 18. September 2007, 20:46:37 »
@Fidel

Stimmt. Aber ich denke, die Großplattenbauweise setzte erst später ein.  ;)
Den Begriff \"senkrechte Autobahn\" habe ich aus U. Plenzdorf \"Freiheitsberaubung\" entlehnt, ein Stück, dass wir uns 1989 von der Schule aus ansehen mussten und welches schon am nächsten Tag abgesetzt war. Wie es nur kam....

Ernüchternder Blick in die Berliner Stadtkasse . Weder Apfel noch Ei drin zu finden.

Womöglich hätte man bei extremer Haushaltsnotlage seinerzeit sogar den Hauptmann von Köpenick ohne Appel und  Ei abmarschieren lassen müssen. :rolleyes:

Offline redbluewitch

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #9 am: 19. September 2007, 14:15:03 »
Zitat
extremer Haushaltsnotlage

na ja, wenn man so argumentiert, könnte man sogar die Privatisierung der gesamten öffentlichen Infrastruktur befürworten (zB Bahn, Autobahnen, Schulen usw). Aber vor der daraus entstehenden privaten ökonomischen Macht werden sicher die Verbraucherzentralen den Verbraucher schützen.

wer sich für die politischen Randbedingungen des Verkaufs des Berliner Stromnetzes an Vattenfall interessiert, siehe zB hier

http://www.bmgev.de/mieterecho/295/03012002.htm

über die Bilanz der Privatisierungspolitik in Berlin, siehe hier

http://www.bmgev.de/mieterecho/295/03012004.htm

den Ausverkauf öffentlicher Infrastruktur der Daseinsvorsorge an die  profitorientierte Wirtschaft ungeachtet der Folgen für die davon abhängigen Menschen quasi \'natürliche Gesetzmäßigkeit\' zu erklären, ist schon dreist.

p.s. was das Gerede um die \'Enteignungen\' der armen Konzerne anbetrifft, um wie viel hat denn Vattenfall die Berliner in der Form des Abzockens enteignet?

http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2005/10/08/a0224

siehe auch hier Beispiele aus der schönen Welt der Privatisierung

http://wgdw.minuskel.de/wp/category/politikfelder/wasser/page/2/

o.t : da wird auch z.B. auch folgendes Modell sozialen Ressourcen_Managements vorgestellt

Zitat
Der belgische Sozialist und Umweltminister Bruno Tobback hat in Belgien ein System eingeführt, das die OECD als weltweit bestes Modell sozialen Ressourcen-Managements bezeichnet. Beispiel Wasser: Jeder bekommt pro Kopf eine Mindestmenge kostenlos. Der Verbrauch über dieses Mindestmaß hinaus ist dagegen sehr teuer und finanziert den Verbrauch der Mindestmengen insgesamt (den der Armen und der Reichen) mit.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 19. September 2007, 14:36:38 »
@redbluewitch

Man stelle sich vor, man sei Bürger einer klammen Gemeinde, die einem- weil sie dringend Geld brauchte - ggf. ein bebautes  Grundstück  verkauft hatte.

Später kommt diese Gmeinde und möchte dieses verkaufte Grundstück von einem zurück, womöglich weil es nunmehr ein Gesetz gibt, wonach Gemeinden ihre Grundstücke tunlichst behalten oder rückerwerben sollen/ müssen.

Zu welchem Preis wäre man wohl bereit, das Grundstück wieder zurück zu geben? Für einen Apfel und ein Ei, insbesondere wenn man das Grundstück ggf. zwischenzeitlich mit einer Bebauung/ Sanierung der Bebauung  aufgewertet hat?

Fraglich, welche Antwort der belgische Sozialist und Umweltminister Bruno Tobback wohl geben würde, wenn er selbst persönlich der betroffene Grundstückseigentümer wäre.

Ich persönlich würde wohl nicht für einen Apfel und ein Ei verkaufen wollen.

Aber dazu mag jeder seine eigene Auffassung vertreten.

Das kann jeder halten, wie er möchte, wenn es um das eigene Geld geht.

Offline redbluewitch

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Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!
« Antwort #11 am: 19. September 2007, 16:18:19 »
der Vergleich hinkt

- die Gemeinde veräußert nicht ihr eigenes privates Eigentum, sondern öffentliches

- es handelt sich nicht um ein beliebiges Grundstück, sondern um öffentliche Strukturen der Daseinsvorsorge, in deren Lebens-Abhängigkeit Menschen stehen und die Jahrezehntelang mit finanziellen Mitteln (zB Steuern) aufgebaut worden sind

 (siehe aktuell zB die Bahn: http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Kapitalprivatisierung-Der-Eisenbahnraub/597058.html)

- wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten sich zu informieren, hätten Sie sehen können, dass im Falle der Berliner Privatisierungen persönliche  Interessenverflechtungen die entscheidende Rolle gespielt haben, und weniger die Haushaltslage des Landes

- wenn es wirklich um die Haushaltsprobleme des Landes Berlin gegangen wäre, hätte das Land mittel- bis langfristig doch eher von dem Erhalt der Infrastruktur profitiert, selbst wenn es die eigenen Bürger nicht dermaßen  geschröpft hätte wie es die aktuellen Eigentümer tun

- aber auch hier scheint man nach dem Motto zu urteilen: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 19. September 2007, 16:32:45 »
@redbluewitch

Jeder Vergleich hinkt. Darüber sollen die Jünger (Anhänger, neudeutsch Fans) eines jungen Mannes aus Nazareth zu dessen vielen Gleichnissen noch geflissentlich hinweggesehen haben, weil es im Kern um eine Botschaft ( nicht die deutsche in Stockholm) ging. Es ist nicht überliefert, dass auch nur einer gemurrt hätte, dass die Vergleiche allesamt hinkten.

Ich bin auch nicht dafür, Gewinne zu privatisieren, Verluste zu sozialisieren.
Umgekehrt geht es aber auch nicht.

Ich bin auch nicht für die Privatisierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen, insbesondere kommunaler Betriebe der Daseinsvorsorge wie Stadtwerke.

Warum Berlin nun seine Betriebe privatisiert hatte, kann für die Frage, dass die Rekommunalisierung etwas kostet und bezahlt werden muss und woher dafür das Geld kommen soll, dahinstehen.

Noch einmal zu dem Vergleich mit dem Grundstückseigentümer, der von der Kommune bis dahin bestehendes Gemeindeeigentum erworben hatte. Wäre man selbst als solcher bereit, das rechtmäßig erworbene Grundstück für einen Apfel und ein Ei wieder zurückzugeben? Vor einer vorschnellen Antwort noch einmal überlegen: Wir wollen hier  ehrlich miteinander diskutieren.

Art. 28 II GG schützt die Finanzhoheit der Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung vor staatlichen Maßnahmen. Eine gesetzliche Pflicht zur Rekommunalisierung griffe in dessen Schutzbereich ein, weil dadurch der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen beschränkt wird. Dies hätte Auswirkungen auf die sog. freiwilligen Aufgaben der Kommunen, insbesondere im sozialen Bereich.

Infrastruktureinrichtungen sind in Errichtung und laufenden Unterhalt naturgemäß kapitalintensiv. Bei Finanzierung über Steuermittel stoßen nicht nur Kommunen oft auf das Problem, dass eine notwendige Erhöhung der Steuerbasis dazu führt, dass sich weitere Unternehmen nicht ansiedeln oder sogar bisher angesiedelte private Unternehmen wegziehen, was mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten und Steuerausfällen verbunden ist. Ein Dilemma an sich.

Fraglich, ob Konzepte eines Herrn Neuling bis zu Ende durchdacht sind. Eine Unterschrift, die nichts kostet, ist schnell gegeben.

So sehen Gesetzentwürfe aus.


@Maxe Reimann

Zitat
Allein der BEWAG- Anteil, den Berlin an Southern Company verkauft hatte, hatte sich von 496 Mio EUR auf 1,71 Mrd. EUR verteuert. Berlin soll insgesamt aber nur einen Verkaufserlös in Höhe von 1,17 Mrd. EUR für die bis dahin gehaltenen 50,82 % Anteile an BEWAG erlöst haben:

Erinnern wir uns an den Bewag-Verkauf von 1997: Das Land besaß noch 50,82 % der Anteile. Diese wurden an drei Bieter verkauft: für 496 Mio. Euro erwarb der Konzern \"Southern Company\" mit 21,6% die wirtschaftliche Führung; 407 Mio. Euro zahlte die VIAG für 16% der Anteile, 302 Mio. Euro die VEBA für 13% Anteile. Insgesamt erbrachte der Verkauf der Bewag für das Land 1,17 Mrd. Euro. Der Haupt-Erwerber, die \"Southern\", heute \"Mirant\", versprach, Berlin zum Ausgangspunkt der Expansion eines weltweit agierenden nordamerikanischen Stromkonzerns für Osteuropa zu machen. Was geschah tatsächlich? Die \"Mirant\" zog sich im Jahre 2001 nach Amerika zurück, nicht ohne den \"abartig hohen Preis\" (so die Konzern-Chefin Marce Foller) von 1,71 Mrd. Euro mitzunehmen, den Vattenfall Europe für ihren Anteil bezahlte. Gekauft hatte \"Southern\" für 496 Mio. Euro - investiert keinen Pfennig, denn schon den Anteilskauf finanzierte \"Southern\" mit einem Griff in die Bewag-Kasse. Der Reingewinn von 1,71 Mrd. Euro ging auf Kosten Berlins.

Wer sich also Erfolg wünscht, darf heute zu allererst anfangen, das notwendige Geld zu sammeln. In den Berliner Haushalt sind solche Beträge ersichtlich nie gewandert, zudem ist heute kein Geld mehr in der Kasse und geschenkt bekommt Berlin auch nichts. Ein wenig Realitätssinn sollte man schon mitbringen.

Wenn 21,6 Prozent Anteil an dem Laden in 2001 für schlappe 1,71 Mrd EUR den Eigentümer wechselten, kann man sich ggf. vorstellen, was 100 Prozent wohl heute kosten werden, nachdem es zudem seit 2001 nochmals zu immensen Wertsteigerungen kam. Die Gewinne sind bekanntlich drastisch gestiegen, was sich auf den Unternehmenswert entsprechend auswirkt.

Die 1,71 Mrd. EUR, die Vattenfall 2001 allein an Southern Company (Mirant) für 21,6 Prozent der Anteile zahlen musste (nur ein Apfel und Ei), wird Vattenfall sicher mindestens wieder raus haben wollen. Eher \"etwas\" mehr.

Wenn man nicht nur BEWAG, sondern auch GASAG und die Berliner Wasserbetriebe zurückhaben will, hat man sich ganz schön was vorgenommen.... Möglicherweise wäre es dann besser, aus dieser Stadt wegzuziehen, weil keinerlei Geld mehr für anderes zur Verfügung steht.

Man denke an die Pro-Kopf-Verschuldung, die man den nächsten Generationen überlässt. Zieht man aktuell nach Düsseldorf, wird man diese Schulden los und ist wohl insoweit schuldenfrei. Manchen gefällt das wiederum besser. Aber da hat wohl jeder seine eigenen Präferenzen.

Offline Maxe Reimann

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« Antwort #13 am: 20. September 2007, 12:55:41 »
@RR-E-ft

Wenn man sich festbeißt an einer Möglichkeit,die zugegeben eine extreme wäre ist dies keine Diskussion - also wenig sinnführend!

Kollg. Neuling hat schon ganz bewußt eine Reihenfolge formuliert.

Nur wer schon 1989 im Unterricht nicht aufgepaßt hat, braucht heute nicht über die DDR und deren Wirtschaft reden wollen. Schon deshalb nicht weil er sonst wissen müßte das die BEWAG, und BWB bis zu ihrem Verkauf Gewinne (Rücklagen) einfuhr die zweckentfremdet dann vom Senat abgezogen wurden!

Grundsätzlich habe ich diese Bundesregierung wie auch das Stadtparlament Berlins nicht gewählt. Schon deshalb muß ich mich diesem Kasperle nicht unterwürfig anbieten - zum Verkauf.

Bei \"Direkter Demokratie\" würden alle Wähler in Summe die 100% bilden und die etwa um 50% ige Nichtwählerschaft somitdie Wahl als nichtgültig und die etablierten Parteien als \"nichtpolitikfähig\" abgelehnt! Damit ergibt sich der Zwang zur Einhaltung von Wahlversprechen! Und an solche Wahlversprechen soll mit der Petition \"gegen Abzocke durch privatisierten Strom\" ermahnt werden.

Nach jüngsten Pressemeldungen:Quelle: junge Welt vom 20.09.2007

>E.on-Chef Wulf Bernotat trotz Entschuldigung blieb er im Kern bei seiner These: Eine vierköpfige Familie zahle bei normalem Verbrauch pro Tag rund 2,60 Euro für Strom. »Dafür kriegt man gerade mal eine Currywurst, ein Stück Kuchen oder ein großes Bier, aber noch nicht mal eine Schachtel Zigaretten«, zählte Bernotat auf. »Wenn man sich diese Beispiele nüchtern vor Augen hält, dann ist Strom nicht zu teuer«, meinte er.

Da bekäme er sogar zwei Currywürste, jedenfalls in Berlin!

Soweit abschließend zum Thema!
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Offline sokrates1960

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« Antwort #14 am: 21. September 2007, 14:41:46 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@redbluewitch


Fraglich, ob Konzepte eines Herrn Neuling bis zu Ende durchdacht sind. Eine Unterschrift, die nichts kostet, ist schnell gegeben.

So sehen Gesetzentwürfe aus.
.

Nur so als Hinweis:
Eine Petition ist kein Gesetz,

- eine Petition kann jeder einreichen
- ein Gesetz zur Beschlussfassung nur eine Fraktion des Bundestages oder die Bundesregierung bzw. der Bundesrat.

Wenn der Bundestag eine Petition positiv bescheidet, dann kann das Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung beginnen, also nicht die Fomalien kritisieren.

 

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