Original von superhaase
Original von bjo
... Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann...
Selbst das ist äußerst fraglich. Es kommt halt auf den Einzelfall und auf das eigene Verhalten (Bestreiten) an.
@superhaase
Du sprichst mir absolut aus dem Herzen.
Wenn Gelsenwasser sich jetzt dementsprechend äußert, kann es bei NGW (deren Tochter) auch nicht mehr lange dauern. Dann bekomme ich auch Post :]
Mann! Frau!
Das wäre mein Traum, bitte, bitte, bitte verklagt mich!!!
Bitte! (hört sich das vielleicht jetzt zuuu verzweifelt an
)
Und ich
erwidere mit \"Gegenklage\", und das dann auch noch völlig kostenfrei =)
Seufz.....wenn ich d a s erleben dürfte...das wäre noch besser als...(die Gedanken sind frei) =)