Hallo,
ich habe von oben angeführten Gelsenwasser mit einem Anwalt gesprochen.
Der riet mir, das Angebot der Gelsenwasser anzunehmen, da sie sich auf der rechtlich sicherern Seite aufgrund einer neuen GasGVV des Ministeriums befänden.
Er teilte mit, das er diesen Tarif auch angenommen habe und sich diese Notwendigkeit aber erst zum 11.11.07 ergäbe.
Als Wehrmutstropfen habe er eine monatliche Kündigungsfrist zugestanden bekommen.
Ich teilte ihm mit, das ich eine einjährige Kündigungsfrist bekommen hätte.
Weiter gab er aufgrund meiner Nachfrage an, das eine Ablesung durch mich nicht zwangsläufig erfolgen müsste.
Ich hatte dies der Gelsenwasser gegenüber verweigert, da ich ein entsprechendes Urteil bei STromablesungen in der Tagespresse verfolgt hatte.
Auf die Kündigungsfrist meinte der RA, ich sollte denen antworten, ich wäre einverstanden mit dem günstigeren Tarif, würde jedoch auf einer einmonatigen Kündigungsfrist bestehen. Er meinte, wenn die mir dann 3 Monate erinräumten, wärs ja auch o.k..
Zum 11.11.07 soll die Liberalisierung des Gasmarktes erfolgen. Auch wenn noch keine Anbieter da wären, so müsse man sich den Weg zum Wechsel freihalten und irgendwann wäre es ja soweit.
Stromablesung: Gerichtsurteil Az. 5 S 186/06
Hat jemand etwas anderes diesbezüglich gehört?
Im Schreiben sprachen die von einem Tarif, der ab dem 8.11.06 ginge, da der Minister für Umwelt und Technologie das GasGVV am 7.11.06 herausgegeben habe... Was ist nun richtig?
Der Sondertarif der Gelsenwasser kam doch erst vor max. 4 Monaten.
Ansonsten bleibt Abwarten auf ein Pilotprozeß.
Gruss Tom
NACHTRAG:
Hierzu ein Schreiben der Gelsenw.:
(was wollen die damit andeuten\"Gasverbrauchseinrichtung einstellen lassen\"?--Habe die immer regelmässig warten und einstellen lassen. )
Sehr geehrter Herr xy,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wie wir Ihnen bereits mitteilten, haben sich im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte ab No-vember 2006 die Rechtsgrundlagen der Gasversorgung geändert. Mit Datum vom 07.11.2006 veröffentlichte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie \"Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)\".
Die GasGVV gilt für neue Lieferverträge mit Haushaltskunden ab dem 08.11.2006 und ab dem 01.02.2007 auch für davor bereits bestehende Lieferverträge mit Tarifkunden. Mit Einführung des neuen Preissystems zum 01.04.2007 wurden sämtliche Lieferbeziehungen zunächst in den neuen Grundversorgungstarif ErdgasMidi überführt.
Neben dem Grundversorgungstarif hatten wir Ihnen auch einen Sondervertrag angeboten. Der Abschluss eines Sondervertrages würde eine zeitliche Bindung von einem Jahr Vertragslaufzeit bedeuten und eine zusätzliche Ersparnis beinhalten.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen das neue Erdgas Preissystem gerne näher erläutern. Ein Kerngedanke ist, durch eine optimale Abstimmung von Kesselgröße und Erdgasverbrauch Energie zu sparen. Dadurch beschreiten wir ab dem 1. April einen neuen Weg mit unseren Tarifen. Die Kunden zahlen für den Grundpreis ab jetzt für jedes genutzte kW Nennwärmebelastung ihrer Gasverbrauchseinrichtungen. Dafür sinkt der Arbeitspreis deutlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit der Berechnung der NWB ab dem ersten kW unsere Kunden dazu veranlassen möchten, die optimale NWB der Gasverbrauchseinrichtung einstellen zu lassen. In der Vergangenheit ist die Heizleistung sehr oft mit dem Maximum eingestellt worden.
Nachstehend führen wir einen Vergleich des bisherigen Tarifsystems mit dem neuen Preissystem durch. Berücksichtigt haben wir die bis zum 31.03.2007 gültigen Preise, die ab dem 01.08.2007 gültigen neuen Preise, die Nennwärmebelastung (NWB) Ihrer Gasverbrauchseinrichtung von 20 kW sowie den letzten Jahresverbrauch von etwa 8.500 kWh.
Beachten Sie bitte, dass der Vergleich mit Nettopreisen, also ohne 19 % Umsatzsteuer, erfolgt.
Alt - ErdgasMidi - gültig bis 31.03.2007
Jahresgrundpreis 128,64 €
Jahresarbeitspreis 8.500 kWh x 5,54 Cent/kWh 470,90 €
Summe 599,54 €
Grundversorgungstarif ErdgasMini - gültig ab 01.08.2007
Jahresgrundpreis pauschal 42,60 €
Jahresarbeitspreis 8.500 kWh x 5,12 Cent/kWh 531,25 €
Summe 573,85 €
Gassondervertrag ErdgasBest - gültig ab 01.08.2007
Jahresgrundpreis 20 kW x 0,98 €/Monat 235,20 €
Jahresarbeitspreis 21.381 kWh x 4,66 Cent/kWh 383,35 €
Summe 618,55 €
Die automatische Umstufung in den \"Best\"-Tarif hatten wir nach dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2005 und 2006 - etwa 15.300 kWh - vorgenommen. Nach Ihrem nun abgerechneten Verbrauch wäre der Tarif ErdgasMini günstiger.
Ob Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt ist, können Sie einfach über die Anzahl der Benutzungsstunden erkennen. Die Benutzungsstunden werden ermittelt, indem der Jahresverbrauch in kWh durch die eingestellte kW-Nennwärmebelastung geteilt wird. Je höher der Wert dieser Benutzungsstunden ausfällt, desto energiesparender arbeitet Ihre Heizung. Im Vorjahr lag der Wert Ihrer Anlage bei insgesamt 425 Vollbenutzungsstunden. Normal wird in unserer Region für neuere Häuser ein Wert von 1.700 bis 2.000 Stunden unterstellt.
Eine Änderung der Nennwärmebelastung muss uns von einem Installationsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Nach Prüfung der Unterlagen stellten wir fest, das der Jahresrechnungen 2005 und 2006 auf Verbrauchsschätungen resultieren. Liegt uns zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung keine Zählerstand vor, ist nach den Allgemeinen Versorgungsbedinungnen (AVB) eine Verbrauchsschätzung zulässig. Im Mai 2007 haben wir durch unseren Aussendienstmitarbeiter aufgrund der vorherigen Verbrauchsschätzungen eine Kontrollablesung vornehmen lassen.
Für die Erstellung der Jahresrechnung 2007 hatten wir Ihnen Ende August eine Ablesekarte zugestellt; eine Ablesung durch einen Mitarbeiter haben wir nicht veranlasst. Nach den AVB ist auch eine Aufforderung zur Kundenselbstablesung möglich.
Bitte teilen Sie uns einen aktuellen Zählerstand mit. Danach sind wir bereit die vorliegende Jahresrechnung 2007 zu stornieren und die automatische Umtarifierung in den Best-Tarif rückgängig zu machen. In diesem Falle würde der Mini-Tarif eingesetzt werden.
Für weitere Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Kundenservice-Centers über das Servicetelefon 0180 – 1 99 99 91 montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr gerne zur Verfügung. Oder nutzen Sie unter
http://www.gelsenwasser.de unseren umfangreichen Online-Service.
Mit freundlichen Grüßen