Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: swb, stromabschläge  (Gelesen 12626 mal)

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Offline monologue

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swb, stromabschläge
« am: 25. August 2007, 16:26:47 »
hallo,

zum 01.03. diesen jahres bin ich mit meiner mitbewohnerin in eine neue whg. (50qm) gezogen. die swb teilte uns zu diesem zeitpunkt (glaube sogar taggenau) mit, dass sich die monatl. abschlagsbeträge für den strom nun auf 168,00 euro belaufen würden.

vor unserem umzug kostete uns der stromverbrauch nur 32,00 euro monatl. .

da wir keine grösseren geräte wie waschmaschine, trockner etc. besitzen und auch sonst eher sparsam mit strom umgehen, konnen wir uns diesen preisanstieg nicht erklären und haben die swb (MEHRMALS) um aufklärung /detaillierte kostenabrechnung gebeten (zumal der verbrauch unserer vormieter bei 50,00 euro monatl. lag).

auf diese anfragen hat die swb entweder nicht geantwortet oder es wurde uns mitgeteilt, dass sie darauf nicht näher eingehen könnten (ohne begründung).

[komischerweise konnten sie das vor 1,5 jahren aber noch sehr gut (=]

naja, auf jeden fall haben wir dann einfach nur 50,00 euro überwiesen, da uns der monatl. abschlagsbetrag von 168,00 zu unrealistsch ist.

das dumme ist nur, dass die energiehelden uns jetzt mit liefersperre drohen, wenn wir die säumigen beträge in gesamthöhe von ca. 700 c nicht zahlen.

nun meine frage: ist das rechtens? hat man als verbraucher denn kein recht darauf zu erfahren, wie der energieversorger seine abrechnungen begründet?

ich meine, würde die telekom mir, eine telefonrechnung in höhe von 1000,00 euro schicken und sich weigern einen einzelverbindungsnachweis zu erbringen, müsste ich mir das doch auch nicht gefallen lassen.

whatever, ich würde mich seeeeehr über hilfreiche antworten freuen :]

schönes woe und danke fürs lesen...

Offline RR-E-ft

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swb, stromabschläge
« Antwort #1 am: 25. August 2007, 16:40:47 »
@monologue

Man braucht nur feststellen, wieviel Strom seit dem Einzug verbraucht wurde und ob die geleisteten Vorauszahlungen alle bisherigen Stromlieferungen bereits vollständig abgedeckt haben.

Dies dem Versorger ggf. unbedingt mitteilen.

Sollte dies der Fall sein, kann  die Forderung nach Zahlung höherer Abschläge und deren Durchsetzung mit der Androhung einer Liefersperre einen Erpressungsversuch darstellen. Ggf. Kartellbehörde und Bundesnetzagentur einschalten.

Zuzdem lässt sich die einseitig festgelegte Höhe der Abschläge gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.

Offline monologue

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swb, stromabschläge
« Antwort #2 am: 25. August 2007, 17:13:46 »
danke für deine antwort =)

also les\' ich jetzt einfach den zählerstand ab und teile diesen der swb (per einschreiben) mit?

kann mir auch wirklich nicht vorstellen, dass wir sooviel verbrauchen. zudem wurde die whg. von april-mai nicht bewohnt...

das dumme ist, die antworten nicht mehr auf unsere briefe und telefonieren kann man bei denen auch vergessen :-/

Offline bjo

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swb, stromabschläge
« Antwort #3 am: 25. August 2007, 21:09:21 »
Hallo,
bei Streitigkeiten mit der Telekom empfiehlt die Verbraucherzentrale bis zur Klärung der Rechnungsdifferenzen nur den Durchschnittsbeitrag der letzen drei Monate zu zahlen!

Offline monologue

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swb, stromabschläge
« Antwort #4 am: 25. August 2007, 22:18:10 »
danke für deine antwort :)

ich habe der swb ja 50,00 euro monatl. gegeben... (=

aber ich bzw. wir sehen es absolut nicht ein 168 eur zu zahlen. zumal sich unser stromverbrauch seit den letzten 2 jahren nicht geändert hat...

ich verstehe auch nicht warum sich die damen und herren einbilden von heute auf morgen kommentarlos die abschlägsbeträge  zu verfünffachen und auf faxe, e-mails, briefe und anrufe nicht bzw. nur unfreundlich zu reagieren, aber zweiwöchentlich mahnungen (androhung des gerichtl. mahnverfahrens) u. sperrandrohungen schicken.

das nervigste ist, dass wenn ich mich (telefonisch) bei diesem ***-verein erkundigen möchte, wie sie die erhöhung der abschlägsbeträge begründen, oftmals die gleiche \"kundenberaterin\" am telefon ist und mich für dumm erklärt, weil sie ja schon soo oft gesagt hätte, dass sie dazu keinerlei auskunft erteilen könnte und dass die swb, wenn wir weiter \"uneinsichtig\" blieben, den strom abstellt. so einfach ist das nämlich und das sei ja auch nicht allzu schwer zu begreifen.

nunja, aller vorraussicht nach, werden sie uns nächste woche tatsächlich den strom abdrehen und wir sind aufgrund unseres studiums nicht in der lage sofort 700 euro zu überweisen.

mein vater hat auch schon erfolglos mit der swb telefoniert und weigert sich wegen des beschriebenen sachverhalts die forderung zu begleichen solange diese nicht eindeutig bewiesen ist und rät uns den anbieter zu wechseln. HAHA (=

ich weiss jetzt irgendwie nicht weiter und würde gerne wissen, ob es in anbetracht der tatsache, dass ich es allein nicht schaffe mit der swb fertigzuwerden sinnvoll wäre, einen rechtsanwalt einzuschalten und wo man jemanden findet der sich mit solchen angelegenheiten auskennt.

lg,
m.

ps: entschuldigung für den aggressiven text. liegt an meiner verzweifelung ;)

Offline bjo

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swb, stromabschläge
« Antwort #5 am: 25. August 2007, 22:26:41 »
wenn die sich über Monate dumm anstellen dann schlag mit den gleichen Waffen zurück!

- BGB §315 Widerspruch einlegen, dann dürfen Sie nicht mehr drohen!
- wenn der Zähler in deiner Wohnung hängt, Hausverbot erteilen!
- Presse, Leserbrief und Kartellamt einschalten!
- Rechtsanwalt einschalten, dann wird für richtig teuer für die!
- alles schön auf einer Homepage protokollieren mit Scan´s von den Briefen!
(Die Homepageadresse denen natürlich mitteilen)

TIP: NICHT anrufen da kein Beweis vor Gericht!
TIP: im Leserbrief die Geschäftsleitung Namenlich nennen!

Die nötigen Daten findet man bestimmt im Netz,

Offline monologue

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swb, stromabschläge
« Antwort #6 am: 25. August 2007, 23:37:22 »
danke :] :]

werde montag sofort einen ra aufsuchen und das kartellamt [und die verbraucherschützer] informieren..

werde mir auch zumindest für den strom (wasser + gas laufen über den vermieter) einen anderen anbieter suchen.

ich hoffe, dass es sich die liefersperre noch stoppen lässt.

ps: angenommen wir legen morgen vormittag vorab per e-mail widerspruch gemäß § 315 ein und die swb klemmt montag um 08:00 uhr den strom ab, ist der versorger dann automatisch verpflichtet den strom (ohne berechnung von 82,00 euro sperrgebühren) wieder einzuschalten?

glaube allerdings nicht, dass das passiert, da sich der zähler in meiner whg. befindet u. zu dieser uhrzeit niemand zuhause ist, aber immerhin hat die swb ja geschrieben, dass sie sich notfalls gerichtl. zutritt verschaffen...

[- muss ich das hausverbot gegenüber der swb gerichtlich beantragen?]

danke für die hilfe =)

Offline bjo

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swb, stromabschläge
« Antwort #7 am: 26. August 2007, 11:38:16 »
Zitat
Original von monologue
danke :] :]

werde montag sofort einen ra aufsuchen und das kartellamt [und die verbraucherschützer] informieren..

werde mir auch zumindest für den strom (wasser + gas laufen über den vermieter) einen anderen anbieter suchen.

ich hoffe, dass es sich die liefersperre noch stoppen lässt.

ps: angenommen wir legen morgen vormittag vorab per e-mail widerspruch gemäß § 315 ein und die swb klemmt montag um 08:00 uhr den strom ab, ist der versorger dann automatisch verpflichtet den strom (ohne berechnung von 82,00 euro sperrgebühren) wieder einzuschalten?

glaube allerdings nicht, dass das passiert, da sich der zähler in meiner whg. befindet u. zu dieser uhrzeit niemand zuhause ist, aber immerhin hat die swb ja geschrieben, dass sie sich notfalls gerichtl. zutritt verschaffen...

[- muss ich das hausverbot gegenüber der swb gerichtlich beantragen?]

danke für die hilfe =)


Hallo,
- Wiederspruch schriftlich per Einschreiben, per Email / Fax ankündigen
- Hausverbot, es reicht ein Schreiben an den Versorger

Wenn die swb Zweigstellen (Servicestellen) in deiner Nähe hat, reicht es die
Schreiben gegen Bestätigung dort abzugeben!
Ich mach das immer in dem ich zwei identische Schreiben erstelle und mir auf beiden den Empfang bestätigen lasse. Das eine ist für meine Akten.

Abgabe in Zweigstelle = Termin wurde eingehalten!

Offline superhaase

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swb, stromabschläge
« Antwort #8 am: 26. August 2007, 11:42:44 »
Wenn der Sperrtermin schon morgen ist, dann bist Du aber spät dran, meine Liebe.

Das beste ist, keinen reinzulassen und Hausverbot schriftlich mit Einschreiben und Rückschein zu erteilen.
Ferner den Anbieter sofort wechseln, dann müssen die in ein paar Wochen eine Schlussabrechnung erstellen und der Fall ist erledigt.

Wenn Du nicht wechseln willst, dann musst Du den Zähler ablesen und denen den Zählerstand mitteilen. Der Versorger ist dann verpflichtet, auf der Grundlage des bisherigen Verbrauchs einen angemessenen Abschlag zu berechnen. Den Zählerstand schriftlich mit Einschreiben/Rückschein an den Geschäftsführer persönlich schicken und dabei am besten auch mit einer Strafanzeige wegen Erpressungsversuch drohen. Vielleicht schalten die dort dann mal das Hirn ein.

Hast Du schon mal den Zähler abgelesen? Wieviel hast Du denn verbraucht? Die Abschläge dürfen nicht höher sein als es Deinem Verbrauch entspricht.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline monologue

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swb, stromabschläge
« Antwort #9 am: 26. August 2007, 12:00:18 »
hallo,

nein, der termin ist nicht morgen. der termin ist \"irgendwann\" (kein genauer zeitpunkt)... die swb  hat geschrieben, sie werden in kürze erscheinen und sollte dem zuständigen stromabklemmer dann der zutritt versperrt sein, wird die swb das gericht bemühen.

als ich meinen vater gefragt hab, ob er uns behilflich sein könnte, hat er den zähler abgelesen und gemeint das 50,00 euro im monat schon zu viel sein würden...  (waren auch das letzte halbe jahr kaum zu hause)

kann man den anbieter jetzt noch zum 01.09. wechseln?

danke nochmals :)

Offline superhaase

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swb, stromabschläge
« Antwort #10 am: 26. August 2007, 12:19:14 »
Eine reale Sperrandrohung erfordert einen genauen Termin.
Alles andere ist heisse Luft.
Lass keinen \"Abklemmer\" in die Wohnung. Der soll sich selbst was abklemmen, wenn er es nötig hat. ;)
Du musst niemanden in die Wohnung reinlassen.
Die gehen nicht zum Gericht, die würden sich lächerlich machen.

Zum 1.9. wechseln geht natürlich nicht mehr.
So ein Wechsel dauert normalerweise 6 Wochen, manchmal auch länger.
Am besten gleich morgen beim neuen Anbieter unterschreiben, den Rest macht dieser ohne Dein Zutun. Schau mal bei verivox.de, da findest Du alle Vergleichsangebote.

Der swb dann schriftlich mitteilen (z.B. der Einfachheit halber per Fax, Sendenachweis für Dich ausdrucken), dass Du den Stromanbieter wechselst und in ein paar Wochen eine Schlussabrechnung der swb erwartest und bis dahin alle Zahlungen einstellst, weil Deine bisherigen Abschläge schon höher sind als der zu erwartende Rechnungsbetrag (Zählerstand kannste ja schon mal vorläufig mitteilen).
Am Stichtag der Umstellung (den Termin teilt Dir Dein neuer Lieferant mit) dann den Zähler ablesen und schriftlich der swb mitteilen.

Viel Freude mit Deinem (billigeren?) neuen Stromlieferanten.

Und lass Dich nicht so leicht einschüchtern.
Your home is your castle. ;)

Wenn Du dem Versorger eins reinwürgen willst (aus Rache? ;)), dann gilt:
Zitat
von RR-E-ft:
Sollte dies der Fall sein, kann die Forderung nach Zahlung höherer Abschläge und deren Durchsetzung mit der Androhung einer Liefersperre einen Erpressungsversuch darstellen. Ggf. Kartellbehörde und Bundesnetzagentur einschalten.
Dann erwartet den Versorger vielleicht ein Bußgeld...
Auch eine Strafanzeige wäre in diesem Fall angemessen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline monologue

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swb, stromabschläge
« Antwort #11 am: 30. August 2007, 13:03:42 »
Sie haben uns den Strom trotz Unbilligkeitseinwad in unserer Abwesenheit abgestellt. Wie der zuständige Elektriker in unsere Whg. gekommen ist? Wahrscheinlich mit Hilfe unseres Vermierters. Im Briefkasten lag noch ein freundlicher Brief in dem auf das gerichtl. Mahnverfahren und die Sperrkosten in Höhe v. 82,00 Euro hingewiesen wird.

Der Anwalt hat erst nächsten Donnerstag einen Termin für uns und mein Vater will aufgrund des strittigen Betrages (und wegen negativer persönlicher Erfahrung mit diesem Unternehmen) nichts bezahlen.

Habe allerdings noch Geld auf dem Sparbuch und bin mir nicht sicher, ob es richtig wäre unter Vorbehalt zu zahlen. (Würde ich das Geld dann wieder sehen? Wohl eher nicht, oder?)

Hab \'ne **** Wut auf diese ****. Den Anbieter habe ich schon online gewechselt.

Wie heisst das Verbrechen weswegen ich die SWB anzeigen kann?

Offline superhaase

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swb, stromabschläge
« Antwort #12 am: 30. August 2007, 13:47:06 »
Hattest Du Hausverbot erteilt? (nachweislich)
- dann war das Hausfriedensbruch. Deinen Vermieter solltest Du mal ordentlich zur Sau machen - der hat sich am Hausfriedensbruch beteiligt.

Ferner liegt hier eine inzwischen ausgeführte Erpressung bzw. Nötigung zur Durchsetzung unberechtigter Forderungen vor.

Mach Deinem Anwalt mal Dampf, Du kannst doch nicht ne Woche ohne Strom dasitzen. Der soll sich mal Zeit nehmen für Dich, oder Du gehst zu einem anderen Anwalt.

Zahlen unter Vorbehalt ist eine Möglichkeit, so bekommst Du am einfachsten und schnellsten wieder Strom - nach der Schlussabrechnung bekommst Du das Geld ja wieder - so vielleicht in 12 bis 16 Wochen... wenn der Versorger nicht absichtlich verzögert......
Du solltest dann über Deinen Anwalt auch Anwaltskosten, die Sperrkosten und Zinsen für die Zeit bis zur Rückerstattung zurückverlangen und durchsetzen.

Ein Anwalt sollte jetzt per einstweiliger Verfügung im Eilverfahren die Stromanschaltung durchsetzen und gleichzeitig Strafanzeige stellen.

ciao,
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8) solar power rules

Offline Crazycreek

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swb, stromabschläge
« Antwort #13 am: 30. August 2007, 13:58:33 »
Zahlung und Schlussrechnung ist eine Möglichkeit, der Versorger ist aber gesetztlich angehalten, Guthaben sofort auszuzahlen.
Was viel mehr Sinn macht, mit dem Sperrstand eine sofortige Rechnung zu verlangen, dann kann der tatsächliche Verbrauch sofort festgestellt werden und der Betrag kann von euch sofort gezahlt werden und der Strom kann wieder angeschaltet werden.
Auch kann anhand des tatsächlichen Verbrauches direkt die neue Pauschale festgesetzt werden.

Haben die kein Kundenbüro, wo der Fall direkt vor Ort geklärt werden kann, von Angesicht zu Angesicht ist das abwimmeln und \"für doof erklären\" immer schwieriger.
Vorallem geht es ja im Moment darum, den Fall schnellstmöglich zu klären und den Strom wieder zu bekommen.
Also vielleicht direkt hinfahren, Geld einstecken und aktuellen Zählerstand mitnehmen und Verbrauch und Betrag ermittelt sind, um die es hier geht.
Danach kann man ja alle weiteren Schritte einleiten, Anzeige, Anwalt ect.

Offline superhaase

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swb, stromabschläge
« Antwort #14 am: 30. August 2007, 14:02:17 »
Crazycreek hat da eine gute Idee.

Zählerstand aufschreiben und mit Bargeld hingehen.

So kriegst Du am schnellsten wieder Strom, wenn der Versorger mitspielt.

Dann später zum Anwalt (nächste Woche). Ich würde auf jeden Fall Strafanzeige stellen und Schadensersatz Fordern - z.B. für aufgetautes Tiefkühlgut, die Anwaltskosten etc.
8) solar power rules

 

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