Die E.ON Avacon hat auf der Internetseite bei Privatkunden ein Formularcenter.
Dort kann man online 14 Änderungen vornehmen, wie Bankdaten, Rechnungszweitschrift, Zählerstand Broschürenbestellung, etc.
Bei all diesen Formularen wird beim Ausfüllen als Pflichtfeld auch das Geburtsdatum verlangt.
Das Geburtsdatum wird nach § 2 (Vertragsabschluss) Abs. 2 der GasGVV/StromGVV nur dort zur Pflichtangabe.
Ich halte dies schlicht für anmassend und rechtsmissbräuchlich bei allen angaben dies verlangen zu wollen.