Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kam ein Vertrag zu stande?  (Gelesen 5161 mal)

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Offline ritschie

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Kam ein Vertrag zu stande?
« am: 22. August 2007, 22:04:42 »
Hallo Forengemeinde,
bis zum 31.07.07 war ich Kunde der Flex-Strom. Wegen Preiserhöhungen habe ich den Anbieter gewechselt. Dieser ist aber erst zum 01.12.07 in der Lage mich zu beliefern. Also muss ich den Übergang bei dem örtlichen Anbieter E.ON Avacon fristen. Dieser übersandte mir eine Einzugsermächtigung über 74 €. Das Schreiben enthielt keine Einzelheiten über Preise. Habe das Musterschreiben § 315 übersandt und die Abschlagszahlungen auf 62,50 € gekürzt. Heute kam dass Schreiben, dass weder die Kalkulation veröffentlicht werden könnte (Konkurrenz), noch die Kürzung der Abschläge zulässig wäre und dass der Anbieter sich völlig korrekt verhielt. Meine Frage dazu: ist hier überhaupt ein Vertrag zu Stande gekommen und wird hier nicht gerade die Monopolstellung dermaßen ausgenutzt? Vielen Dank für die Antworten
Ritschie

Offline bjo

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #1 am: 22. August 2007, 22:18:08 »
nach Kündigung bei  Flexstrom bist du automatisch in die Grundversorgung deines lokalen Anbieters gelangt.
Durch den Bezug von Strom vom lokalen Anbieiter hast du einen Vertrag geschlossen und den Preis akzeptiert. Mit 315 kannst du meinem Verständnis nach erst gegen die nächste Preiserhöhung vorgehen!

Offline e-Stromer

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #2 am: 23. August 2007, 00:56:04 »
@ rietschie,

besser zu wenig Abschläge als zuviel,
denn die große Abschlussrechnung kommt bestimmt.
Dann kann ich ja immer noch nachzahlen, denn beim Einwand nach § 315 bekomme ich
zuviel Gezahltes bestenfalls auf dem Klageweg zurück.
Außerdem sind Abschlagszahlungen lediglich solche und diese können von mir
selbstverständlich gekürzt werden - zumal nach Billigkeitseinwand.

Als \'fällig\' sehe ich die komplette Zahlung grundsätzlich erst dann,
wenn ich die Energie auch tatsächlich verbraucht habe.

Ich zahle die Preise, die ich selbst als billig ansehe.
Ich kenne die billigen Preise ja erst, nachdem Kalkulationseinsicht gewährt wurde,
bzw. bis gerichtliche Feststellung erfolgte.

Ich würde meinen monatlichen Verbrauch ausrechnen, dann selbst überweisen
und würde keine Abbuchung erlauben.

(weiß nun nicht, was Du mit \"Konkurrenz\" in diesem Fall meinst).


@ bjo,
Du liest, dass rietschi den geforderten Preis gerade NICHT akzeptierte.

*Meines Verständnisses* nach ist § 315 eben nicht nur gegen
PreisERHÖHUNGen anzuwenden.

Nur weil ich Strom beziehe, heisst das nicht, dass ich die
Versorger-Preise auch akzeptiere/n muss.

Gruß
e-Stromer


(... ich lass mich gern korrigieren, falls ich \'daneben lieg\')

Offline superhaase

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #3 am: 23. August 2007, 08:08:00 »
Zitat
Original von bjo
nach Kündigung bei  Flexstrom bist du automatisch in die Grundversorgung deines lokalen Anbieters gelangt.
Durch den Bezug von Strom vom lokalen Anbieiter hast du einen Vertrag geschlossen und den Preis akzeptiert. Mit 315 kannst du meinem Verständnis nach erst gegen die nächste Preiserhöhung vorgehen!
Das muss man ganz und gar nicht so sehen.
Das ist nur die übliche Interpretation des BGH-Urteils vom 13.6. durch die Energieversorger. Und dass diese durchaus umstritten bzw. falsch ist, kann man hier im Forum und auf den Seiten des BDE nachlesen.
Außerdem hat er ja den Anfangspreis nicht unwidersprochen hingenommen......

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #4 am: 23. August 2007, 08:26:52 »
@ritschie,

Richtig ist, dass man automatisch in den örtliche Netzbetreiber \"zurückfällt\"

Dazu bedarf es nicht einer Anmeldung.

Es ist ferner definitiv nicht festgeschrieben, wer die Abschlagshöhe bestimmt. Natürlich setzt der Versorger diese üblicherweise fest.

Nach automatischem Rückfall in die \"örtliche Grundversorgung\" kommt dann ein Vertrag automatisch zum Abschluss, wenn man Strom entnimmt. Also bei Ihnen am 1.8.07 um 0.00 und 1 Sekunde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #5 am: 23. August 2007, 11:42:14 »
@Cremer

Wenn man sich keinen anderen Lieferanten sucht, kommt gem. § 2 Abs. 2 StromGVV ein Grundversorgungsvertrag gem. § 36 Abs. 1 EnWG zustande.

Es ist jedoch auch möglich, dass man sich schnellstmöglich einen anderen Lieferanten sucht, so dass es sich vorübergehend lediglich um eine Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG handelt.

Bei letzterer wird durch die Entnahme gerade kein Vertragsverhältnis begründet. Es handelt sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art (sui generis).

Abschlagszahlungen sind in der StromGVV geregelt.

Offline ritschie

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #6 am: 02. September 2007, 16:17:21 »
Hallo werte Forengemeinde,

aus verschiedenen Gründen komme ich erst heute dazu, eure Beiträge zu lesen. Vielen Dank für die guten Tipps. Nun habe ich feststellen müssen, dass im ersten Monat der Verbrauch ca. um 20 % gesunken ist, ich aber die Abschlagshöhe auf 62,50 € festgesetzt und überwiesen habe. Sollte jetzt der Verbrauch so niedrig bleiben und, da ich ja überhaupt nicht weiß, in welcher Höhe die Kosten festgesetzt sind, (Preis für kWh/Grundpreis) kann es ja wieder hinkommen, dass die Abschläge in richtiger Höhe passen. Ich hatte mich doch aber mit der Höhe des Strompreises allgemein nicht einverstanden erklärt. Wie setze ich durch, dass ich zu viel gezahltes Geld zurückbekomme oder sollte ich die Abschlagzahlungen weiter kürzen?

Ich bedanke mich schon einmal im voraus für eure kompetenten Antworten.

Gruß

Ritschie
Ritschie

Offline Cremer

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #7 am: 02. September 2007, 18:20:12 »
@ritschie,

Sie müssen Ihren Verbrauch \"im Auge behalten\"

Bevor Sie die letzten zwei von 12 Abschlägen vor der Jahresrechnung (Zeitraum 12 Monate) leisten, sollten Sie eine Hochrechnung des Verauchs machen und mit den gezahlten Abschlägen vergleichen.

Erstellen Sie eine Hochrechnung von 10 Monaten auf 12 Monaten Verbrauch, sofern die Jahreszeitspanne 12 Monate umfasst.

Danach sehen Sie, ob Sie noch einen Abschlag zahlen können oder nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ritschie

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Kam ein Vertrag zu stande?
« Antwort #8 am: 03. September 2007, 11:34:19 »
@ Cremer,

wie soll ich den Verbrauch im Auge behalten, wenn nicht einmal bekannt ist, welcher Abrechnungspreis gefordert wird. Man hat mir nur einen Abbuchungsauftrag zugesandt, den ich unterschreiben sollte. Er lautete über 74,00 €. Andere Dinge wie Preis pro kWh oder Grundbetrag sind mir nicht bekannt. Außerdem befinde ich mich nur \"vorübergehend\" bei diesem Versorger, weil der neue Versorger nicht in der Lage ist, mir sofort den Strom zu liefern.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ritschie

 

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