Original von aviator
Die Leckage war wohl direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil.
Es kommt halt immer auf die genaue Ausdrucksweise bei der Fragestellung an. Erst hast Du von einem Leck des Zählers gesprochen..... :rolleyes:
Was heißt nun \"
direkt hinter dem Absperrhahn
im Kugelventil\"?
Ist das Kugelventil nicht Teil des Absperrhahns?
Oder was hat ein weiteres separates Kugelventil zwischen Absperrhahn und Zähler für eine Funktion?
Ich nehme also jetzt mal an, das Leck war \"im\" Absperrhahn - also das Kugelventil des Absperrhahns war undicht. Das ist auch gut vorstellbar, dass ein altes Kugelventil jahrelang dicht ist, und dann nach einer Betätigung (bei den Montagearbeiten mindestens einmal zu- und wieder aufgedreht) undicht wird. Sowas kommt vor.
Wie Cremer sagt, und wie Du ja selbst aus der NDAV zitierst, endet das Versorgernetz \"mit\" dem Absperrhahn (Ausnahme bleibt Messeinrichtung).
-> Kosten trägt hier also auf jeden Fall der Netzbetreiber.
Egal ob das Leck jetzt beim Zählerwechsel entstand oder nicht.
Ist das Leck hingegen in der Leitung zwischen Absperrhahn und Zähler entstanden (in einem zusätzlichen separaten Kugelventil?), dann ist das allerdings wirklich Dein Bier. Und zwar unabhängig davon, ob die Handwerker beim Zählerwechsel das Kugelventil angefasst haben oder nicht (außer, sie haben es nachweisbar beschädigt).
Aber warum sollte eine nicht manipulierte Leitung (mal angenommen es gibt kein separates Kugelventil) von selbst undicht werden?
Daher hatte ich anfangs gesagt, dass die Verantwortlichkeit des Kunden \"praktisch\" erst nach dem Zähler beginnt.
Es wäre schön, wenn sich Fragesteller im Forum etwas mehr Mühe mit der genauen Formulierung und Schilderung der Sachlage geben würden. Wird wohl ein Wunsch bleiben....

ciao,
sh