Ein 3-seitiges Anschreiben zur
Vertragsanpassung wegen neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie ein zu unterschreibendes Formular \"Vertragsanpassung\" habe ich (und andere \"Widersprüchler\") ebenfalls erhalten.
Die bisherigen Preise sollen unverändert weitergelten - allerdings nur wenn ein neuer Sondervertrag beauftragt wird (ansonsten soll zukünftig der teurere Grundtarif abgerechnet werden).
Es scheint sich soweit als um jeweils die gleichen Anschreiben zu handeln.
Ein Kündigung des bestehenden Vertrags seitens der Gasuf kann ich dem Text des Anschreiben jedoch nicht entnehmen.
Zudem ist das Anschreiben nur \"unterzeichnet\" durch eingescannte, abgedruckte Unterschriften
> Kündigung bedarf der Schriftform § 32 (7) AVBGasV = Schriftformerfordernis nicht erfüllt (selbst wenn aus dem Schreiben eine Kündigung erkennbar wäre)!
Hier noch ein paar Rahmenbedingungen/Eckpunkte zwecks Einschätzung/Vergleichbarkeit:Gemäß Begrüßungsschreiben der Gasuf von 199_ bin ich (vermutlich) Sondervertragskunde:
\"Aufgrund der in Ihrer Anlage installierten Leistung halten wir eine Einstufung in den Tarif Sondervertrag Haushalt HV2 für richtig.\"Einen Vertrag unterschrieben habe ich bislang nicht, aber ab Belieferung wurde HV2 berechnet - später Sonderpreis 2/SP2 genannt.
Mit diesem Begrüßungsschreiben erhielt ich AVBGasV, Allgemeine Tarifpreise/Kleinstverbrauchs- und Grundpreistarif sowie Preisrichtlinien für Sondervertragskunden (ein zweiseitig bedrucktes A5-Blättchen). Die \"Preisrichtlinien für Sondervertragskunden\" bauen tatsächlich auf den AVBGasV auf:
- 5. Im übrigen gelten die \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21. Juni 1979 einschließlich der in § 6 Abs. 2 und 3, genannten Haftungshöchstgrenzen sowie sinngemäß die in Anlage 1 hierzu unter Punkt III auffgeführten \"Allgemeinen Bestimmungen\". Ausgenommen ist § 9 der AVBGasV (Baukostenzuschüsse), der sich nach Anlage 2 zur AVBGasV richtet.
Bzgl. der verlangten Vertragsänderung - Auftragserteilung zur Vertragsanpassung stolpere ich über folgende Punkte:
Im Gasuf-Anschreiben:
- \"Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragsanpassung nachzukommen, ist es leider nicht mehr zulässig, den mit Ihnen abgeschlossenen Ergasliefervertrag auf Basis der AVBGasV über den 30.09.2007 hinaus fortzuführen.\"
- \"Erteilen Sie uns bis zum 30.09.2007 jedoch nicht Ihre Zustimmung zur Versorgung zu den (neuen) Preisrichtlinien für Sondervertragskunden, werden wir Sie selbstverständlich auch weiterhin zuverlässig versorgen. Ab dem 01.10.2007 würde dann für Sie allerdings der gesetzlich vorgeschriebene Allgemeine Preis für die Grundversorgung - Heizgastarif - gelten.\"
Im zu unterschreibenden Vordruck \"Vertragsanpassung\"
- \"3. Preismodell: Preisrichtlinien für Sondervertragskunden
Die Belieferung mit Erdgas erfolgt zu den Konditionen gemäß des jeweils gültigen Preisblatt\" (beigefügt = im Anschreiben abgedruckt)[/I]
- \"7. Auftragserteilung: Hiermit beauftrage ich die Gasversorgung Unterfranken GmbH mit der Lieferung von Erdgas gemäß Ziffer 3 für die oben genannten Erdgasabnahmestelle.\"
beachte auch: Rückseite des Formulars - \"Erdgaslieferbedingungen für die Versorgung mit Erdgas zu den Preisrichtlinien für Sondervertragskunden\"!
@Lupo: Enthält dein Anschreiben/Vordruck denn auch diese Passagen?
bzw. schau bzgl. deiner Fragen doch zunächst mal hier:
Vertragsänderungen und Vertragskündigungen: Genau prüfen! >
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__2021/Neue Rechtsverordnung kein Kündigungsgrund >
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&st_id=1700&content_news_detail=6217&back_cont_id=1700Neue Rechtsverordnungen für Strom- und Gaslieferverträge: Informationen zur Vertragsumstellung (Verbraucherzentrale NRW) >
http://www.vz-nrw.de/mediabig/36322A.pdfund z.B. im Forum
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???Kündigung SondervertragMeine (ganz persönliche) EinschätzungDurch die neue Rechtsverordnung wird der bisherige Vertrag nicht automatisch unzulässig/unwirksam; eine Kündigung seitens der Gasuf liegt nicht vor.
Einen \"Vertragspassungsklausel\" konnte ich in meinen Vertragsbedingungen nicht finden - demnach benötigt lt. Verbraucherzentrale NRW der Versorger meine Unterschrift zur Vertragsanpassung/Umstellung auf GasGVV und könnte hierzu ggfs. auch den bestehenden Vertrag kündigen.
Ich beabsichtige jetzt meine Zustimmung zur Vertragsanpassung auf GasGVV zu erteilen (ist ja verbraucherfreundlicher als AVBGasV)
- allerdings nicht auf dem Gasuf-Vordruck um keinen neuen Auftrag zur Erdgasbelieferung nach neuem Preismodell (Vordruck Ziff. 3) erteilen, weil ich damit vermutlich die aktuellen Preise akzeptieren würde und meinem Widerspruch den Wind aus den Segeln nehmen würde.
In jedem Fall werde ich gemäß Empfehlungen (siehe Links) \"Alte Rechte vorbehalten\".
Es wäre wirklich sehr nett, wenn sich nochmal jemand zu möglichen Reaktionen äußert,
da ja unter den o.g. Links tatsächlich nur eingegangen wird auf \"neue Vertragsangebote mit günstigeren Konditionen\" und \"neue Vertragsangebote mit höheren Preisen\" - nicht aber auf
\"neue Vertragsangebote mit GLEICHEN Preisen\".
- Also: Grundsatzfrage: reagieren oder nicht reagieren?
- Was wären die Folgen, wenn wir einfach nicht reagieren?
- Oder sollte man tatsächlich besser versuchen von AVBGasV auf GasGVV umzustellen? (ohne eine neue \"Auftragserteilung\")
Vielen Dank schon im voraus!