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Autor Thema: Einzugsermächtigung  (Gelesen 5765 mal)

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Offline Ready XL

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Einzugsermächtigung
« am: 03. August 2007, 11:11:23 »
Hallo,

...mal was Neues von Entega. Nachdem ich dem letzten monatl. Bankeinzug widersprochen bzw. rückbelastet habe, und ich einen neuen Einzug mit geringerem Betrag (erheblich weniger Verbrauch wegen des letzten, milden Winters) erteilt habe, kündigt jetzt Entega die von mir erteilte Einzugsermächtigung und teilt mir mit, \"...wir haben Ihre Zahlungsweise von Bankabbuchung auf Barzahlung umgestellt. Bitte überweisen Sie in Zukunft auf folgende Bankverbindung...\"

Kann denn der Zahlungsempfänger eine von mir erteilte Bankabbuchung bzw. Einzugsermächtigung überhaupt kündigen? Die wollen wahrscheinlich den EZ-Rabatt nicht gewähren.

Weiß hier jemand Bescheid?

MFG
Ready XL

Offline superhaase

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Einzugsermächtigung
« Antwort #1 am: 03. August 2007, 11:32:17 »
Im Allgemeinen kann man den Versorger zu einem Bankeinzug nicht zwingen.

Richte doch einfach einen Dauerauftrag ein. Geht auch automatisch und macht keine Arbeit. Außerdem kann sich der Versorger dann nicht auf Deinem Konto \"bedienen\"....

Die paar Euro Rabat, die Du damit verlierst, sind doch peanuts gegen die von Dir vorgenommenen Preiskürzungen, oder?

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Einzugsermächtigung
« Antwort #2 am: 03. August 2007, 12:48:05 »
@Ready XL,

eine Einzugsermächtigung kann zurückgegeben werden.

Ich würde da zunächst mal den Versorger schriftlich anfragen, wie er denn künftig die Zahlungen haben möchte :D :D :D

- Barzahlung :P
- per scheck :P
- per Überweisung :P
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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Einzugsermächtigung
« Antwort #3 am: 03. August 2007, 12:54:09 »
Wozu der Aufwand?

Dauerauftrag - un fettich is de supp.....

Man kann natürlich auch zum Querulanten mutieren und versuchen, den Versorger nach allen Regeln der Kunst zu nerven und mít Korrespondenz zu beschäftigen........ wenn man selbst dazu überhaupt die Zeit aufbringen möchte....... :rolleyes:
...... dadurch wird das Gas oder der Strom aber auch nicht billiger ......

ciao,
sh
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Offline Regina***

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Einzugsermächtigung
« Antwort #4 am: 03. August 2007, 13:38:36 »
Das scheint bei entega mittlerweile Methode zu sein, siehe mein Beitrag:
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?

Ich habe explizit per Einschreiben mit Rückschein und Fax an entega darauf hingewiesen dass ich zahlungswillig bin (\"etwaige berechtigte Forderungen und monatliche Abschläge zu zahlen bereit bin ...\") und dass es ja wohl nicht an einem technischen Problem liegen kann (das behauptet nämlich entega bei mir), dass sie meine Abschlagszahlungen nicht abbuchen kann.

Ich verwies auf § 226 BGB (Schikaneverbot).

Mittlerweile hat entega schon 3 Monate keine Abschläge mehr abgebucht, obwohl ich sobald sie mahnt immer wieder auf meine EE hinweise.
Pech gehabt ...

imho begibt sich entega hier auf dünnes Eis.
Einerseits WOLLEN sie eine EE haben und honorieren das mit Rabatten,
andererseits WEIGERN sie sich, die EE auszuführen und stellen damit den Kunden, dessen EE sie nicht nutzen, schlechter als den Kunden, dessen EE sie akzeptieren.
Dies widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz. (okay, ist jetzt schon weit gegriffen, das GG auch noch ranzuziehen, dennoch ...)

Außerdem habe ich entega schon vor Monaten angekündigt, dass ich für jeden Brief an sie, den ich aufgrund ihres Fehlverhaltens schreiben muss, 25 Euro in Rechnung stelle. Diese 25 Euro werde ich dann bei meiner Gegenrechnung der Jahresabrechnung abziehen ... (entega hat dieser Ankündigung nicht widersprochen, obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich dies tun werde, sofern sie nicht bis zum .... xxx .... widersprechen).
Es ist natürlich die Frage, ob ich vor Gericht damit durchkäme, es ist aber genau so die Frage, ob entega überhaupt klagen wird, da von ihrer Seite mehrere Straftatbestände im Raum stehen:

Entega unterläuft mit ihren Mahnungen permanent das Stillhaltegebot gemäß § 315 BGB
ihr Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 226 BGB (Schikaneverbot) sowie § 240 BGB (Nötigung / Drohung).


VG
Regina

Offline superhaase

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Einzugsermächtigung
« Antwort #5 am: 03. August 2007, 13:51:58 »
@Regina:

Das sind ja dicke Geschütze, die Du da auffährst ;)

Ob Du damit den Spatzen aber auch triffst ist sehr fraglich.
Was machst Du, wenn Dir die Entega auch pro Brief eine Gebühr berechnet? Das ist doch Quatsch..... sorry

Ich versteh nicht, warum man wegen der 5 Euro EE-Rabat pro Jahr (oder wieviel gewährt Euer EVU) so einen Aufstand machen kann.
Das ist doch bei einer Energiepreiskürzung ein unbedeutendes, absolut nebensächliches Detail.

Jeder sollte sich überlegen, ob er bereit ist, durch solche Dinge und den daraus möglicherweise resultierenden eigenen rechtlichen Fehlern dem Versorger eine Angriffsfläche zu bieten.

Aber jeder hat wohl so seine Hobbies..... ;)

ciao,
sh
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Offline Ready XL

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Einzugsermächtigung
« Antwort #6 am: 03. August 2007, 18:35:09 »
...es geht mir hier nicht um den EZ-Rabatt in Höhe € 15.- pro Jahr, sondern mehr um\'s Prinzip. Ich bin der Meinung, dass auch nur derjenige, der eine Einzugsermächtigung erteilt hat diese auch kündigen kann. Kann mich aber auch irren.

Werde einen Versorgerwechsel in Erwägung ziehen, und dann monatlich bis Vertragsende meinen Verbrauch melden und auch monatlich abrechnen.

Ob Entega dies freut?

Ready XL

Offline bjo

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Einzugsermächtigung
« Antwort #7 am: 03. August 2007, 19:50:39 »
Zitat
Original von superhaase
Wozu der Aufwand?

Dauerauftrag - un fettich is de supp.....

ciao,
sh

eben nicht fettich, Wiedersprüchler sollten auf jeder Überweisung draufstehen haben wofür sie ist \"Gasabschlag Aug 07 unter Vorbehalt\"

per online Banking kann man meist 6 Terminüberweisungen anlegen !

mit dem oben genannten Spruch kann der Anbieter nicht mit anderen Forderungen aufrechnen!

Offline superhaase

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Einzugsermächtigung
« Antwort #8 am: 03. August 2007, 20:23:27 »
@bjp:

Es genügt auch \"Abschlagszahlung Gas für laufenden Monat\"
wenn man will auch noch \"unter Vorbehalt\"

null Problemo! ;)
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Offline bjo

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Einzugsermächtigung
« Antwort #9 am: 03. August 2007, 20:30:56 »
Zitat
Original von superhaase
@bjp:

Es genügt auch \"Abschlagszahlung Gas für laufenden Monat\"
wenn man will auch noch \"unter Vorbehalt\"

null Problemo! ;)

Mag sein das das reicht!
Der Aufwand ist aber nicht groß.

PS: RWE hat mit dem Beantwortung meines ersten Wiederspruchsschreibens die
Einzugsermächtigung gestrichen!

 

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