Das scheint bei entega mittlerweile Methode zu sein, siehe mein Beitrag:
Mahnung trotz Stundung und Einzugsermächtigung - Anwalt?Ich habe explizit per Einschreiben mit Rückschein und Fax an entega darauf hingewiesen dass ich zahlungswillig bin
(\"etwaige berechtigte Forderungen und monatliche Abschläge zu zahlen bereit bin ...\") und dass es ja wohl nicht an einem technischen Problem liegen kann (das behauptet nämlich entega bei mir), dass sie meine Abschlagszahlungen nicht abbuchen kann.
Ich verwies auf § 226 BGB (Schikaneverbot).
Mittlerweile hat entega schon 3 Monate keine Abschläge mehr abgebucht, obwohl ich sobald sie mahnt immer wieder auf meine EE hinweise.
Pech gehabt ...
imho begibt sich entega hier auf dünnes Eis.
Einerseits WOLLEN sie eine EE haben und honorieren das mit Rabatten,
andererseits WEIGERN sie sich, die EE auszuführen und stellen damit den Kunden, dessen EE sie nicht nutzen, schlechter als den Kunden, dessen EE sie akzeptieren.
Dies widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz. (okay, ist jetzt schon weit gegriffen, das GG auch noch ranzuziehen, dennoch ...)
Außerdem habe ich entega schon vor Monaten angekündigt, dass ich für jeden Brief an sie, den ich aufgrund ihres Fehlverhaltens schreiben muss, 25 Euro in Rechnung stelle. Diese 25 Euro werde ich dann bei meiner Gegenrechnung der Jahresabrechnung abziehen ... (entega hat dieser Ankündigung nicht widersprochen, obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich dies tun werde, sofern sie nicht bis zum .... xxx .... widersprechen).
Es ist natürlich die Frage, ob ich vor Gericht damit durchkäme, es ist aber genau so die Frage, ob entega überhaupt klagen wird, da von ihrer Seite mehrere Straftatbestände im Raum stehen:
Entega unterläuft mit ihren Mahnungen permanent das Stillhaltegebot gemäß § 315 BGB
ihr Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 226 BGB (Schikaneverbot) sowie § 240 BGB (Nötigung / Drohung).VG
Regina