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Autor Thema: Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?  (Gelesen 3264 mal)

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Offline der.philosoph

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« am: 02. August 2007, 19:57:17 »
Hallo zusammen,

  habe da mal eine grundsätzliche Frage.
Habe mein Problem schon einmal dargelegt(Vergleich Stadt/Versorger->Favorit Fernwärme->Antwort der Favorit), nur leider scheint es dort ziemlich selten gelesen bzw.gar nicht beantwortet zu werden.
So möge man mir verzeihen mein Problem hier noch einmal zur Beantwortung anzubieten.

Wir haben in unserem Billigkeitseinwand ein Urteil des LG Neuruppin angeführt, welches besagt:

Die Klauseln in Fernwärmeverträgen unterfallen selbst einer Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB (LG Neuruppin, ZMR 2006, 260 mit Verweis auf Held, NZM 2004, 169 ff.

Unser Fernwärmelieferant hat uns im zweiten Antwortschreiben mitgeteilt, dass:

... die von ihnen zitierte Rechtsprechung nach der ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 11.10.2006 - BGH VIII zr 270/05 - überholt ist: eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeunternehmens gemäß § 315 abs.3 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht.\" (Amtlicher Leitsatz).
So liegt es hier im Fall einer so genannten automatischen Preisänderungsformel. Dem gemäss ist Prüfungsmassstab der Preisänderungsformel allein § 24 abs. 3 AVBFernwärmeV, der gegenüber den §§ 305f BGB Lex speciales ist.

Jetzt ist meine Frage worauf ich meinen Billigkeitseinwand stützen kann/soll.

Über Hilfe sehr dankbar der.philosoph

PS: Ich kann auch Gross-und Kleinschreibung!*freu*

Offline DieAdmin

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #1 am: 02. August 2007, 20:19:59 »
Zitat
Original von der.philosoph
Hallo zusammen,

  habe da mal eine grundsätzliche Frage.
Habe mein Problem schon einmal dargelegt(Vergleich Stadt/Versorger->Favorit Fernwärme->Antwort der Favorit), nur leider scheint es dort ziemlich selten gelesen bzw.gar nicht beantwortet zu werden.
So möge man mir verzeihen mein Problem hier noch einmal zur Beantwortung anzubieten.

Soso, ist der Philosoph schon wieder so ungeduldig. Das hatten wir doch schon einmal ;)

Ich nehme mal an, Ihr Doppelposting bezieht sich auf diesen Thread:

antwort auf billigkeitseinwand

Also wenn Sie schon eine Grundsatzfrage haben, sollten der Thementitel auch einen kurzen Umriss geben. Also bitte ändern

Zitat
Original von der.philosoph
PS: Ich kann auch Gross-und Kleinschreibung!*freu*

Ist immer begrüßenswert, wenn User die Möglichkeiten der Tastatur entdecken  :D

Offline der.philosoph

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #2 am: 02. August 2007, 20:33:32 »
@evitel2004

es hat nichts mit Ungeduld zu tun.Nur wenn ich sehe wie oft mein Posting in der eingestellten Kategorie gelesen wird, sehe ichdie Möglichkeit eine Antwort darauf zubekommen eher schwinden.

Und vielleicht doch Ungeduld, denn in gewissem Sinne eilt es!

Habet Dank für das Verständnis!

Einen angenehmen Abend wünschend der.philosoph

Offline superhaase

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #3 am: 03. August 2007, 07:47:45 »
Zitat
Original von der.philosoph
Und vielleicht doch Ungeduld, denn in gewissem Sinne eilt es!
Na dann nichts wie hin zum Anwalt!
(Hab Dir im anderen Thread begründet warum)

Viel Glück!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #4 am: 03. August 2007, 07:56:01 »
@der.philosoph,

letztlich ist dies doch unerheblich. ;)

Sie haben Widerspruch eingelegt, gekürzt und eigene Jahresrechnung erstellt. 8)

Wenn der Versorger mehr haben möchte, soll er doch klagen. :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #5 am: 03. August 2007, 08:14:13 »
Zitat
Original von Cremer
letztlich ist dies doch unerheblich. ;)
...
Wenn der Versorger mehr haben möchte, soll er doch klagen. :D
Das ist letzten Endes auch eine Kosten/Risiko-Frage.
Wenn es um die Unwirksamkeit der Preisklausel geht, und diese vom Gericht als wirksam beurteilt wird, dann waren die Forderungen des EVU von Anfang an fällig und man zahlt dann zusätzlich zu den Verfahrenskosten noch Verzugszinsen und Mahnkosten.

Wenn er zum Anwalt geht, dann kann der ihm sagen:

a) es lohnt nicht, zu \"rebellieren\", weil keine Erfolgsaussicht besteht; also lieber zahlen und weitere Kosten vermeiden......

oder

b) die Klauseln sind wahrscheinlich unwirksam, oder es läuft auf einen Unbilligkeitseinwand nach §315BGB hinaus; also sollten wir folgendermaßen vorgehen .........

Sooooooo teuer ist eine außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt nun auch wieder nicht, als dass man die unbedingt vermeiden müsste....

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline der.philosoph

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Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
« Antwort #6 am: 03. August 2007, 11:34:54 »
Vielen Dank erstmal!


@superhaase

Einen Anwalt haben wir schon kontaktiert, nur leider hat dieser bis zum 17.08.2007 Urlaub,so dass ein Termin erst ab dem 20.08. zu haben ist.

@cremer

Muss ich eine eigene Jahresabrechnung erstellen und wenn ja mit welchen Preisen? Wir sind in den Vertrag den der Versorger mit dem Vermieter hat eingetreten und unser Vermieter hat den Vertrag von seinen Eltern übernommen.Und die Eltern schlossen den Vertrag mit dem Versorger meines Wissens nach 1968. Sollte es also 1968 eine Preisänderungsklausel schon gegeben haben und diese unwirksam ist, die Preise von 1968 nehmen oder die Preise bei Eintritt in den Vertrag?

@alle

Habe hier gestern gelesen:

von RR-E-ft:

Keinesfall sollte man das Bestreiten des Preiserhöhungsrechts dem Grunde nach aufgeben. Unbilligkeit der erhöhten Preise insgesamt sollte nur hilfsweise geltend gemacht werden. So war die vorgeschlagene Vorgehensweise für alle Verbraucher bisher.

Diese Schrittfolge

1. Bestreiten des Rechts zur einseitigen Preisänderung.
2. Hilfsweise Rügen der erhöhten Gesamtentgelte als unbillig gem. § 315 Abs.
    3 Satz 1 BGB

muss unbedingt weiter eingehalten werden.

Als ich mich erstmal mit diesem Thema befasste, habe ich vom Bestreiten des Rechts zur einseitigen Preisänderung noch nichts gelesen.
Also nachholen???

Liebe Grüsse aus dem sonnigen Hamburg(is ja doch eher selten!)

der.philosoph

 

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