Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Monopol der Stadtwerke - Anschlußkosten für Gas, Wasser, Strom - was kann man dagegen unternehmen  (Gelesen 8120 mal)

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Offline Pfanne

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Hallo Liebe Foren-Teilnehmer,

plane derzeit mein erstes Haus (schwitz,,,) und habe nun das Angebot der Stadtwerke für Gas-, Wasser- u. Stromanschlußkosten erhalten... Die wollen doch glatt 6500 Euro für je 3 m Leitung haben... Was muß man denn so im Durschnitt dafür berappen?
Was kann man dagegen unternehmen (Beschwerde bei Kartellbehörden?)?

 Interessanterweise sind die Gasanschlußkosten über 1200 Euro teurer als in dem nur 1 km entfernten anderen Neubaugebiet, das von den gleichen Stadtwerken versorgt wird.... Vorgeschoben werden hier angeblich Zuschüsse der Entwicklungsgesellschaft (die auch der Kommune gehört...)

Hat jemand eine zündende Idee?

Vielen Dank und Gruß

Pfanne

Offline Cremer

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@Pfanne,

mal bitte in den Ergänzenden Bedingungen des Versorgers lesen.

Da stehen die Sätze für Hausanschlusskosten drin, bzw. es gibt ein Preisblatt dazu.

Sie zahlen die Kosten nicht nur für die 3m von der Straße bis ins Haus, sondern auch anteilige Kosten für die Energieleitungen (Wasser, Gas, Strom) in der Straße.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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@Cremer



Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse Elektrizität, Gas und Wasser der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterliegen, soweit der Versorger die Preise einseitig festgesetzt hat und diese nicht vertraglich vereinbart wurden, man sich nicht auf diese geeinigt hat, vgl. § 23 Abs. 1 GasNDAV; § 23 Abs. 1 NAV.

Offline Zeus

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@ RR-E-ft

Wollte gerade die selbe Antwort wie Herr Cremer geben, als ich euere beide Mitteilungen sah. Verstehe es nicht ganz. Pfanne will neu bauen. Er hat ein Angebot der Stadtwerke eingeholt. Dieses basiert wie von Herrn Cremer geschrieben auf den ergänzenden Bestimmungen und den Preisblätter der Stadtwerke. Die dort aufgeführte Preise wurden vom Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss festgelegt.
Die Stadtwerke werden sich bestimmt nicht zu einer Diskussion über diese Preise einlassen können. Also wird doch Pfanne wohl oder übel den Anschlussvertrag unterzeichnen und somit die Preise anerkennen.
Er kann natürlich auch auf seinem Standpunkt beharren, dass das Ganze zu teuer ist und in eine Auseinandersetzung treten, die sehr lange dauern kann. Im schlimmsten Fall, hat er zunächst ein Haus ohne Strom, Wasser und Heizung.
Ich erkenne nicht welche Lösung Sie vorschlagen.

Offline RR-E-ft

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@Zeus

Man kann geltend machen, dass die einseitig festgelegten Entgelte für Hausanschluss/ Baukostenzuschuss zu hoch sind und man gem. § 315 BGB einen Billigkeitsnachweis durch Offenlegung der Preiskalkulation verlangt.
Den einseitig festgelegten, geforderten Preis kann man unter Protest und  dem entsprechenden Vorbehalt der Rückforderung zahlen, so dass angeschlossen werden muss und man kann  dann auf Rückzahlung klagen. Kann der Netzbetreiber dabei die Billigkeit nicht nachweisen, gibt es Geld zurück.

Die Antwort von Herrn Cremer hilft dabei doch gar nicht weiter. Diese lautet: Die Preise sind wie sie sind. Wem´s nicht passt, der baue in einer anderen Gemeinde.

Offline Cremer

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@Fricke,

bezogen auf

[/QUOTE]Durchschnitt
Zitat

habe ich die Antwort gegeben.

Natürlich liese sich § 315 anwenden.

Aber wenn er gleich protestiert, dann bekommt er keinen Strom, Gas und Wasser.

Ggf. läßt sich eine Argumentation mit einer Regelung (Anschluss) nur mit Hilfe eines RA  durchzuiehen X(

Außerdem sieht er nur die Kosten für 3m Leitung.

Hier fehlt m.E. das Verständnis, dass die Hausanschlußkosten eben auch die  Herstellungskosten für die gesamten Leitungen in der Straße abdecken müssen/sollen, so wie man Straßenneubaukosten bei einem Neubaugebiet zahlen muss.

@Pfanne
Straßenneubaukosten schon bezahlt? X(
Oder warten die im Kaufpreis des Grundstückes enthalten? (Ist das beim Kauf auch notariel festgehalten?)
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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@Cremer

Für den Durchschnitt war diese Antwort ebensowenig hilfreich. ;)

Wenn jemand Zweifel an der Angemessenheit von Anschlusskosten und Baukostenzuschuss hat, bleibt ihm nur der Weg über § 315 BGB wie aufgezeigt. Natürlich erhält auch derjenige, der die geforderten, einseitig festgelegten Entgelte als unbillig rügt, einen Anschluss.

Ob die Entgelte angemessen sind, lässt sich nur anhand der Preis- und Kostenkalkulation beurteilen.

Man sollt da nicht zuviel reinphantasieren. Ob Straßenneubaukosten überhaupt anfallen und ggf.  schon bezahlt sind und was im Kaufvertrag ggf.  notariell beurkundet wurde, mag einen Juristen interessieren, der mit der entsprechenden Prüfung beauftragt ist. Einen Gartenbauunternehmer hingegen mag es vielleicht interessieren, ob schon die Aussenflächen rund um das Haus gestaltet sind oder ob es da noch einen Auftrag zu ergattern gibt. Für das Forum hier ist dies indes völlig uninteressant, ebenso wie die Ausführung der Fensterbänke. ;)

Offline Tomcat 1960

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Hat jemand Ahnung, ob das schon mal versucht wurde? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass das Versorgungsunternehmen mir vorschreibt, wer meinen Anschluss macht! Es muss doch möglich sein, dass ich einen Handwerker meiner Wahl beauftrage! (In vielen Gemeinden geht das übrigens bereits und der Versorger behält sich nur den Anschluss \"meiner\" Leitung ans Stammnetz vor.

In Nürnberg ist der Anschluss nämlich fast doppelt so teuer wie sonst irgendwo, die Baukostenzuschüsse beruhen auf einer Kalkulation, die der Versorger selbst als \"veraltet\" gekennzeichnet hat (es wurde offenbar sehr viel mehr gebaut, die Erschließungskosten wären somit auf mehr Haushalte umzulegen!) und ich liege jetzt mit denen im Clinch.

Weiß evtl. jemand, an wen in Brüssel man sich mit diesem Anliegen am besten wendet?

Viele Grüße
Tomcat

Offline Cremer

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@Tomcat 1960,

Nein !!!

Der Versorger läßt nur bestimmte Installationsfirmen zu, welche vom Versorger zertifiziert wurden.

Schließlich hat der Versorger bestimmte Anschlußbestimmungen und tech. Kriterien (Ausführung Gashaupthan, etc)

Schließlich nehmen diese Firmen die Installation technisch ab.

Sie stellen die Grundfakten für einen Anschluss zusammen und reichen diesen nach Ihrer Anmeldeunterschrift beim Versorger ein.


Das Thema mit Baukostenzuschüssen wurde hier ebenfalls behandelt.

Da kann man ebenso Widerspruch einlegen.
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Gerd Cremer
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