Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung  (Gelesen 12884 mal)

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Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« am: 29. Juli 2007, 15:04:10 »
Hallo,
bei mir wird bald die Jahresabrechnung kommen. Da mein Versorger Strom und Gas in einer Rechnung abrechnet, habe ich folgende Frage.
Aus meiner Stromabrechnung wird sich eine Nachzahlung ergeben, beim Gas (natürlich mit gekürzten Beträgen) wird sich ein Guthaben ergeben. Da der Versorger aber sicherlich mit seinen Preisen abrechnet wird eine hohe Nachzahlung anstehen.
Kann ich die Stromnachzahlung mit dem Gasguthaben einfach verrechnen?
Grüße aus Nürnberg
Heike

Offline superhaase

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Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 29. Juli 2007, 16:44:59 »
normal NEIN.
Suche mal hier im Forum nach Aufrechnungsverbot.
8) solar power rules

Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #2 am: 29. Juli 2007, 17:29:23 »
dacht ich mir fast. Was wäre dann unnormal?
ich hab jetzt mal die Zahlung eingestellt, natürlich teil ich das morgen noch per Fax dem Versorger mit und dann läßt sich bei der Ablesung ja auch noch was tricksen.

Offline Cremer

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Jahresabrechnung
« Antwort #3 am: 29. Juli 2007, 18:51:51 »
@HDN1970,

ich denke doch.

Sofern Strom und Gas (ggf. auch noch Wasser)  in einer Rechnung gelistet ist und eine Gesamtsumme gebildet wird, kann mal sehr wohl aufrechnen.

Sofern Sie Widerspruch nach § 315 eingelegt  hatten, die Abschläge gekürzt hatten, können Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #4 am: 30. Juli 2007, 16:10:33 »
Danke Herr Cremer, daß kommt mir natürlich sehr gelegen.  Es sind natürlich zwei abrechnung, die dann aber in einer Gesamtrechnung zusammengefasst werden. Strom + Gas - geleistete Zahlung (als Gesamtbetrag Strom/Gas) ergibt Guthaben oder Nachzahlung. Meine Abschlagszahlungen definiere ich genau nach Strom und Gas, aber auf der Rechnung erscheint das immer als Gesamtsumme.
Ich lege als Nettoenergiepreis 3,29 ct/kWh zugrunde. Liege ich damit im Rahmen, das ist der Preis aus 09/04?
Vielen Dank schonmal für Ihre Infos und Hilfe.

Offline Zeus

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Jahresabrechnung
« Antwort #5 am: 30. Juli 2007, 16:43:37 »
@HDN1970

Wann haben Sie zum erstenmal Widerspruch eingelegt  und angefangen die Beträge zu kürzen?

Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #6 am: 30. Juli 2007, 19:33:44 »
Am 31.08.06 habe ich den ersten Widerspruch eingelegt. Erst mal hab ich unter Vorbehalt weiterbezahlt und dann nach und nach gekürzt. Dazwischen habe ich die Einzugsermächtigung entzogen, da die N-ergie gemacht hat was sie wollte, nicht auf Schreiben und Mails reagiert, das ging sogar soweit, dass ich einmal zurückbuchen ließ. Mit der Entabrechnung im letzten Jahr gab es durch meinen Ablesefehler kleine Probelme, die aber gelöst sind. Bei jeder weiteren Erhöhung bzw. Senkung habe ich erneut auf den Widerspruch hingewiesen und rückwirkend bis 2004 widersprochen.
Ich hoffe mal das ich keinen Fehler reingebraucht habe.
Zeus? Sind sie aus Nürnberg?

Offline Zeus

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Jahresabrechnung
« Antwort #7 am: 30. Juli 2007, 20:10:34 »
@HDN1970

Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt. Überprüfen!

Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #8 am: 30. Juli 2007, 20:20:18 »
da hab ich wohl gemacht. Mein Abrechnungszeitraum ist immer 01.09. - 31.08.
Am 31.08.06 habe ich Widerspruch eingelegt und am 11.12.06 rückwirkend gegen die Preiserhöhungen aus 2004. Also mit diesem Schreiben habe ich Zitat \"Als Grundlage für meine zukünftigen Abschlagszahlungen im laufenden Abrechnungsjahr für Erdgas lege ich den Preis vom 30.09.04 in Höhe von Energiepreis 3,29 ct/kWh fest.
Ich glaub ich hab volles Chaos angerichtet oder?

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung
« Antwort #9 am: 30. Juli 2007, 20:26:22 »
@HDN1970

Zunächst müsste man erst einmal wissen, ob man Tarifkunde oder Sondervertragskunde ist.

Siehste hier.

Offline superhaase

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Jahresabrechnung
« Antwort #10 am: 30. Juli 2007, 20:27:18 »
Zitat
Original von Zeus
Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt.
Man muss das nicht so sehen.
Die BGH-Entscheidung ist hier äußerst umstritten, was diese \"Anerkennung\" angeht. Der Kläger hat in diesem Prozess auch nur gegen eine Preiserhöhung geklagt. Siehe Kommentare zu diesem Urteil hier im Forum.

In einem anderen Verfahren an einem anderen Gericht kann diesbezüglich anders entschieden werden, insbesondere wenn man den Gesamtpreis als unbillig gerügt hat und somit ganz andere Vorraussetzen gegeben sind.

Man kann es durchaus darauf ankommen lassen. Man ist nicht \"verpflichtet\" diese eigenwillige Interpretation einer Preisanerkennung dieses BGH-Senats zu übernehmen.

@HDN1970:
Cool bleiben, wenn Du den Musterbrief verwendet hast, dann passt das erst mal.  8)
Als Tarifkunde ist Dein Preis erst mal ok.
Als Sondervertragskunde musst Du nur den Anfangspreis Deines Vertrages zahlen, weil die Preisanpassungsklauseln wahrscheinlich unwirksam sind.
Da solltest Du mal genau schauen und hier im Forum dazu weitere Infos zusammenlesen.

Solange der Versorger nicht auf Zahlung klagt, kannst Du Deinen niedrigen Preis erst mal genießen - aber Du solltest das Geld zurücklegen, falls Du irgendwann mal vor Gericht zu einer höheren Zahlung verurteilt wirst.

Wenn Du ganz sicher gehen willst und Dir das alleine nicht zutraust, solltest Du den Schutzbrief des BdEV in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung
« Antwort #11 am: 30. Juli 2007, 20:34:02 »
@HDN1970

Erdgas Smart ist zum Beispiel ein sog. Sonderabkommen.

Zitat
Im Übrigen ist die N-ERGIE berechtigt, die Preise zu ändern (Preisänderung). Über diese Preisänderung wird die N-ERGIE den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vorher informieren.


Es ist überhaupt nicht ersichtlich, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Lieferant zu einseitigen Preisänderungen berechtigt sein soll. Die in den AGB enthaltene Preisänderungsklausel unter Punkt 3 ist deshalb mit dem Transparenzgebot des § 307 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam, so dass Preisänderungen nicht darauf gestützt werden können.

Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #12 am: 30. Juli 2007, 20:36:11 »
@ superhase
Preiserhöhung zum 01.09.06, dieser habe ich am 31.08.06 widersprochen, am 11.12.06 bin ich dann draufgekommen, daß ich ja rückwirkend widersprechen kann, was ich dann auch gemacht habe. Mit diesem Schreiben habe ich auch die Abschlagszahlung gekürzt. Die Antworten vom Versorger beziehen sich aber immer auf die Erhöhung vom 01.09.06.
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?

Offline superhaase

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Jahresabrechnung
« Antwort #13 am: 30. Juli 2007, 20:42:32 »
Zitat
Original von HDN1970
Kann ich jetzt trotzdem für den gesamten Abrechnungszeitraum den Preis von 2004 zugrunde legen?
Können kannst Du vieles. Auch das.
Ob Du damit letztendlich durchkommst, weiß niemand.

Ich hab im November meinen Unbilligkeitseinwand gegen den aktuellen Gesamtpreis gemacht (bin Tarifkunde) und zahle jetzt freiwillig etwa 3ct/kWh.
Ob ich damit letztendlich durchkomme, wird sich ebenfalls erst noch zeigen. Wahrscheinlich würde ein von einem Gericht festgestellter billiger Preis etwas höher sein - falls es zu einer solchen Feststellung jemals kommen sollte.

Wie gesagt, wenn Du möglichst sicher gehen willst, dann nimm den Schutzbrief des BdEV. Allerdings kann auch ein Anwalt nicht garantieren, dass Du nicht doch irgendwann mal den vollen Preis zahlen musst. Aber die Wahrscheinlichkeit, einen gravierenden Fehler zu machen, wird erheblich reduziert.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline HDN1970

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Jahresabrechnung
« Antwort #14 am: 30. Juli 2007, 20:51:10 »
@RR-E-ft
ich bin Tarifkunde, kein Sondervertrag.
zu welcher Zahlung würden Sie mir raten, Preis 08/06 oder 09/04 oder soll ich das ganze splitten.
Kann der Versorger oder evtl. später das Gericht mir einen Formfehler anlasten? Falls nicht könnte ich es doch mit dem niedrigen Preis drauf ankommen lassen, oder?

@ superhaase
bin gespannt ob wir durchkommen mit unseren Preisen.

 

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