Original von Zeus
Wenn Sie erst am 31.08.06 Ihren ersten Widerspruch eingelegt haben, haben Sie mindestens eine Jahresendabrechnung Anstandslos hingenommen und gezahlt, möglicherweise sogar zwei und somit warscheinlich auch schon einen höheren kWh- Preis als 3,29 Ct/kwh anerkannt.
Man muss das nicht so sehen.
Die BGH-Entscheidung ist hier äußerst umstritten, was diese \"Anerkennung\" angeht. Der Kläger hat in diesem Prozess auch nur gegen eine Preiserhöhung geklagt. Siehe Kommentare zu diesem Urteil hier im Forum.
In einem anderen Verfahren an einem anderen Gericht kann diesbezüglich anders entschieden werden, insbesondere wenn man den Gesamtpreis als unbillig gerügt hat und somit ganz andere Vorraussetzen gegeben sind.
Man kann es durchaus darauf ankommen lassen. Man ist nicht \"verpflichtet\" diese eigenwillige Interpretation einer Preisanerkennung dieses BGH-Senats zu übernehmen.
@HDN1970:
Cool bleiben, wenn Du den Musterbrief verwendet hast, dann passt das erst mal.
Als Tarifkunde ist Dein Preis erst mal ok.
Als Sondervertragskunde musst Du nur den Anfangspreis Deines Vertrages zahlen, weil die Preisanpassungsklauseln wahrscheinlich unwirksam sind.
Da solltest Du mal genau schauen und hier im Forum dazu weitere Infos zusammenlesen.
Solange der Versorger nicht auf Zahlung klagt, kannst Du Deinen niedrigen Preis erst mal genießen - aber Du solltest das Geld zurücklegen, falls Du irgendwann mal vor Gericht zu einer höheren Zahlung verurteilt wirst.
Wenn Du ganz sicher gehen willst und Dir das alleine nicht zutraust, solltest Du den Schutzbrief des BdEV in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.
ciao,
sh