@der.philosoph
Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vertrag über Fernwärme mit dem Versorger haben und dass hier nichts über den Vermieter läuft.
Ich weiß nicht wirklich welche Art von Vertrag Sie haben. Ich würde immer noch auf einen Sondervertrag tippen, bei dem Sie einen Anfangspreis vereinbart haben, ich weiß es aber nicht.
Nochmal zum Anschlusszwang, den Sie ja bereits erwähnt hatten.
Laut Rechtssprechung ist bei Anschlusszwang meines Erachtens eine Billigkeitsprüfung des Gesamtpreises möglich und das unabhängig davon, ob Sie einen Anfangspreis vereinbart haben oder nicht.
Sie könnten also zukünftig irgendeinen Preis zahlen und um den Nachweis der Billigkeit bitten. Bis dahin wäre dann nichts fällig.
Wie man sieht, bin ich ganz schön am Schwimmen und komme über Tippen und Vermutungen nicht hinaus, weil mir das Thema Fernwärme wirklich nicht geläufig ist. Ich möchte auch deshalb zum Thema nichts weiter schreiben. Vielleicht gibt es hier andere, die sich mit der Materie besser auskennen und die noch einen Rat haben.
Gruss eislud