Man ist doch nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Mustervertrag eingetreten, sondern in die Rechte und Pflichten aus einem ganz konkreten, bestehenden Vertragsverhältnis.
Dass man nicht in die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsmuster, sondern eines konkreten Vertrages eintritt, ist so offensichtlich, dass man darüber wohl nicht getäuscht werden kann.
Wenn man mit einem Bauträger vor Vertragsabschluss ein Musterhaus besichtigt, geht man ja auch nicht davon aus, dass man in dieses, besichtigte Musterhaus später auch einziehen wird. :rolleyes:
Also sollte man sich schleunigst darum kümmern, zu erfahren, welche Rechte und Pflichten man eigentlich tatsächlich übernommen hat, etwa indem man sich eine Kopie einer bei Vertragsabschluss errichten Vertragsurkunde übersenden lässt. Auf die Überlassung einer solchen bzw. Überlassung des Vermieter- Exemplars im Original hätte man schon vor/ bei Vertragseintritt dringen sollen. Sonst verteilt man Blankoschecks.