Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"  (Gelesen 9427 mal)

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Offline Majue

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« am: 24. Juni 2007, 21:26:32 »
Hallo,

seit 2004 habe ich keine Tariferhöhung von Gelsenwasser akzeptiert und jedes Mal schriftlich Wiederspruch wegen Unbilligkeit eingelegt.
Gestern erhielt ich ein Schreiben mit der Ankündigung, dass mein Tarif zum 01.08.2007 automatisch auf den Sondervertrag \"Best\" umgestellt wird, falls ich nicht bis zum 31.07.2007 wiederspreche.
Bereits vor einigen Monaten erhielt ich ein ähnliches Schreiben. Damals sollte ich jedoch den Sondervertrag unterschreiben und zurücksenden, was ich nicht getan habe.
Nun spekuliert Gelsenwasser wohl darauf, dass viele Kunden den Termin verstreichen lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, gilt bei Sonderverträgen nicht mehr der Unbilligkeits-Paragraph.

Meine Frage: wie soll ich mich nun verhalten?

Gruß
Jürgen Markert
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Jürgen Markert

Offline Cremer

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #1 am: 25. Juni 2007, 07:07:59 »
@Majue,

Eine automatische Umstellung kann nicht durch eine einseitige Willenserklärtung des Versorgers erfolgen.

Sie können allerdings auch dagfegen Widerspruch einlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Majue

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #2 am: 27. Juni 2007, 22:28:42 »
Hallo Herr Cremer,

sehe ich es richtig, dass ich auf den \"Unbilligkeits-Paragraphen\" verzichte, sobald ich der Umstellung zustimme und somit zukünftig jeden Preis von Gelsenwasser akzeptieren muss?

Somit wäre es sinnvoller, Wiederspruch gegen eine Vertragsumstellung einzulegen und ggf. die zur Zeit etwas höheren Kosten zu akzeptieren?

Gruß
Jürgen Markert
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Jürgen Markert

Offline Free Energy

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #3 am: 27. Juni 2007, 23:12:27 »
Hallo Majue,

wenn Sie bisher bei jeder Preisänderung und auch gegen den Gesamtpreis Widerspruch eingelegt haben,  wie der BdEv das empfohlen hat, sollten Sie auf jeden Fall um sicher zu gehen, bis zum 31.07.07 der automatischen Einstufung widersprechen, da ein neuer Vertrag, welcher Art auch immer, die alten Rechtszustände aufheben würde, und Ihre bisherigen Widersprüche damit hinfällig würden, auch wenn eigentlich durch Schweigen kein Vertragsabschluss möglich ist.

Sie würden dann zunächst für die Laufzeit des Vertrages tatsächlich an diese Preise gebunden sein und ein neuer Widerspruch könnte, wenn überhaupt, sich nur noch auf die Preisgleitklauseln nach § 307 BGB beziehen, also wäre dann in diesem Fall keine direkte Anwendung des § 315 BGB mehr möglich !

Die höheren Preise des alten Vertragssystems sind für Sie aber ja nicht verbindlich, sondern nur die Preise aus 9/2004, die Sie bisher schon als Berechnungsbasis verwendet haben !

Insofern, weitermachen, wie bisher, immer allen Preisänderungen widersprechen und vor allen Dingen dieser automatischen Einstufung, die übrigens in dieser Art und Weise, wie gesagt, rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, vorsichtshalber widersprechen !

Ein Musterschreiben dazu gibt es bei uns in der Regionalgruppe für das Münsterland unter energiebund@web.de kostenlos, wenn Sie mir Ihre E-Mail Adresse zusenden.

Lassen Sie sich auch nicht durch den letzten Absatz dieses Schreibens beunruhigen, in dem es heisst, die Gasversorger hätten durch das letzte Urteil des BGH in allen Belangen Recht bekommen, und die Kunden müssten jetzt alle zahlen. Wer das Urteil richtig liest, weis, dass die Gasversorger  gerade nicht pauschal Recht bekommen haben.

Das BGH Urteil, auf das sich auch Gelsenwasser bezieht, sagt stattdessen aus, dass die Versorger, nach wie vor eine Beweispflicht gegenüber den Verbrauchern haben, insbesondere was die Kalkulation der Preise angeht !

Diese Beweispflicht ist aus unserer Sicht dabei bei Weitem nicht so einfach zu erfüllen, wie sich die Energieversorger das vielleicht vorstellen, zumal Sie ja auch wie vom BdEv empfohlen, die Zusammensetzung des gesamten Preises angezweifelt haben.

Insofern kann das angekündigte Schreiben dazu in aller Ruhe abgewartet werden. Wir werden dann darauf angemessen reagieren. Sollten Sie, oder auch andere Mitstreiter in Ihrer Region oder Stadt jetzt aber dazu Fragen haben, mailen Sie uns einfach !

Wir können Ihnen dann sicher mit unserer Erfahrung weiterhelfen !

Gruß

B. Ahlers
Regionalgruppe Münsterland

Offline Kampfzwerg

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #4 am: 02. Juli 2007, 21:02:21 »
Habe das gleiche Problem mit der NGW (Tochter von Gelsenwasser),
interpretiere die Situation allerdings anders.

@ Free Energy

Hi, entschuldige bitte, aber für mich macht diese Argumentation einfach keinen Sinn!

Ich habe auf das erste \"Angebot\" mit Fristsetzung nicht reagiert (Drohung der automatischen Einstufung in die Grundversorgung) und werde es jetzt bei dem 2 Angebot mit Fristsetzung (Drohung der automatischen Einstufung in den neuen SV) ebenfalls nicht tun.

Fragt sich denn keiner, was die Nummer überhaupt soll?
Wenn es denn so einfach wäre, müsste die zweite Drohung ja wohl nicht sein, da man ja dann jetzt Kunde in der GV wäre.

Aus der GV heraus kann man aber ohne Unterschrift keinen \"neuen\" Sondervertrag stricken!!!
Warum sollte man denn dann überhaupt ein unterschriebenes Exemplar des ersten SV-\"Angebots\" zurückschicken müssen?
Und warum bekommt man überhaupt ein derartiges \"Angebot\"?

Hallo? Wach???


zum Ersten:
Wenn Schweigen nicht gleich Zustimmung bedeutet, kann de facto ohne meine Zustimmung, gleich Unterschrift, unter das neue Vertragsangebot nun einmal kein Vertrag zustande kommen.

D.h.
1. der alte Vertrag besteht weiterhin
2. eine automatische Umstellung ist unmöglich
3. siehe 1.

zum Zweiten:
wie sollte bitte rechtlich ein nicht abgeschlossener Vertrag in der Lage sein, die alten Rechtszustände aufzuheben?

zum Dritten:
a.) Ein bestehender Sondervertrag muss rechtswirksam gekündigt werden.
b.) Ein konkludenter Vertragsabschluss durch Gasentnahme kommt lt. BGH bei bestehendem Sondervertrag überhaupt nicht in Frage.

also sind wir insgesamt wieder bei: der alte Vertrag ist nach wie vor rechtswirksam!

Wir wissen doch inzwischen alle, wie geduldig das Papier ist, auf dem die Versorger ihre Rechtsauffassung darlegen.

Warum sollte ich mir also bitte die Mühe machen, diesen mehr als merkwürdigen \"Angeboten\" zu widersprechen, die alle miteinander nur den einen Sinn haben, eine Unterschrift bzw. Reaktion (Widerspruch) aus mir herauszukitzeln???

Meine Befürchtung geht genau in die andere Richtung: der Versorger wartet auf eine Reaktion, um genau diese dann zu seinem Vorteil zu interpretieren!

Offline Cremer

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #5 am: 02. Juli 2007, 21:52:43 »
@Kampfzwerg,

schon mal das neue Vertragsangebot genau gelesen?

Vieleicht staht da auch so was nettes drin wie beim RWE

Da heißt es in den neuen Vertragsbedingungen unter Punkt 1. Lieferung und Bezug  \"...und dem Angebotsschreiben\"

Also, wenn man jetzt unterschreibt, ist man auf ein Angebot freiwillig eingegangen.

Das bedeutet, man kann keinen Widerspruch nach § 315 mehr einlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kampfzwerg

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #6 am: 03. Juli 2007, 08:30:26 »
@Cremer

  ?(
ganz genau.
ja und?
und was wollen Sie mir jetzt eigentlich damit sagen?
eben.
Angebot + Annahme = neuer Vertrag = kein 315 mehr.

darum ging es mir im o.g. Beitrag doch überhaupt nicht, sondern um folgendes aus dem Beitrag von Free Energy:

Zitat
wenn Sie bisher bei jeder Preisänderung und auch gegen den Gesamtpreis Widerspruch eingelegt haben, wie der BdEv das empfohlen hat, sollten Sie auf jeden Fall um sicher zu gehen, bis zum 31.07.07 der automatischen Einstufung widersprechen, da ein neuer Vertrag, welcher Art auch immer, die alten Rechtszustände aufheben würde, und Ihre bisherigen Widersprüche damit hinfällig würden, auch wenn eigentlich durch Schweigen kein Vertragsabschluss möglich ist.

Insofern, weitermachen, wie bisher, immer allen Preisänderungen widersprechen und vor allen Dingen dieser automatischen Einstufung, die übrigens in dieser Art und Weise, wie gesagt, rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, vorsichtshalber widersprechen !

Offline Lime

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #7 am: 03. Juli 2007, 13:09:35 »
Mal vielleicht eine berechtigte Überlegung mit etwas Philosophie (wer sie erträgt):
Wie lange soll dieses hin und her eigentlich dauern?
1. Klar ist, dass sich bei weitem auch jetzt nicht alle Verbraucher zur Einwilligung auf neue Verträge zwingen/überreden lassen wollen. Und zwar vor wie auch nach dem BGH-Urteil!
2. Das Urteil hat ja in keinster Weise einen klärenden Erfolg für wen auch immer gebracht, denn auch die Versorger kommen ja jetzt nicht mit eindeutigen \"Jetzt aber endlich\"-Briefen.
3. Stattdessen wie üblich immer wieder leicht durchschaubare Versuche, Verbraucher aus Tarifverträgen herauszulotsen. Versuche, mehr aber auch nicht!
Solange sich aber nichts Entscheidendes ändert, erhalten die Gasversorger nur Ihre alten Preise gezahlt und bleiben so auf Ihren Forderungen sitzen.
Ich denke, hier läufts wie üblich in der heutigen Welt: Einen Paragrafen zu meinem Nachteil akzeptiere ich nicht, ich hantiere weiter herum, bis irgend ein findiger Jurist, ein gnädiges Gericht, eine Gruppe von willigen Politikern oder ermüdende Bürger  endlich zum lang ersehnten Ziel führen: Recht erhalten und kassieren. Und das wird in dieser Welt der immer weiter fortschreitenden Abwendung von Moral und gesundem Menschenverstand zu immer schlimmeren Umständen führen.
Privat führe ich einen Kampf mit unseren Stadtoberen bezüglich Kanalsanierung und Wohnumweltverbesserungen durch. Das gleiche Verhalten, die gleiche Misere.
Es sind ein besonderer Schlag von Menschen oder -nein- es sind Menschen wie wir alle, nur auf unterschiedlichen Seiten: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!
Also weiter so an alle, irgendwie will ich garnicht klein beigeben...

Warum also auf den nächsten dummdreisten Versuch Verträge ohne Unterschriften ändern zu wollen überhaupt antworten? Man stelle sich vor, dass ginge und macht Schule! Morgen stellt mir jemand ein 100 000,- Euro-Fahrzeug vor die Türe, Begründung: Wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen, somit sind wir von einer Einwilligung ausgegangen! Sie hätten ja widersprechenkönnen!
Ich widerspreche ganz einfach dem sowieso nicht rechtmäßigen - soweit sind wir schon, auch dafür Zeit Geld und Nerven aufbringen zu müssen - und dann schaun wir mal weiter!

Offline Cremer

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #8 am: 03. Juli 2007, 20:14:01 »
@Lime,

dem ist nichts hinzuzufügen 8)
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Gerd Cremer
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Offline Free Energy

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #9 am: 03. Juli 2007, 23:06:04 »
Hallo Kampfzwerg,

ich muss doch nochmal kurz antworten:

In einem ersten Schreiben im März/April hatte uns Gelsenwasser lediglich ein Angebot gemacht, wegen angeblicher Vorteile in einen Sondervertrag zu wechseln.

Von einer zwangsweisen Einstufung in die Grundversorgung war bei uns hier aber damals keine Rede !

Da somit mit der zwangsweisen Einstufung in einen Sondervertrag ab 01.08.07 die alten Rechtsverhältnisse möglicherweise aufgehoben würden, habe ich unseren Gaspreisrebellen hier empfohlen, vorsichtshalber dieser Einstufung zu widersprechen.

Ich gehe zwar selbstverständlich auch davon aus, dass ohne aktive Zustimmung kein neuer Vertrag zustande kommt. Aber wie heisst es so schön:

\"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste !\"

Deshalb diese Empfehlung. Wie man sich dann persönlich verhält, muss jeder selbst entscheiden.

Gruß

Free Energy

Offline Majue

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #10 am: 22. Juli 2007, 10:42:02 »
Hallo,
vielen Dank für den Beitrag.
So wie Sie es schreiben, bin ich auch vorgegangen. Ich habe der Umstellung auf den Sonderkundenvertrag widersprochen mit dem Hinweis, dass eine einseitige Vertragsänderung ohne meine Zustimmung rechtlich fragwürdig ist.
Darüber hinaus habe ich Gelsenwasser mitgeteilt, dass ich grundsätzlich nichts gegen Preissenkungen habe, vorausgesetzt, die Bedingungen des alten Tarifkundenvertrages bleiben unverändert erhalten.
Gruß
J. Markert
Gruß
Jürgen Markert

Offline Kampfzwerg

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #11 am: 19. November 2007, 18:56:20 »
@Majue @Free Energy

Hallo zusammen,

gibt es etwas neues? wie ist es Euch bzgl. der SV seither ergangen?

Habt Ihr inzwischen die Jahresrechnungen von Gelsenwasser?
Sind darauf die geänderten bzw. angedrohten Umstufungen bei den Sondervertragskunden vorgenommen worden?
Und wie habt Ihr darauf reagiert?

Offline grisu63

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #12 am: 21. November 2007, 09:10:55 »
Wir haben gestern unsere Abrechnung bekommen.
Wir müssen 13.-EUR nachzahlen, der Abscjlag wurde aber um 30.-EUR/Monat angehoben???!!  8o
Begründung: Dieser Winter wird nicht so mild wie der Letzte und da man uns im nächsten Jahr eine Nachzahlung ersparen möchte, wird der Abschlag erhöht!

Offline eislud

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #13 am: 21. November 2007, 12:52:03 »
@grisu63
Wäre ein Mitarbeiter eines Versorgers in der Lage das Wetter so weit im vorraus zu kennen, müßte er nicht bei einem Versorger arbeiten. Ein solches Wissen wäre fast unbezahlbar.

Du könntest beispielsweise den erhöhten Abschlag einige Monate zahlen, danach eine Zwischenablesung machen und gegebenenfalls dann nach einer Hochrechnung den Abschlag reduzieren. Dem Versorger das dann mit Begründung mitteilen.
Oder Du schreibst Deinem Versorger, dass Du die Abschläge zahlen wirst, die sich aus der letzten Jahresrechnung ergeben und dass Du gerne bereit bist eine Zwischenablesung durchführen und gegebenenfalls bereit bist den Abschlagsbetrag anzupassen.

Ich hatte in meiner letzten Abrechnungsperiode die Abschlagszahlungen nach einer Zwischenablesung im Februar 2007 nicht nur gekürzt, sondern wegen einer nicht unerheblichen Überzahlung ausgesetzt.

Gruß eislud

Offline Kampfzwerg

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Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
« Antwort #14 am: 21. November 2007, 13:41:24 »
@grisu63

Und was bitte hat der Beitrag mit diesem Thread  Umstellung auf Sondervertrag \"Best\" zu tun???

Davon abgesehen stimme ich @eislud zu.
Ich bin ähnlich vorgegangen und habe ebenfalls meine Abschlagszahlungen komplett eingestellt, allerdings um nicht zu überzahlen ;)

 

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