Hallo,
wie ich bereits geschrieben habe, haben wir Mitte letzten Jahres Einspruch gegen unsere Gasabrechnung eingelegt.
Inzwischen will mein Schwiegervater aber seinen Einspruch zurücknehmen. (Egal was ich sage, da er ja den Vertrag unseres Vorbesitzer/Sondervertrag \"übernommen\" hat, ist es ihm zu gefährlich)!
Natürlich auch dank dem neuen Urteil vom Gericht zwecks Wahlfreiheit usw, wir stellen gerade auf Holz um!
Wie müssen wir jetzt vorgehen??
Habe das Geld für die Abschlagszahlung auf einem extra Konto und wollen jetzt unseren Unbilligkeiteinwad zurücknehmen!!
Müssen wir eventuelle Anwalt- oder Inkassokosten der EVB zahlen???
DANKE
Nicole (leider kein Gasrebell mehr!!)