Original von Gerald
Hallo,
meine Name ist Gerald und ich habe mich soeben im Forum angemeldet.
Freut mich einen Eisenacher begrüßen zu dürfen
Original von Gerald
Mein Problem ist folgendes:
Seit März 2006 habe ich die Billigkeit des Gaspreises der EVB bei der jährlichen Endabrechnung angezweifelt und den Preis gekürzt.Von einigen harmlosen Schreiben abgesehen, hat man mich in Ruhe gelassen.Nun haben die EVB meinen Sondervertrag, der eine Preisgleitklausel enthielt, zum 30.09.2010
\"aufgrund der jüngsten BHG-Rechtssprechung\" gekündigt.
Da sprechen die Anzeichen dafür, dass diese Preisgleitklausel gemäß § 307 BGB unwirksam ist, und der Wortlaut vom BGH schon geklärt wurde, was bedeutet geschuldet (im alten Vertrag) nur der Anfangspreis, und wenn der aus den 90er Jahren stammt
Original von Gerald
Man hat mir zum 01.10.2010 einen neuen \"Gasliefervertag mit Festpreis (EA-Heizgas-Konstant)\" angeboten, den ich unter schriftlicher und \"ausdrücklicher Aufrechterhaltung meines Widerspruchs vom März 2006\" angenommen habe.
Jetzt hat man mir ein Schreiben geschickt, in dem die EVB nochmals betonen, dass sie \" nach den BGH-Entscheidungen in diesem Jahr die Liefervertäge angepasst haben\".Danach habe ich einen \"Gasliefervertrag Heizgas mit Festpreisvereinbarung\" mit den EVB abgeschlossen, so dass ich meinen vertraglichen Pflichten nachkommen soll und mein Standpunkt einer Festlegung der Abschlagshöhe nach meinem Ermessen rechtlich nicht haltbar ist.
Möglicherweise ist es tatsächlich so, dass Sie mit Unterschrift den neuen Preis akzeptiert haben, und somit zahlen müssen. Ist auch fraglich, ob dieser Vorbehalt, den Sie erklärten, wirksam ist.
Soweit ich sehen konnte, gibt es auch noch eine zeitliche Vertragsbindung bis 30.September 2011:
http://www.evb-energy.de/www/evb-energy/privatkunden/erdgas/ea-heizgas-konstant-/Ist das der Vertrag, den Sie abgeschlossen haben?
Als in die EVB ankündigte, den alten Vertrag zu kündigen, warum haben Sie nicht die Gelegenheit genutzt und sind gewechselt?
Schöne Grüße aus Friedrichroda
@all,
mal ne Frage ans Forum:
Wäre dieser Vertrag seitens von Gerald kündbar, da ja die EVB die Bedingung \"Aufrechterhaltung....\" widerspricht, also nicht akzeptiert?
<< Mal so laienhaft gedacht>>