na, da hab ich mir dann wohl ein bisschen verhaspelt. Hätte nicht Forderung, sondern Fälligkeit heissen müssen. Ansonsten trägt ihr Beitrag eher zur Verwirrung des Ratsuchenden bei, würde ich mal behaupten.
Es bleibt aber wie es ist: er muss zahlen.
kleine Nachfrage: was soll die AVBV sein?
Wenn Sie die AVBEltV meinen, dann kann ich es wohl nachvollziehen, weiss aber trotzdem nicht, was mir der letzte Satz sagen soll. Wahrschinlich wollen Sie sagen, das §27 AVBEltV selbstredend nur greift, wenn auch die AVBEltV an sich greift, das scheint mir in diesem Fall aber unstrittig.