Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Heizstrom  (Gelesen 13269 mal)

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Offline superhaase

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Heizstrom
« Antwort #15 am: 17. Oktober 2007, 12:04:07 »
Noch eine letzte Info:

Bei Heizungsstrom und Wärmepumpenstrom wird nicht nur HT/NT-Tarif umgeschaltet, sondern es wird auch die Last (Heizung) über die Rundsteuerung aktiviert/deaktiviert. Je nach Lastsituation.
So kann die Speicherheizung durchaus auch mal am Tage aufheizen. Die Wärmepumpe kann vom örtlichen Netzbetreiber vorübergehend auch deaktiviert werden (bei Lastspitzen).
Das ist der springende Punkt.

Da geht es gar nicht um irgendwelche Lastprofile. Es kann gar keine solchen geben, über die dann mit fernen Versorgern ein solcher Heizstrom abgerechnet werden könnte.
Dieser wüsste nicht, wann er den Strom bereitzustellen hätte, da kein Lastprofil vorgegeben ist.

Es wird auch in Zukunft wohl keine Fernversorgung mit Haushaltsheizstrom geben.
Wer darauf spekuliert wird wohl mit Zitronen handeln.
8) solar power rules

Offline Netznutzer

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Heizstrom
« Antwort #16 am: 17. Oktober 2007, 12:05:13 »
@ Superhaase

Dass du ein Phrasendrescher bist, hat sich ja schon in den EEG Diskussionen gezeigt. Hier zeigst du nun den kompletten Offenbarungseid in Sachen Netz.

Dein Zitat:  

Nun kann kein entfernter Anbieter die Rundsteuerung bedienen - das ist technisch nicht möglich. Auch kann er ja nicht das Netzlastmanagement übernehmen. Also kann nur der örtliche Netzbetreiber/Versorger den Heistrom/Wärmepumpenstrom anbieten und auch steuern.

ist Humbug. Siehe § 12 NZVerordnung. Ein Lastprofil muss sowohl für unterbrechbare als auch für Heizwärmespeicher angeboten werden. Das ist Gesetz! Wer keine Ahnung hat, schreibt so einen Müll wie du. Lastprofile gelten als geliefert, sofern sie synthtisch sind, pupegal, welches Wetter. Wenn also jemand nicht liefern will, dann liegt es am Energielieferanten. Dem Netzbetreiber \"Schuld\" zu geben, ist mal wieder typisch. Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt\'s bekanntlich an der Badehose.

Es gibt mind. einen Anbieter ohne Netz, der in seinem Angebot Eintarif/Zweitarif/Nachtspeicherheizung anbietet. Wenn du nicht in der Lage bist, so einen selbst im Netz zu finden, dann ist die restl. Diskussion sowieso verschwendete Zeit. Dann feiere doch lieber deinen neuen MP.

Gruß nach München,

NN

Offline superhaase

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Heizstrom
« Antwort #17 am: 17. Oktober 2007, 12:16:50 »
Zitat
Original von Netznutzer
Es gibt mind. einen Anbieter ohne Netz, der in seinem Angebot Eintarif/Zweitarif/Nachtspeicherheizung anbietet.
Nenne ihn doch einfach !

den Phrasendrescher kannste Dir....
8) solar power rules

Offline Gridpem

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Heizstrom
« Antwort #18 am: 17. Oktober 2007, 12:23:10 »
@ Netznutzer,

das Problem ist nur, dass die gesamte Planung (Prognose) und anschließende Abrechnung recht kompliziert und umfangreich ist. Nur die wenigsten Lieferanten und auch Netzbetreiber beherrschen das Prozedere.
Deswegen bin ich der Meinung, dass solche Tarife bald verschwunden sein werden, zumal ja auch die BTO-Elt seit Juli außer Kraft ist, in der solche Tarife für die EVU vorgeschrieben waren.

Da diese Tarife nicht massentauglich sind, werden sich nur wenige spezielle Abieter damit beschäftigen.

@ superhaase
der Netzbetreiber darf gar kein Stromtarif anbieten, er kann nur ein entsprechend günstigeres Netzentgelt in rechnung stellen. Dazu sei aber bemerkt. Was an solchen geringeren Netzentgelten dem netzbetreiber verloren geht, kann er bei der Kalkulation der übrigen Netzentgelte als Kostenfaktor wieder ansetzen. Das heisst: was für den Einen billiger wird, wird für den anderen teurer.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline superhaase

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Heizstrom
« Antwort #19 am: 17. Oktober 2007, 12:28:31 »
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln. Auch wenn diese Kraftwerke nicht in seinem Besitz sind.
Daher bestehen entsprechende Vereinbarungen (hier geht es auch um Regelenergie) mit den örtlichen Erzeugern und auch mit dem örtlichen Versorger, die zwar nominell getrennt sind, aber doch in einem Konzern zusammenarbeiten.
8) solar power rules

Offline Cremer

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Heizstrom
« Antwort #20 am: 17. Oktober 2007, 13:27:06 »
@superhaase,


Zitat
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.


ist mir völlig unverständlich diese Aussage von Ihnen :baby:
MFG
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Offline Wasserwaage

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Heizstrom
« Antwort #21 am: 17. Oktober 2007, 13:32:17 »
@superhaase

lass es lieber. Der örtliche Netzbetreiber und das Thema Regelenergie, das passt nicht. Dies ist einzig und allein Thema der ÜNB.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Zottel

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Heizstrom
« Antwort #22 am: 18. Oktober 2007, 10:46:38 »
Ich hoffe dass sich knarf1972 mit den Beiträgen die sich direkt auf seine Frage bezogen, geholfen fühlt. Falls nicht, kann er sicher noch mal nachfragen.  ;)

Was mich jedoch sehr erstaunt, ist der Umgangston zweier  Forumsmitglieder untereinander. Offensichtlich spielt hier die Anonymität des Internets eine große Rolle.

Ich empfehle den Herren dass Sie Ihre Meinungsverschiedenheiten telefonisch klären oder noch besser, in einem persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht bei einem Getränk in gemütlicher Runde.

Offline nachod

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Heizstrom
« Antwort #23 am: 18. Oktober 2007, 12:31:33 »
Hallo,

auch ich heize mit Nachtstrom. Nun wurde der Preis nochmal auf nun 11 Cent erhöht. Ich hab einen Sondervertrag. Die Preisanpassungsklausel ist auf jeden Fall ungültig. Diese Standardpreisanpassungsklausel wird kein Gericht für gültig erklären. Allerdings kann mein Energieversorger meinen Vertrag kündigen. Der Vertrag verlängert sich immer wieder für ein weiteres Jahr. Ich hab widerspruch eingelegt wegen unwirksamer Preisklausel. Nun könnte es ja sein, das mir der Energieversorger kündigt ???
Ich will die Nachtstromheizung gegen eine andere ersetzen. Leider wir das erst in 2 oder 3 Jahren möglich sein.
Im prinzip bin ich dem Energieversorger völlig ausgeliefert. Wenn ich nicht zahle, kündigt er mir und ich hab nichts gewonnen.

Offline Gridpem

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Heizstrom
« Antwort #24 am: 18. Oktober 2007, 12:49:35 »
Zitat
Original von superhaase
Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln. Auch wenn diese Kraftwerke nicht in seinem Besitz sind.
Daher bestehen entsprechende Vereinbarungen (hier geht es auch um Regelenergie) mit den örtlichen Erzeugern und auch mit dem örtlichen Versorger, die zwar nominell getrennt sind, aber doch in einem Konzern zusammenarbeiten.

Den Zugriff auf die Regelenergiekraftwerke haben nicht die örtlichen Netzbetreiber, sondern nur die Übertragungsnetzbetreiber(ÜNB), von denen wir vier (E.ON, EnBW, RWE und VET) in Deutschland haben. Die ÜNB sind allein für die Frequenzhaltung und Netzstabilität verantwortlich, die örtlichen Netzbetreiber können in diesen Prozess nicht eingreifen.

Offline Cremer

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Heizstrom
« Antwort #25 am: 18. Oktober 2007, 13:03:12 »
@nachod,

Zitat
Die Preisanpassungsklausel ist auf jeden Fall ungültig

wieso sind Sie sich so sicher?

Nachtstromspeicherheizung sollen nach dem Willen unseres lieben Gabriel ab 2009 verboten werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline nachod

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Heizstrom
« Antwort #26 am: 18. Oktober 2007, 13:45:03 »
Die Preisanpassungsklausel ist ungültig, weil Sie Sie schwammig formuliert ist. Es heißt\" Bei einer Änderung Beschaffungskosten werden auch meine Kosten erhöht“

Ich denke das das gegen das Transparenzgebot verstößt.

Offline Netznutzer

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Heizstrom
« Antwort #27 am: 19. Oktober 2007, 13:46:10 »
@ superhaase

Ich werde hier bestimmt als Letzter Werbung für Lieferanten betreiben, die Heizstrom anbieten, wie gesagt, selber rausfinden.

Dein Zitat: Der örtliche Netzbetreiber hat Zugriff auf einige Kraftwerke, um das Netz zu regeln.
bedarf einiger Erläuterung. Ich wüßte nicht. inwieweit ein Netzbetreiber auf fremde Kraftwerke Zugriff haben sollte, wie soll das denn wohl funktionieren? Schreibt dir ein Netzbetreiber vor, wann deine PV Anlage Strom produzieren darf??? Und was hat das mit Heizstrom zu tun? Was du dir da zusammenschreibst war vielleicht mal im vergangenen Jahrhundert Praxis, als Netz und Vertrieb die Steuerung der Angelegenheit zusammen tätigten, heute läuft das anders.

@ gripdem

Heizstromverträge sind Sonderverträge, haben somit nichts mit der BTO zu tun. Die regelte in der Vergangenheit den Schwachlastbezug, da könnte es schon sein, dass der bald entfällt, da es ausser der niedrigen KA keinen Grund gibt, hier im Preis nachzulassen, es bekommt kein Lieferant in seinem Energieband Schwachlaststrom angeboten. Wenn Lieferanten nicht in der Lage sind, Heizstrom abzuwickeln liegts wie bereits gesagt nicht am Netzbetreiber.

Der wahre Grund liegt doch wohl woanders. Nachdem die Netzentgelte für Heizstrom incl. KA i.d.R. nur noch 3-4 ct/kWh auseinanderliegen, legt kein externer gern Geld dazu, indem er mit einem Preis, der ca. 8 ct/kWh unter dem normalen liegt, antreten müsste. Dass die örtlichen die Heizungspreise so niedrig kalkulieren und m.E. mit Verlust verkaufen hat mit Sicherheit auch noch mit dem vergangenen Jahrhundert zu tun, ist aber in Zukunft nicht haltbar.

Gruß

NN

 

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