Hallo,
nach der letzten Preiserhöhung in Wiesbaden (8%, in einem Jahr sogar 16%) möchte ich auch den Gaspreisen wiedersprechen. Der Versorger ESWE schreibt dazu auf seiner Web Seite:
:arrow: Gastarife unterliegen - wie Stromtarife - der staatlichen Preiskontrolle durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Referat Energiepreis und dessen Kartellaufsicht.
Trotzdem haben einzelne Verbraucherverbände im Rahmen von Protesten gegen die Preisanpassungen der Gasversorger vorschnell dazu aufgerufen, Rechnungen zu kürzen oder nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Andere Verbraucherverbände z.B. in Berlin und Nordrhein-Westfalen raten von einer solchen Vorgehensweise ab, weil sie ein hohes Prozessrisiko birgt. Tatsächlich liegen inzwischen erste Gerichtsurteile vor, die einseitige Rechnungskürzungen untersagen. Grundlage ist § 30 AVBGasV (Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gasliefervertrag), wonach Forderungen der Gasversorger zunächst auszugleichen sind, bevor juristische Schritte ergriffen werden können.
Die ESWE Versorgungs AG folgt diesen Urteilen, indem sie immer dann entsprechende Mahnverfahren einleitet, wenn Gasrechnungen unberechtigt gekürzt werden. :!:
:?
Jetzt meine Frage:
Nach den Infos hier soll ich ja den Musterbrief senden und dann die Abschläge kürzen auf altes Niveau + 2%. Dann werde ich aber vermutl. mit einem Mahnverfahren zu rechnen haben, was keinen Spaß macht.
Sind obige Aussagen richtig oder falsch :?:
Ist solch ein Mahnverfahren berechtigt :?:
Wie wehre ich mich dagegen :?:
Grüße
Jörg Straller