@ renrew,
Die Steigerung der neuen Abschläge für 2005 berechnen sich normalerweise, so ist es bei uns bei den Stadtwerken Bad Kreuznach, aus dem Verbrauch 2003 x Leistungspreis für 2005 zuzügl Grundpreis, sowie Mehrwertsteuer, dividiert durch 11 Abschläge (Abschlag Januar ist bereits in der Nachzahlung enthalten).
Für Strom und Wasser gilt das gleiche, nur hier ist der Verbrauch gleichbleibend, sofern die Gewohnheiten gleich sind. Bei Gas spielen halt die Außentemperatruren den bestimmenden Faktor für den Verbrauch.
Nachzahlung leisten, sofern Sie nicht nach § 30 AVBGasV (Zahlungsverweigerung) offentsichtlicher Fehler vorliegen.
Sie können dem Versorger ebenfalls die Abschlagshöhe beschränken auf einen bestimmten Betrag gemäß § 25 Abs. 1 der AVBGasV, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist.