@ElCattivo
Und ja, natürlich wird auch ein EVU (wie jedes andere Unternehmen) bestrebt sein, eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Wie hoch die in unserem Beispiel noch sein kann, haben wir uns ja nun sehr schön hergeleitet.
Sie bringen mich noch dazu, für die Stadtwerke eine Straßensammlung zu veranstalten. :oops:
Jedoch haben diese das Stromhandelsgeschäft, also den gesamten Vertrieb bekanntermaßen bereits in 2000 an E.ON abgegeben.
Soweit ersichtlich, war das Stromgeschäft für E.ON immer noch lohnend.
Wie sich die Gewinne der TEAG Thüringer Energie seit 1994 in Folge entwickelt haben, kann man im Forum nachlesen.
Die Zahlen für E.ON sind auch hinlänglich bekannt.
Die Stadtwerke selbst stellen für die Strompreise zutreffend auf die Entwicklung der
Stromerzeugungskosten ab.
Man könnte also fragen, was E.ON die entsprechende Stromerzeugung kostet. Wegen des das gesamte Energiewirtschaftsrecht beherrschenden Grundsatzes der Preisgünstigkeit müsste sich für den Konzern immer die Frage stellen, ob er den Strom selbst erzeugt oder anderweitig beschafft, je nachdem, was gerade preisgünstiger ist.
Diese Frage stellt sich gerade nicht umgekehrt, wovon Sie jedoch ausgehen.Der die Stromerzeugungskosten übersteigende Betrag wird nach dem "Gelderhaltungssatz der Energiewirtschaft" wohl als Rendite im Konzern verbleiben, wobei es egal sein dürfte, an welcher Stelle im Konzern.Vielleicht vertiefen Sie Ihre Überlegungen nochmals in diese Richtung:
E.ON war überhaupt nicht gezwungen, Strom zu teuren Großhandelspreisen zu beschaffen, weil man selbst über Stromerzeugungskapazitäten verfügt und also diese nutzen kann.
Um es vorweg zu nehmen:
Niemand erwartet, dass E.ON den Strom verschenkt.
Es wird lediglich erwartet, dass sich die Rendite an der gesetzlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 1 EnWG orientiert.
Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen:
Die Netzentgelte der Stadtwerke sind auch keine aufwandsgleichen Kosten, sondern enthalten auch schon eine auskömmliche Marge.
Wenn Sie etwaig der Meinung sein sollten, die Strompreise gäben Veranlassung, für E.ON Straßensammlungen zu veranstalten, können Sie diese Auffassung natürlich in der Öffentlichkeit mit der gebotenen Ernsthaftigkeit vertreten.
Schlussendlich bleibt zu bedenken, dass andere Versorger Strom auch im Großhandel beschaffen müssen und deutlich niedrigere Strompreise haben.
Möglicherweise auch für Sie ein Anhaltspunkt:
Stadtwerke Jena Bezugspreis Netzverlustenergie: 3,39 Cent/kWh
Das gibt einen Anhalt über die Prognostizierbarkeit des Verbrauches.
Wie hoch würden Sie nach alldem die "gewisse Rendite" des E.ON- Konzerns einschätzen. :wink:
Werden Sie dabei getrost
konkret.
Gemeiner Jurist, der ich bin, stelle ich die Frage nach der Billigkeit.
Andere gemeine Juristen, nämlich Richter am Landgericht Gera und Amtsgericht Jena, verlangen den Billigkeitsnachweis, die Kammer für Handelssachen am LG Gera bekanntermaßen durch belastbare Offenlegung der Preiskalkulation. So gemein sind die Juristen hier. Die haben ganz sicher ein Verständnis davon, was der Billigkeit entspricht.
Verstockt wie wir sind, wollen wir nicht begreifen, dass die Rendite der Energiekonzerne um so geringer ist, um so höher die Großhandelspreise getrieben werden.
Schon sind wir beim Kern der gesamten Diskussion.
Siehe auch hier:
http://www.stromtip.de/News/20423/E.ON-wehrt-sich-gegen-Verbraucherschuetzer.htmlDiese Aussage halten wir aus genannten Gründen bei der gebotenen
Gesamtbetrachtung für vollkommen krude:
Zum anderen haben sich auch die Preise für Rohstoffe zur Stromerzeugung im gleichen Maß verteuert. Der Gewinnanteil pro Kilowattstunde sei sichtbar gesunken, so der E.ON-Chef.
Wir haben nämlich die Botschaft
OneE.ON verinnerlicht und wissen also, dass das
Ganze zählt:
http://www.equitystory.com/Download/Companies/E-ON/Annual%20Reports/DE0007614406-JA-2005-EQ-D-00.pdf
Sehen Sie es etwa anders?Womöglich hatte es der E.ON- Chef selbst schon wieder vergessen.
Wahrheit und Klarheit, Fairness, Kundenzufriedenheit.....
Der Versorger hat die Billigkeit der einseitig festgelegten Strompreise zu beweisen.
SPIEGEL- Leser haben in dieser Woche von einem promovierten Juristen aus der Energiewirtschaft gelernt:
"Ein Verdacht ist kein Beweis"Das gilt auch für die Billigkeit der Strompreise.