@ElCattivo
Die Annahme, dass sich Strombeschaffungskosten bei einer virtuellen Kraftwerksbeteiligung besser prognostizieren lassen, als bei der Beachaffung zu volatilen Börsenpreisen, könnte insbesondere dann gesichert erscheinen, wenn das Kraftwerk über langfristig gesicherte Brennstofflieferungsverträge oder der Kraftwerksbetreiber gar über eine eigene Kohleförderung verfügt.
Ob die Strombeschaffungskosten dabei höher oder niedriger liegen als bei der Beschaffung über die Börse, hängt sicher auch davon ab, wie reel die derzeitigen Börsenpreise sind und wo man unter Berücksichtigung vieler Einflussfaktoren in der Zukunft ggf. reellere Börsenpreise sieht.
Ich denke nicht, dass große Industriekunden ein Kraftwerk errichten, dann die eigentliche Produktion runterfahren, um das Kerngeschäft auf Energieerzeugung und -handel zu fokusieren. Zur eigenen Energieerzeugung geht man deshalb über, weil man davon zukünftig geringere Strombeschaffungskosten erwartet, in jedem Falle langfristig besser prognostizierbare Strombeschaffungskosten erwartet.
Wenn es nicht so kapitalintensiv wäre, sollte ggf. jeder große Industriekunde, jedes Stadtwerk seine Kraftwerksscheibe, jede große Wohnungsgesellschaft ihre Blockheizkraftwerke und jeder Hausbesitzer sein MiniBHKW im Keller haben.
Dann würde sich die Frage Marktmacht nicht mehr so drängend stellen.
§§ 1, 2 Energiewirtschaftsgesetz sind erst am 13.07.2005 in Kraft getreten. Das sind also keine Vorschriften aus dem letzten Jahrtausend, sondern hoch aktuell, wie viele laufende Gerichtsverfahren zeigen (siehe nur LG Bonn, LG Hannover, LG Kassel).
Zeigen Sie mir, wo geschrieben steht, dass ein EVU gezwungen ist, unter öffentlich einsehbarem Marktpreis zu verkaufen. Jeder normale Gesellschafter würde den Geschäftsführer eines solchen Unternehmens vom Hofe jagen und in Regress nehmen.
Was ist los?
Der Börsenpreis mag doch bitte nicht mit dem Gesamtmarktpreis, der sich im wirksamen Wettbewerb bildet, gleichgesetzt werden.
Gerade dieser Hebel wird doch gerade immer wieder kritisiert.
Ich weiß, dass wir in dieser Frage auseinander sind.
Wenn viele EVU, weil sie es können, unter Börsenpreis verkaufen, sinkt der Marktpreis auf dem Gesamtmarkt und sicher auch der Börsenpreis.
Schlussendlich hat dies zum Ergebnis, dass wenn sich alle betroffenen EVU entsprechend §§ 1, 2 EnWG verhalten würden, wohl der Markt- und sogar der Börsenpreis sinken könnte.
Dann kann auch keiner Ärger bekommen, weil er "zu" billig verkauft hat. Schließlich besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung.
Die Gewinne schleifen sich ab und der "öffentlich einsehbare Marktpreis" stimmt reell mit dem Marktpreis überein.
So gesehen. :wink:
Den Effekt gibt es in Folge Marktmacht sicher auch umgekehrt.
Zu Ihnen habe ich wenig Vertrauen:
Sie möchten für Ihren nächsten Urlaub 1.000 Euro in Dollar umtauschen und erhalten heute etwa 1.300 Dollar.
Drei Monate später kommen Sie wieder nach Hause und stellen fest, dass Sie gar kein Bargeld gebraucht haben, so dass Sie also gern wieder zurücktauschen möchten.
Wegen Immobilienkrise und Handelsbilanzdefizit ist der Dollar inzwischen auf 1,50 verfallen.
Und jetzt frage ich Sie: Lassen Sie sich
a) 1.300 Euro
b) 1.300 Euro plus 7%
c) 1.500 Euro
auszahlen? Ich bin sehr gespannt auf Ihre hoffentlich ehrliche Antwort.
Gerade zurück sehe ich, dass meine 1.300 USD hier gerade nur 866,70 EUR bringen, obschon ich doch zuvor 1.000 EUR getauscht hatte.
Und jetzt frage ich Sie: Lassen Sie sich
a) 1.300 Euro
b) 1.300 Euro plus 7%
c) 1.500 Euro
auszahlen? Ich bin sehr gespannt auf Ihre hoffentlich ehrliche Antwort.
Ehrlich gesagt, scheine ich nicht von Ihrem Schlag zu sein.
Meinen Sie, es ließe sich ein Dummer finden und sich dessen Dummheit auch noch reinen Gewissens ausnutzen?
Ich wäre schon bestrebt, die zuvor eingesetzten 1.000 EUR wieder zu erlösen.
Einen Aufschlag von 300 oder gar 500 EUR würde ich nicht erwarten. Das wäre als Rendite nach lediglich drei Monaten dann doch wohl zuviel des Guten. Wo ließe sich noch schneller Geld vermehren? Im schnellen Brüter?
Mal ehrlich, sind doch keine reellen Vorstellungen unter a) bis c), oder?
Rechnen Sie und Ihre Kollegen immer so?
Auf Ihre hoffentlich ehrliche Antwort bin ich sehr gespannt.
Wenn ich nun gerade keine 1.000 EUR bekomme, könnte ich auf bessere Zeiten warten oder aber die Dollars meinem Neffen in die Hand drücken, der gerade in die Staaten reist und für den die 1.300 USD dort überhaupt nicht entsprechend an Kaufkraft eingebüßt haben, so dass er mir etwas Schönes mitbringen kann, wofür ich hier mehr als 1.000 EUR hätte bezahlen müssen. Da freue ich mich dann drüber. :wink: