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Autor Thema: Stadtwerke Neuburg/Donau  (Gelesen 11393 mal)

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Offline Gasalarm2

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« am: 05. März 2007, 09:57:26 »
Nachdem viele Monate lang nichts in Neuburg passiert ist, nehmen die Stadtwerke Neuburg nun einen neuen Anlauf, um von säumigen Gaskunden die ihrer Ansicht nach ausstehenden Beträge einzufordern.
Eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei wurde beauftragt die Gelder einzutreiben.
Dabei werden altbekannte aber allesamt nicht haltbare Argumente für die angebliche Billigkeit angeführt.

1. Die Preise wären behördlich genehmigt - falsch.

2. Die Preise wären marktüblich. Hier ist anzumerken, daß die Stadtwerke Neuburg, speziell in 2005 zu den teuersten gehörten. Weiterhin ist die sogenannte Marktüblichkeit vor Gericht kein Nachweis für Billigkeit. Alle Gaspreise in Deutschland sind systematisch überteuert.

3. Es würden nur die Erhöhungen des Vorversorgers Erdgas Schwaben weitergegeben. Dabei sind Erhöhungen nur ein Teil des zu überprüfenden Gesamtpreises, dessen Billigkeit überprüft werden soll. Vorversorger und Endversorger haben weiterhin nach §1 EnWG Energie möglichst preiswert zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommen sie nicht nach. Auch hätte der Letztversorger, durch Preisverhandlungen mit dem Vorversorger oder seinerseits durch Widerspruch, daür Sorge tragen müssen den Belangen des EnWG zu entsprechen.

Dem Schreiben der Düsseldorfer Anwaltskanzlei kann also widersprochen werden.

Die Billigkeit kann nur vom Gericht festgestellt werden.

Die verlangten Nachzahlungen sind nicht fällig.

Mit rebellischen Grüßen aus Bayern

Gasalarm

Offline Cremer

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #1 am: 05. März 2007, 12:48:04 »
@Gasalarm2,

weisen Sie auf die neusten Urteile hin, wie LG Köln 11.1.07(RheinEnergie), LG Hannover (Stadtwerke), LG Dresden /Enso)
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #2 am: 05. März 2007, 13:48:36 »
@Cremer

Die Anwaltskanzlei Lovells kennt die Rechtsprechung genau, so dass es völlige Zeitverschwendung wäre, darauf zu reagieren.

Klagen lassen, wo man klagen will  und dann der Klage entgegen treten (vgl. OLG Karlsruhe RdE 2006, 356 ff.).

Offline Cremer

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #3 am: 05. März 2007, 23:14:17 »
@Fricke,

na da wissen Sie mal wieder mehr bezügl. der Anwaltskanzlei :cry:

Aber ob die Bayern mit den Nordrheinwestfalener da besser auskommen werden? :wink:
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Gerd Cremer
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Offline Gasalarm2

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #4 am: 08. März 2007, 11:13:32 »
Stadtwerke greifen sich säumige Gaskunden

Rechtsanwalt gegen 15 "Rebelleirende" eingeschaltet - Die letzte Chancen vor einem Gerichtstermin?

Neuburg (mad). Etwa 50 Erdgas-Kunden der Neuburger Stadtwerke haben bereits vor zwei Jahren Widerspruch gegen die Preiserhöhungen für ihr Erdgas eingelegt. Rund 15 von ihnen ha-ben seither die Erhöhungen nicht bezahlt. Diese haben in den vergangenen Tagen Post von einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei erhalten. Darin die ultimative Aufforderung, die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Die rebellierenden Kunden aber sagen: "Wir zahlen erst, wenn uns die Kalkulation und damit die Notwendigkeit der Preiserhöhungen offen gelegt werden."
"Wir werden auch weiterhin die Preiserhöhungen nicht bezahlen", so die einhellige Meinung der drei Neuburger Erdgaskunden, die ihre Namen aber momentan nicht in der Zeitung lesen wollen. Auch die Verbraucherschützer würden zu so einem Vorgehen raten. "Wir wollen nur die Bezugspreise und damit die Kalkulation der Stadtwerke offen gelegt sehen. Wenn damit die Preiserhöhung begründet werden kann, zahlen wir sofort. Die Stadtwerke fordern für den Zeitraum seit Juli 2005 zwischen 100 und knapp 700 Euro von ihren säumigen Kunden nach. Die drei "Rebellen" betonen allerdings, dass sie sehr wohl ihre Gasrechnungen auf dem Niveau des Gaspreises von Sommer 2005 zahlen, plus einer zweiprozentigen Inflationssteigerung.
Nun fordern die Stadtwerke nach einem Beschluss des Werkausschusses vom Januar ultimativ die ausstehenden Beträge ein. "Seit 2005 haben wir etwa 50 Kunden, die gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt haben. Von denen sind rund 15 nicht bereit die Erhöhung zu bezahlen." Laut Christian Einhauser, Vetriebsleiter bei den Neuburger Stadtwerken, wäre es gegenüber den restlichen Kunden nicht gerechtfertigt, wenn man die ausstehenden Beträge nicht nachfordern würde.
Die Art der Forderung allerdings stößt zumindest bei unseren drei Gaskunden auf Unverständnis. "Wir haben nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten. Und nun flattert uns ein Einschreiben mit Rückschein ins Haus, in dem wir bis zum 9. März zum Zahlen aufgefordert werden. Zahlen wir nicht, droht man uns mit dem Gericht." Dass die Neuburger Stadtwerke eine Düsseldorfer Kanzlei bemühen, verstehen die Kunden erst recht nicht. Und auch der Zeitpunkt der Forderung lässt sie aufhorchen. Schließlich erwarte man für den 14. März vom Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, ob die Erdgaslieferanten ihre Kalkulationen offen legen müssen.
Einhauser erklärt dazu, dass die Kanzlei von anderen Stadtwerken als Experte auf dem Gebiet des Erdgaspreis-Streits empfohlen wurde. Dass die Forderung so kurz vor einem zu erwartenden Grundsatzurteil zur Kalkulations-Offenlegung der Erdgaslieferanten gestellt wird, begründet Einhauser mit der Erstellung der Jahresabrechnung 2006. "Und als erste Mahnung ist das Schreiben auch nicht zu verstehen. Wir haben unsere Kunden mindestens zwei Mal an die Zahlung erinnert und ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes beigelegt, dass deutlich macht, das wir nur die gestiegenen Bezugspreise weitergeben."
Was passiert, wenn die säumigen Kunden weiterhin nicht bezahlen, kann Einhauser heute noch nicht sagen. "Grundsätzlich warten wir das Urteil ab. Danach könnte ich mir vorstellen, dass man mit einem Kunden einen Musterprozess führt. Aber das steht alles noch in den Sternen und die Entscheidungsbefugnis liegt beim Werkausschuss."

Offline taxman

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #5 am: 08. März 2007, 11:23:23 »
Zitat:
Laut Christian Einhauser, Vetriebsleiter bei den Neuburger Stadtwerken, wäre es gegenüber den restlichen Kunden nicht gerechtfertigt, wenn man die ausstehenden Beträge nicht nachfordern würde.

taxman:
Ebenfalls ist es nicht gerechtfertigt den Kunden nicht alle Möglichkeiten aufzuzeigen, insbesondere die Widerspruchsmöglichkeiten!  :D

Gasalarm, weiter so. Wenn du einer der drei zitierten "Verweigerer" bist gib der Journalie weiter Futter, damit meine ich Infos über den Gaspreisprotest, wie er funktioniert warum es so ist wie es ist, usw.. Dann bleibt es bestimmt nicht bei den 50 Widersprüchlern und 15 Kürzern!

Wie so oft:      AUFKLÄREN und unwahre Äußerungen anprangern !!!!!!!!!!!!!!!

Rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #6 am: 08. März 2007, 11:27:11 »
@Gasalarm2

Es steht zu hoffen, dass die betroffenen Kunden die gesamte Tariffestsetzung als unbillig gerügt und sich auf die Unverbindlichkeit der erhöhten Preise insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis berufen haben, und nicht allein die Preiserhöhungen als unbillig gerügt haben.

Falls nicht: Dringend nachholen!

Wenn der Versorger den Rechsstreit verliert, errinnert er sich hoffentlich auch an die Gleichbehandlung aller anderen Kunden und wird nicht etwa vergesslich wie die Stadtwerke Hannover nach dem Urteil vom 19.02.2007.

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #7 am: 09. März 2007, 08:07:16 »
Ich würde als betroffener Kunde der Kanzlei ein Fax senden, indem ich die in Aussicht gestellte gerichtliche Auseinandersetzung mit Freude erwarte und begrüße, denn nur so könnte sich überhaupt eine Klärung herbeiführen lassen (s. §315 BGB).

Wie schon gesagt sollte sichergestellt sein, das dem Gesamtpreis widersprochen wurde. Für Tarifkunden nach §315 und für Sondervertragskunden nach §307 und hilfsweise nach §315!!!

Offline RR-E-ft

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Offline Gasalarm2

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Stadtwerke Neuburg/Donau
« Antwort #9 am: 05. April 2007, 09:27:10 »
Neuerdings versucht der Oberbürgermeister der Stadt Neuburg die Bevölkerung gegen die Gaspreisrebellen aufzuwiegeln.
Es wird eine Abhängigkeit zwischen den Energie-Gewinnen und der Verfügbarkeit von Stadtbuslinien hergestellt, obwohl das Stadtoberhaupt, ein gelernter Jurist, weiss, dass Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden dürfen.

Siehe auch:
http://www.donaukurier.de/news/neuburg/art1763,1646568.html

 

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