Stadtwerke greifen sich säumige Gaskunden
Rechtsanwalt gegen 15 "Rebelleirende" eingeschaltet - Die letzte Chancen vor einem Gerichtstermin?
Neuburg (mad). Etwa 50 Erdgas-Kunden der Neuburger Stadtwerke haben bereits vor zwei Jahren Widerspruch gegen die Preiserhöhungen für ihr Erdgas eingelegt. Rund 15 von ihnen ha-ben seither die Erhöhungen nicht bezahlt. Diese haben in den vergangenen Tagen Post von einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei erhalten. Darin die ultimative Aufforderung, die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Die rebellierenden Kunden aber sagen: "Wir zahlen erst, wenn uns die Kalkulation und damit die Notwendigkeit der Preiserhöhungen offen gelegt werden."
"Wir werden auch weiterhin die Preiserhöhungen nicht bezahlen", so die einhellige Meinung der drei Neuburger Erdgaskunden, die ihre Namen aber momentan nicht in der Zeitung lesen wollen. Auch die Verbraucherschützer würden zu so einem Vorgehen raten. "Wir wollen nur die Bezugspreise und damit die Kalkulation der Stadtwerke offen gelegt sehen. Wenn damit die Preiserhöhung begründet werden kann, zahlen wir sofort. Die Stadtwerke fordern für den Zeitraum seit Juli 2005 zwischen 100 und knapp 700 Euro von ihren säumigen Kunden nach. Die drei "Rebellen" betonen allerdings, dass sie sehr wohl ihre Gasrechnungen auf dem Niveau des Gaspreises von Sommer 2005 zahlen, plus einer zweiprozentigen Inflationssteigerung.
Nun fordern die Stadtwerke nach einem Beschluss des Werkausschusses vom Januar ultimativ die ausstehenden Beträge ein. "Seit 2005 haben wir etwa 50 Kunden, die gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt haben. Von denen sind rund 15 nicht bereit die Erhöhung zu bezahlen." Laut Christian Einhauser, Vetriebsleiter bei den Neuburger Stadtwerken, wäre es gegenüber den restlichen Kunden nicht gerechtfertigt, wenn man die ausstehenden Beträge nicht nachfordern würde.
Die Art der Forderung allerdings stößt zumindest bei unseren drei Gaskunden auf Unverständnis. "Wir haben nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten. Und nun flattert uns ein Einschreiben mit Rückschein ins Haus, in dem wir bis zum 9. März zum Zahlen aufgefordert werden. Zahlen wir nicht, droht man uns mit dem Gericht." Dass die Neuburger Stadtwerke eine Düsseldorfer Kanzlei bemühen, verstehen die Kunden erst recht nicht. Und auch der Zeitpunkt der Forderung lässt sie aufhorchen. Schließlich erwarte man für den 14. März vom Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, ob die Erdgaslieferanten ihre Kalkulationen offen legen müssen.
Einhauser erklärt dazu, dass die Kanzlei von anderen Stadtwerken als Experte auf dem Gebiet des Erdgaspreis-Streits empfohlen wurde. Dass die Forderung so kurz vor einem zu erwartenden Grundsatzurteil zur Kalkulations-Offenlegung der Erdgaslieferanten gestellt wird, begründet Einhauser mit der Erstellung der Jahresabrechnung 2006. "Und als erste Mahnung ist das Schreiben auch nicht zu verstehen. Wir haben unsere Kunden mindestens zwei Mal an die Zahlung erinnert und ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes beigelegt, dass deutlich macht, das wir nur die gestiegenen Bezugspreise weitergeben."
Was passiert, wenn die säumigen Kunden weiterhin nicht bezahlen, kann Einhauser heute noch nicht sagen. "Grundsätzlich warten wir das Urteil ab. Danach könnte ich mir vorstellen, dass man mit einem Kunden einen Musterprozess führt. Aber das steht alles noch in den Sternen und die Entscheidungsbefugnis liegt beim Werkausschuss."