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Autor Thema: Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an  (Gelesen 7168 mal)

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Offline Gasalarm2

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Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an
« am: 23. August 2005, 11:21:58 »
Hallo Herr Fricke,

Ein Stadtwerk in Bayern hat, nach mehrmaligem Schriftwechsel und zweimaliger Einrede der Unbilligkeit meinererseits, konkret für den 26.08.2005 mit der Sperrung meiner Gasversorgung gedroht.
Schutzschrift ist beim AG hinterlegt. Sollte ich den gesamten Vorgang zusätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Beurteilung übergeben?

Vielen Dank für eine Antwort

Gasalarm2

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an
« Antwort #1 am: 23. August 2005, 13:44:49 »
@Gasalarm2

14- Tage Frist zwischen Sperrandrohung und Sperrtermin eingehalten?

Warum erfahren wir so spät davon?
 

Fordern Sie Ihren Versorger sofort schriftlich - vorab per Fax - auf, die Sperrandrohung zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unverzüglich zurückzunehmen.

Erteilen Sie vorsorglich Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung!

Verweisen Sie auf

LG Mannheim, Urt.v.16.08.2004 - 24 O 41/04;
AG Heilbronn, RdE 2005, 176 ff.;
LG Köln, RdE 2004, 306;
KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005 - 7 U 140/04;
BGH, Urteile v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 sowie
BGH NJW 2003, 3131

sowie auf Salje et 2005, 278, 279.

Bei fruchtlosem Ablauf nehmen Sie sich einen Anwalt und beantragen eine einstweilige Verfügung so wie AG München.

Siehe auch hier:


http://www.projekt21plus.de/presse/pressemitteilung29_05_2005.htm

http://www.projekt21plus.de/presse/presse_tz_30_05_2005.htm


Die weiteren Gerichtsentscheidungen u.a. Amtsgericht Bad Kissingen finden Sie in der Urteilssammlung auf der Seite.

Sie können auch bei der Bremer Initiative entsprechende Entscheidungen finden.

Erwarten Sie keine weitere Erläuterung zu den genannten Urteilen und Fundstellen.

Informieren Sie dringend die VZ Bayern!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an
« Antwort #2 am: 23. August 2005, 17:23:36 »
@Gasalarm2

Die Sperrandrohung ist aufgehoben.

Ein enstprechendes Schreiben ist an Sie unterwegs.

Die Stadtwerke sollen von Ihrem Verband bisher über die Rechtslage nicht zutreffend informiert gewesen sein.

Das Bayerische Staatsminsterium soll alle Gasversorger im Freistaat aufgefordert haben, nach dem Unbilligkeitseinwand von Sperrandrohungen etc. abzusehen.


Stadtwerke haben selbst kein Interesse daran, dass die Gaspreise ständig weiter steigen. Sie wollen sich nun selbst einen Überblick verschaffen, wie sie sich gegen ständig steigende Vorlieferantenpreise zur Wehr setzen können. Man will sich mit den entsprechenden Erfahrungsträgern aus den eigenen Reihen in Verbindung setzen.

Ich wünsche weiterhin trockene Kellerräume!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Gasalarm2

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Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an
« Antwort #3 am: 25. August 2005, 23:13:22 »
Die Stadtwerke haben ihre Androhung tatsächlich zurückgezogen. Danke an alle für die Unterstützung. Danke auch an das bayerische Staatministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, wo man sich des Themas  ebenfalls annahm und wo in einem Schreiben an die Stadtwerke der \"Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung\" (§ 19 GWB) für den Fall der Einstellung der Versorgung erwähnt wurde.
Eine kartellrechtlich interessante Aussage, wie ich meine.

Nun vertagt sich alles Weitere auf die Jahresabrechnung 2005.

Gasalarm2

 

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