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Autor Thema: Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung  (Gelesen 16219 mal)

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Offline kulli123

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« am: 24. Februar 2007, 20:50:37 »
Hallo Zusammen!

Wir sind ein mittelständiger Hotelbetrieb im Sauerland und betreiben insgesamt 4 BHKWs.
Davon laufen 3 auf Heizöl und eine auf Gas.
Überschüssigen Strom speisen wir ins Stromnetz der RWE zurück.
Seit Dezember berechnet der Stromkonzern für die Einspeisung unseres Stroms insgesamt 73,50 € brutto pro Monat für "Entgelt für Messung" (25,33€) und "Entgelt für Abrechnung" (48,16€). Wir haben noch nie zuvor diese Entgelte berechnet bekommen.

Die Zählerauslese erfolgt bei uns elektronisch via Telefon. Auf Nachfrage beim RWE-Netz wurde mir mitgeteilt, dass das von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelte seien, und somit berechnet werden dürften.
Ich persönlich halte 25,33€ pro Monat für die elektronische Zählerauslese sowie 48,16€ für die Abrechnung, die wahrscheinlich vollautomatisch geschieht, für Überteuert.
Auf Nachfrage beim RWE ob man in Zukunft die Auslese und Abrechnung nur noch 2 mal im Jahr ausführen könne um Kosten zu sparen wurde mir mitgeteilt, das die Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigt seien und ich da nicht drum rum komme. Stimmt diese Aussage?
Wenn man davon ausgeht, das die Abrechnung manuell geschehen würde, und man ca. 5-10 Minuten für die Bearbeitung zu Grunde legt so käme man bei dem Abrechnungsentgelt von 48,16€ auf einen Stundenlohn von 288,96€ bzw. 577,92€.
Das halte ich für eindeutig zu teuer.

Eigentlich soll ja die Stromerzeugung per HKA aus umwelttechnischen Gründen gefördert werden. Wenn wir jetzt jedoch Strom für weniger als 73,50€ brutto pro Monat erzeugen so zahlen wir letztendlich drauf!

Da wir "Großverbraucher" mit einem Energiebedarf von knapp über 100.000 KWh pro Jahr sind berechnet uns das RWE für den Zähler im Keller je Stromrichtung ca. 1.000€ pro Jahr. Das macht für die Stromabnahme und für die Stromeinspeisung ca. 2.000€ im Jahr!!!
Zzgl. des "Entgelts für Abrechnung" unseres eingespeisten Stroms
ca. 600€!

Kann mir jemand helfen und sagen, wie bzw. wo ich mich gegen diese Abrechnungsmethode wehren kann?

Vielen Dank im Voraus!
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Gruß
kulli123

Offline stromdesigner

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #1 am: 25. Februar 2007, 09:00:10 »
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1918.pdf
ev. kannst du in dieser Richtung etwas genaueres erfahren.

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #2 am: 25. Februar 2007, 13:27:21 »
@kulli123,

SAie sind "Großabnhemer" bzw. "Großlieferant"

Insofern haben wir hier keine Empfehlungen für einen solchen Fall.

Es kommt in erster Linie doch wohl drauf an, welchen Vertrag man hat und wie der Vertragstext lautet.

Ich empfehle diesen zuerst mal genau zu lesen.

Pauschale Aussagen kann man hier keine geben.

Sollten auch gesetzliche Vorgaben geben, so ist m.E. das RWE verpflichtet, dies auch schriftlich Ihnen mitzuteilen. Ungewönlich ist, dass ab Dez. 2006 diese Kosten vom RWE geltend gemacht werden und nicht zu einem Quartalsanfang (1.10., 1.1., etc.)
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #3 am: 25. Februar 2007, 16:51:45 »
@kulli123

Auch in Einspeiseverträgen kann der Preis nur dann einseitig neu bestimmt werden, wenn dies im Vertrg vereinbart wurde.

Die einseitige Preisbestimmung unterliegt der Billigkeitskontrolle.
Die Genehmigung der Bundesnetzagentur ersetzt den Billigkeitsnachweis ebensowenig wie die Tarifgenehmigung nach BTOElt die Billigkeit des einseitig festgesetzten Stromtarifs belegt.

Offline superhaase

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #4 am: 25. Februar 2007, 18:59:00 »
Soweit ich informiert bin (als PV-Strom-Einspeiser), ist es, wie in jedem Geschäftverhältnis, üblich, dass der Verkäufer die Rechnung erstellt und die kosten dafür trägt.
Nun kann man vereinbaren, dass das EVU die Rechnungserstellung übernimmt, dann steht diesem auch eine Kostenerstattung für die eigentlich von Stromerzeuger zu erbringende "Leistung" der Abrechnung zu.

Die Lösung des Problems überhöhter "Rechnungskosten" besteht darin, einen eigenen Zähler anzuschaffen und die Rechnungserstellung selbst zu übernehmen.

Oft hilft es auch schon, dem EVU damit "zu drohen". Dann geben sie meist sehr schnell klein bei und verzichten auf Rechnungskostenerstattung, denn eine manuelle Bearbeitung der monatlich eingehenden Rechnungen verursacht beim EVU erhoblich höheren Aufwand und somit auch Kosten. Und dagegen kann das EVU dann nichts machen.

EON-Bayern übernimmt bei mir auch die Rechnungserstellung für meine Stromeinspeisung (lustig sind dann negative Rechnungsbeträge). Und eine Kostenerstattung haben sie noch nicht verlangt. Läuft alles automatisch bei denen. Die werden sich hüten, den Vorgang zu verkomplizieren....

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline berndh

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #5 am: 26. Februar 2007, 09:17:10 »
wie superhaase ausführte.

Wer liefert misst!

Also auf der Bezugsseite haben sie das Verhandlungsproblem, da die EVUs da meistens recht restistent sind hilft meistens nur wechseln zu einem anderen Versorger und mit dem bessere Bedingungen aushandeln.
Manchmal hilft es wenn der jetztige Versorger bis durch zufall mitbekommt das man wechselt. Vertragskündigung!

Zu der Lieferseite, mit den 4 BHKWs sind sie noch unter 50 KWel?
Dann gelten viele Vereinfachungen des Energierechtes für BHKW.
Auf jeden Fall sollten Sie auf einen eigenen Einspeisezähler bestehen, für 1000 Euro bekommen sie einen Luxuszähler mit allen Schikanen gekauft.
Für 500 € haben Sie aber auch schon Zähler die ihren Ansprüchen dicke genügen werden!

Sie könne sich an folgende Adressen wenden um weitergehende BHKW Infos zu diesen Themen zu finden.
www.bhkw-forum.de
www.bkwk.de/  Der Chef da ist sehr rege, aber man muss für genaue Hilfe Mitglied werden.

Offline kulli123

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #6 am: 01. März 2007, 19:39:19 »
Danke für eure zahlreichen Antworten!
Werde mir jetzt einen eigenen Zähler für den eingespeisten Strom zulegen und jeden Monat eine Rechnung ans RWE schreiben.
Ich werde auch die Heizungsumwälzpumpen in unserem Hotel austauschen und dadurch warscheinlich unter die 100.000 KWh Grenze rutschen.
Der Austausch unserer ca. 20 Heizungsumwälzpumpen sollte etwa eine Stromersparniss von ca. 8000 bis 9000 KWh pro Jahr bringen.
Damit werde ich in Zukunft wieder unter die 100T KWh rutschen und etwa die Zählerpreise vom normalen Haushalt zahlen.

Vielen Dank nochmal an all eure Antworten!

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #7 am: 01. März 2007, 21:56:36 »
@kulli123,
so einfach geht das nicht. Der Zähler muss geeicht sein und auch vom Strombeziehr anerkannt sein.

Da gibt es "Anschaltregeln"

Ich empfehle meinen Hinweis nochmals zu überdenken: Verträge lesen !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline kulli123

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #8 am: 01. März 2007, 22:43:58 »
Ich hab schon mit dem RWE gesprochen,
und abgestimmt, welchen Zähler wir benötigen
und was dabei zu beachten ist.

Garnicht so unkompliziert !!!

Werde das aber in den nächsten Wochen in die Wege leiten.

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #9 am: 02. März 2007, 07:49:20 »
@kulli123,

ich würde doch gerne mal wissen:

Auf welcher vertraglichen Grundlage berechnet Ihnen jetzt die RWE die "Entgelte Messung" und die "Entgelte Abrechnung"

was sagt der Einspaeisungsvertrag mit der RWE dazu?

Dazu müßte es auch ein Preisblatt der RWE geben.
MFG
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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #10 am: 02. März 2007, 14:15:17 »
@Cremer

Neugier in allen Ehren.

Entweder es ist die Höhe des Entgelts  im Vertrag geregelt und also vertraglich vereinbart oder es wird mit  einem Preisblatt nach Art eines Allgemeinen Tarifs einseitig festgelegt, ist also gerade nicht vertraglich vereinbart.

Somit schließt das eine das andere regelmäßig aus, nicht nur bei Erdgaspreisen. :wink:

Offline berndh

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #11 am: 02. März 2007, 16:05:57 »
Diese einheitlichen Regelungen, bzw. die daraus abgeleiteten Berechnungsgrundlagen der EVUs, sind leider nicht so klar vormuliert das sie ein Mensch ohne Rechtsstudium verstehen kann.
Daher ist auch Deutschlandweit keine einheitliche Regelung vorhanden, oder die EVUs spielen halt ihre Marktstellung gegenüber den kleinen BHKWs aus.
Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh, ist kein Witz! Natürlich darf man beim Bezug den vollen Preis zahlen.
Eigentlich ist auch geregelt das BHKWs unter 50 KWel. keiner Lastmessung bedürfen, aber wie man sieht wird auch da gepokert, und einige unterschreiben auch aus Unwissenheit solche Verträge. LEIDER!!

Wer sich dazu informieren will einfach mal googlen oder www.bhkw-forum.de und dort suchen nach NNE.

Offline Netznutzer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #12 am: 02. März 2007, 20:14:34 »
Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh.

Diese Regelung ist doch klar definiert. Das vermiedenen Entgelt des vorgelagerten Netz wird vermieden. Das ist i.d.R. die Umspannung. Da ist das NN-Entgelt pro kWh relativ gering. Da die NN Entgelte der anderen höheren vorgelagerten Spannungsebenen gewälzt sich ebenfalls darin befinden, verstehe ich Ihr Problem nicht. Die Preise finden sich genehmigt und veröffentlicht in den NN Preisblättern. Ein BHKW Einspeiser weiss also vorher, wie hoch das verm. NN Entgelt sein wird. Viel problematischer sind BHKW Verkäufer, die den Kunden nicht sagen wie sich die Einspeisevergütung zusammensetzt. da wird einfach mal schnell das Quartal des Vorjahres mit dem höchsten Phelix Durschnittspreis gezogen, und dann den Leuten gesagt: 12,3 ct/kWH. Im Folgequartal 2 ct. weniger. Kein Kunde weiss warum. "ns wurde vom Anlagenerbauer gesagt: 12,3 ct"

Wenn man hingegen in der Niederspannung bezieht. zahlt man das volle NN Entgelt. Schliesslich wird ja nichts im Bezug vermieden, der Strom durchläuft sämtl. Spannungsebenen.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #13 am: 02. März 2007, 20:31:46 »
@NN

Mancher mag unrealistische Vorstellungen haben.

Zu den vermiedenen NNE:

Wenn der eingespeiste Strom in der untersten Spannungsebene an andere Kunden zu Normalpreis verkauft wird, verdrängt er wohl eine entsprechende Strommenge, die sonst etwa vom Großkraftwerk über alle Spannunsebenen gekommen wäre.

Und wenn nun diese Strommenge zum gleichen Preis wie sonst in den Verkauf geht, würde ich denken, dass gerade nicht nur das Netzentgelt hinter der letzten Umspannung eingespart wurde.....


Vielleicht sollte man noch einmal darüber nachdenken.

Es verhält sich so ähnlich wie mit den realen Aufwendungen für EEG und KWK, wo auch die gleichzeitig verdrängte konventionelle Strommenge nicht unbedingt zutreffen Berücksichtigung findet.

Man verkauft den eingespeisten Strom also so, als sei er über alle Spannungsebenen hinweg geliefert worden, verbunden mit den entsprechenden Kosten (also NNE über alle Spannungsebenen).

Da bleibt ein schöner Rest, wenn tatsächliche und kalkulatorische Kosten sich nicht entsprechen.

Vermieden sind die Netzentgelte, die aus der eigenen Bezugsscheibe rausgeschnitten werden.

Typischerweise finden sich die NNE der letzten Spannunsebene gerade nicht in dieser Bezugscheibe, weil es ja nur eigene Netzkosten für das eigene Netz sind.

Also muss wohl ein Tortenstück über bleiben, nämlich das, welches aus der Bezugsscheibe geschnitten wurde.

Offline Netznutzer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #14 am: 03. März 2007, 14:10:23 »
Na klar Herr Fricke,

Sie wissen es wieder besser als die Netzzugangsverordnung, die Netzentgeltverordnung und das EnWG. Zwar ist dort die verm. NN Entgelberechnung klar geregelt, aber egal, mal drüber nachdenken. Viel Spass dabei. Dafür ist mir meine Zeit nun wirklich zu schade. Vielleicht finden Sie dabei ja Ihren Denkfehler.

Gruss

NN

 

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