Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: klagen gegen zu hohe netzentgelte  (Gelesen 13320 mal)

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Offline wondergirl

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« am: 23. Januar 2007, 12:35:25 »
mal eine frage die avacon darf doch nicht so einfach uns eine stromsperre ankündigen denn ich habe mich im internet schlaugelesen das diese erst uns ihre kalkulationsgrundlage offenlegen muss vorher dürfen sie gar nix. haben auch jetzt einen antwalt eingeschaltet. und wenn es wirklich so sein sollte das sie uns morgen den strom abdrehn dann gibts richtig zoff

Offline RR-E-ft

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #1 am: 23. Januar 2007, 13:41:18 »
@wondergirl

Wobei Sie nun dringend Hilfe bedürfen sollten, wird nicht ersichtlich.

Zoff ist nicht unsere Sache.

Offline Lauflicht

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #2 am: 25. Januar 2007, 00:47:00 »
tach,

in Dänemark hat die regierung die netzentgelte unter protest der stromkonzerne abgeschafft und einfach gesagt die netze wären doch längst bezahlt.
da kann man nur zustimmen.

dies wird wohl in deutschland voerst ein traum bleiben, politiker sind hier noch zu korrupt.

gruß

Offline Cremer

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #3 am: 25. Januar 2007, 07:52:44 »
@lauflicht,

richtig, unsere Netze sind ebenfalls längst bezahlt und alte abgeschriebene Kohlekraftwerke laufen weiter. Es wird zu enig in den Unterhalt des Höchst- und Hochspannungsnetzes investiert.

Nur deshalb haben wir die ndetzzusammenbrüche wie im Mündsterland oder kürzlich beim Orkan Kyrill in sachsen, weil alte Hochspannungsmaste aus schlechtem Stahl umknicken.

das Gleiche finden Sie bei Stadtwerken. Die SWK (Stadtwerke Kreuznach) z.B. hat in seienm Wasserrohrnetz jährlich 12% Verluste. Andere Wasserwerke haben nur 5-6% Verluste. Dafür haben die SWK 11% Gewinn nach Steuer und in den letzten 10 Jahren alleine in der Sparte Wasser 13 Mio  € Gewinn erwirtschaftet.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline wondergirl

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #4 am: 25. Januar 2007, 09:39:05 »
wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom  abgestellt!

naja jetzt werden wir erstmal weitersehen was passiert

lg wondergirl :!:

Offline taxman

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #5 am: 25. Januar 2007, 10:26:21 »
Zitat von: \"wondergirl\"
wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen


Manchmal ist guter Rat teuer, aber schlechter erst recht !!!!  8)

Nur zur Klarstellung, ich kann Ihnen auch nicht empfehlen unter Vorbehalt den komplettgewünschten Betrag zu bezahlen. In einem Rückforderungsprozess, ja genau darauf gehen Sie im Moment mit Ihrer Handlungsweise zu, verschiebt sich ein Teil der Beweislast auf Sie. Dadurch haben Sie gewiss schlechtere Karten!

Zitat von: \"wondergirl\"
und dieser hat auch ahnung


Ich wiederhole mich nur ungern!

Zitat von: \"wondergirl\"
also muss ich mich hier nicht angreifen lassen


Wer hat Sie denn angegriffen !!!

Zitat von: \"wondergirl\"

und die eon avacon hat uns auch nicht den strom  abgestellt


Was haben Sie dafür getan?

Zitat von: \"wondergirl\"
naja jetzt werden wir erstmal weitersehen was passiert


Wahrscheinlich nichts, denn der Energieversorger bekommt ja was er will, sein gefordertes Geld!

Ich hoffe ich habe nichts überlesen und daher hier nun falsche Schlüsse gezogen. :oops:

Grüße
taxman
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Offline hollmoor

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #6 am: 25. Januar 2007, 10:47:51 »
@wondergirl


Sie haben sich scheinbar noch nicht ausgiebig mit diesem Forum befaßt u.den darin enthaltenen Treads,sonst hätten auch Sie schon erkannt,das "Vorbehaltszahlung" immer die schlechteste Alternative ist.
Ich würde vorschlagen,sie gehen mal auf Suche,anstatt hier den Rechtsanwalt anzugreifen.
Ansonsten vertrauen sie dann mal ihrem Anwalt,wenn sie meinen! :wink:

Desweiteren schließe ich mich dem Beitrag meines Vorgängers an.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline wondergirl

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #7 am: 25. Januar 2007, 10:50:34 »
aber warum rät uns das unser anwalt .er sagte zu uns das das alles noch nicht rechtsmässig geklärt ist so hab ich das verstanden.

aber wenn es doch so sein sollte das das die etzentgelte zu hoch sind bekommen wir dies zurück erstattet

ich habe keinen angegriffen sondern er mich. was ich mache und tue geht ihm nichts an und wenn er es halt so meint seine sache. ich bin da halt anderer Meinung!

Offline pegasus

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #8 am: 25. Januar 2007, 10:55:01 »
Hallo wondergirl,

ich "wondere" mich über Ihre Art und Weise, hier Informationen bekommen zu wollen. Aber wenn Sie der Meinung sind, Ihr RA hat auch Ahnung, dann sollten Sie ihn fragen, von was??

gruß pegasus

Offline hollmoor

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #9 am: 25. Januar 2007, 10:58:03 »
@wondergirl


Es gibt Anwälte,die sich auf einzelne Gebiete spezialisiert haben.
(Verkehrsrecht,Arbeitsrecht,Familienrecht,Baurecht ect.)
So auch im Energierecht.
Ich würde jedenfalls keinen Anwalt konsultieren,der nicht im Energierecht spezialisiert ist.Welche Fachgebiete hat denn ihr Anwalt?Schon mal erkundigt?

Zitat von: \"wondergirl\"
ich habe keinen angegriffen sondern er mich. was ich mache und tue geht ihm nichts an und wenn er es halt so meint seine sache. ich bin da halt anderer Meinung!



Es ist schon schwierig,aus ihrem Anfangstread rauszulesen,was sie überhaupt wollen!
Die Antwort von RA Fricke kann ich nicht als Angriff erkennen.Er hat wohl auch nicht verstanden,was sie uns sagen wollen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline wondergirl

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #10 am: 25. Januar 2007, 11:03:47 »
ja ich habe mich da erkundigt. denken sie ich gehe auf blauen dunst zum anwalt*g*

rr -eft

ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?

Offline hollmoor

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #11 am: 25. Januar 2007, 11:09:50 »
Zitat von: \"wondergirl\"
rr -eft

ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?



Lesen sie am Ende seiner Treads,dann sind sie schlauer! :wink:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline wondergirl

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #12 am: 25. Januar 2007, 11:11:53 »
danke für die antwort

werde dieses foum verlassen weil ja jeder alles weiss auch der nette herr fricke.


viel glück allen anderen weiterhin



mfg

Offline taxman

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klagen gegen zu hohe netzentgelte
« Antwort #13 am: 25. Januar 2007, 12:36:15 »
Hallo wondergirl,

mit meinem Beitrag wollte ich folgendes Ihnen nahelegen:

1. Zum Thema "Vorbehaltszahlung"
Sie sind bereit die geforderten Preise Ihres Versorgers zu bezahlen. Sie hoffen darauf, dass der Versorger von selbst (oder eventuell auch gerichtlich dazu gezwungen) Ihnen zuvielbezahltes wieder zurück erstattet. So etwas hat es bis heute noch nie gegeben! Wenn Sie von Ihrem Versorger wieder etwas zurück erhalten wollen müssen Sie dies einklagen. Hierbei tragen Sie auch einen Teil der Beweislast. Diese Beweise jedoch zu finden/haben wird sich jedoch in der Praxis äußerst schwierig gestalten. Wir selbst, die wir z. T. schon Jahre uns mit dem Thema befassen, sehen uns teilweise dazu auch nicht in der Lage.

2. Zum Thema "Rechtsanwalt"
Bei dieser Berufsgruppe hat es zwischenzeitlich, aufgrund der umfangreichen Gesetze, Spezialisierungen gegeben. Es gibt Fachanwälte zu bestimmten Rechtsgebieten. Für das Rechtsgebiet "Energie" gibt es jedoch leider sehr, sehr wenige. Viele Protestgruppen suchen händeringend nach solchen "Spezialisten" um sich von dort Rechtshilfe zu holen. Gerade diese Suche gestaltet sich jedoch, je nach Gebiet, äußerst schwierig.
Leider haben wir als "Helfenwollende" in diesem Forum sehr oft negative/falsche Beratungen von "Nichtfachjuristen" angetroffen und große Probleme dem Hilfesuchenden vom Gegenteil zu überzeugen.

Wie jetzt auch bei Ihnen.

Aber schließlich bleibt Ihnen nur die Wahl sich selbst vom Gegenteil zu überzeugen oder eben dem Rat des "Fachmannes" zu glauben.

3. Zum Thema "Wortwahl"
So wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus! Das Echo muss man dann auch ertragen können.

Größe können Sie jetzt zeigen, wenn Sie sich selbst davon überzeugen, dass Sie eventuell einer falschen Information aufgesessen sind und dann andere Schritte unternehmen, wie Ihnen empfohlen wurde.

Hier http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ würde ich anfangen!

Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #14 am: 25. Januar 2007, 20:27:37 »
@wondergirl

Zitat
wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt!


Wenn man vollständig zahlt, kann der Versorger den Strom nicht abstellen. Weshalb auch?

Dafür gibt es dann ja gar keinen Grund mehr.
Wenn man "erstmal" bezahlt, hat man bezahlt. Punkt.
So schlau können selbst Anwälte sein. :wink:

Wenn Sie wissen wollen, welcher Rechtsanwalt welche Ahnung hat, gehen Sie einfach noch einmal zu dem Kollegen und fragen ihn, wieviele Fälle ihm persönlich bekannt sind, wo E.ON freiwillig an Kunden Geld zurück gezahlt hat, was es an Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten kostet, wenn man das unter Vorbehalt gezahlte Geld insgesamt wieder zurück klagen will, wie die Erfolgsaussichten dabei stehen und ob er in diesem Fall die Vertretung übernimmt.

Wenn Ihnen der Kostenvorschuss für die Rückzahlungsklage zu hoch oder die Erfolgsaussichten zu vage erscheinen sollten in Anbetracht der Beträge, die es zurück zu erstreiten gilt, fragen Sie den Kollegen ggf., warum er darauf nicht vorher hingewiesen hatte, dass man ggf. viel Geld in die Hand nehmen muss, um das Geld zurück zu erstreiten.

Bei Rückzahlungsklagen wirft man eben oft mit dem Schinken nach der Wurst.

Weil Sie mich gefragt hatten, hatte ich Ihnen kurz und knapp geschrieben, dass die vollständige Zahlung unter Vorbehalt aus meiner Sicht das dümmste ist, was man machen kann.

Das war und ist meine Meinung und kein Angriff auf irgend jemanden, den ich gar nicht persönlich kenne.

Ich muss mich korrigieren, weil ich mich in der Kürze der Zeit nicht differenzierter äußern konnte und wollte, nachdem Sie schon umfassend durch einen Kollegen beraten worden waren.

Nach alldem mag es möglicherweise noch weit Dümmeres geben, als unter Vorbehalt vollständig zu zahlen und den Versorger so vollständig zufrieden zu stellen. Das möchte ich gar nicht bestreiten. Es geht bekanntlich immer noch dümmer.

Kleiner Trost:

Das Geld ist ja nicht weg. Das haben jetzt nur die anderen.

Hätten Sie sich etwas Zeit genommen und sich hier im Forum mehr informiert, hätten Sie möglicherweise gewusst, dass insbesondere in E.ON- Stromsonderverträgen Preisänderungsklauseln oft gem. § 307 BGB unwirksam sind, gar keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können, Sperrandrohungen auch kartellrechtswidrig sind, zudem alsbald am 28.02.2007 der BGH einen Fall eines E.On- Kunden verhandeln und ggf.  entscheiden wird, der sich nach Unbilligkeitseinwand geweigert hatte, die Rechnung überhaupt zu bezahlen.

Möglicherweise wusste Ihr Anwalt das auch und hat Ihnen das im Detail erläutert und dafür noch nicht einmal wie die "dreiste Verbraucherberatung" 50 EUR dafür verlangt, so dass man meint, aus den Latschen kippen zu müssen.

Zitat
bin aus helmstedt und wir wollten eigentlich auch erst die verbraucherzentrale in wolfsburg aufsuchen aber wo ich erfahren habe das diese für ein gespräch 50 euro haben wollten bin ich fast aus den latschen gekippt weil das is ja wohl der hammer.

wirklich am betsen einen Anwalt zu Rate ziehen und dann sehen was dieser vorschlägt.

wir haben eine abschlagszahlung von 162,00 euro und zahlen dieses auch unter vorbehalt wegen unklarer rechtslage.


Guter Rat ist teuer. Schlechter am Ende noch weit teurer.

Sie werden es gewiss sehen.

 

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