@wondergirl
wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt!
Wenn man vollständig zahlt, kann der Versorger den Strom nicht abstellen. Weshalb auch?
Dafür gibt es dann ja gar keinen Grund mehr.
Wenn man "erstmal" bezahlt, hat man bezahlt. Punkt.
So schlau können selbst Anwälte sein. :wink:
Wenn Sie wissen wollen, welcher Rechtsanwalt welche Ahnung hat, gehen Sie einfach noch einmal zu dem Kollegen und fragen ihn, wieviele Fälle ihm persönlich bekannt sind, wo E.ON freiwillig an Kunden Geld zurück gezahlt hat, was es an Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten kostet, wenn man das unter Vorbehalt gezahlte Geld insgesamt wieder zurück klagen will, wie die Erfolgsaussichten dabei stehen und ob er in diesem Fall die Vertretung übernimmt.
Wenn Ihnen der Kostenvorschuss für die Rückzahlungsklage zu hoch oder die Erfolgsaussichten zu vage erscheinen sollten in Anbetracht der Beträge, die es zurück zu erstreiten gilt, fragen Sie den Kollegen ggf., warum er darauf nicht vorher hingewiesen hatte, dass man ggf. viel Geld in die Hand nehmen muss, um das Geld zurück zu erstreiten.
Bei Rückzahlungsklagen wirft man eben oft mit dem Schinken nach der Wurst.
Weil Sie mich gefragt hatten, hatte ich Ihnen kurz und knapp geschrieben, dass die vollständige Zahlung unter Vorbehalt aus meiner Sicht das dümmste ist, was man machen kann.
Das war und ist meine Meinung und kein Angriff auf irgend jemanden, den ich gar nicht persönlich kenne.
Ich muss mich korrigieren, weil ich mich in der Kürze der Zeit nicht differenzierter äußern konnte und wollte, nachdem Sie schon umfassend durch einen Kollegen beraten worden waren.
Nach alldem mag es möglicherweise noch weit Dümmeres geben, als unter Vorbehalt vollständig zu zahlen und den Versorger so vollständig zufrieden zu stellen. Das möchte ich gar nicht bestreiten. Es geht bekanntlich immer noch dümmer.
Kleiner Trost:
Das Geld ist ja nicht weg. Das haben jetzt nur die anderen.
Hätten Sie sich etwas Zeit genommen und sich hier im Forum mehr informiert, hätten Sie möglicherweise gewusst, dass insbesondere in E.ON- Stromsonderverträgen Preisänderungsklauseln oft gem. § 307 BGB unwirksam sind, gar keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können, Sperrandrohungen auch kartellrechtswidrig sind, zudem alsbald am 28.02.2007 der BGH einen Fall eines E.On- Kunden verhandeln und ggf. entscheiden wird, der sich nach Unbilligkeitseinwand geweigert hatte, die Rechnung überhaupt zu bezahlen.
Möglicherweise wusste Ihr Anwalt das auch und hat Ihnen das im Detail erläutert und dafür noch nicht einmal wie die "dreiste Verbraucherberatung" 50 EUR dafür verlangt, so dass man meint, aus den Latschen kippen zu müssen.
bin aus helmstedt und wir wollten eigentlich auch erst die verbraucherzentrale in wolfsburg aufsuchen aber wo ich erfahren habe das diese für ein gespräch 50 euro haben wollten bin ich fast aus den latschen gekippt weil das is ja wohl der hammer.
wirklich am betsen einen Anwalt zu Rate ziehen und dann sehen was dieser vorschlägt.
wir haben eine abschlagszahlung von 162,00 euro und zahlen dieses auch unter vorbehalt wegen unklarer rechtslage.
Guter Rat ist teuer. Schlechter am Ende noch weit teurer.
Sie werden es gewiss sehen.