Hallo Forum,
auf Grund der Jahresabrechnung 2006 für Strom, habe ich einen Vergleich 1999 - 2006 im Detail vorgenommen. D.h. alle Daten (Eigenverbrauch, Verbrauchspreis, Grundpreis und Verrechnungspreis) liegen vor. Dabei musste ich folgendes feststellen:
1. die Steigerungen der stets neu angesetzten Abschlagshöhen sind jeweils um ein Vielfaches höher im Vergleich zur Steigerung des Verbrauches gestiegen, Absenkungen der angesetzten Abschlagshöhen sind des Weiteren um ein Vielfaches niedriger, als aber der Verbrauch sank. D.h. Erhöhungen und Absenkungen sind jeweils unverhältnismäßig zum Verbrauch gewesen, und das seit 1999/2000! Die Abschlagshöhe passte sich in diesem Zeitraum vielmehr der Steigerung des Verbrauchspreises des Versorgers an. Konkret heißt das folgendes:
a) der tägliche Durchschnittsverbrauch: 5,153 kWh (1999) und 5,480 kWh (2006)
b) der Verbrauchspreis: 10,57 ct/kWh (1999) und 15,71 ct/kWh (2007). Eine Erhöhung um 48,63%.
c) der mtl. Abschlag: 25,00 EUR (1999) und 37,00 EUR neu angesetzt für 2007. Eine Erhöhung um genau 48% !
Interessant, oder!?
d) der Grundpreis stieg in diesem Zeitraum von 30,60 EUR p.a. (1999) auf mittlerweile 42,00 EUR p.a. (2007), also um 37,25 %.
e) der Verrechnungspreis (Stromzähler etc.) stieg im selbigen Zeitraum von 24,48 EUR p.a. (1999) auf mittlerweile 36,00 EUR p.a. (2007), also um 47,06 %.
Kann ich daher, wegen der oben dargestellten Sachlage, die Berechnungsgrundlage und die Tarife von 1999/2000 für eine eigene Rechnung ansetzen, diese nur überweisen und dann den Versorger um die jeweilige Begründung für sämtliche unverhältnismäßigen Erhöhungen bzw. Absenkungen auffordern?
Kann ich somit sowohl die Preishöhe, als auch alle Preissteigerungen seit 1999 als unbillig gemäß § 315 BGB rügen?
DANKE für eine kurze, aber klärende und prägnante Antwort!
Gruß
Miguel