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Autor Thema: Gasversorger will neuen Liefervertrag  (Gelesen 8626 mal)

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Offline diro

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« am: 30. November 2006, 17:24:21 »
Hallo,
wir sind mit drei Parteien an eine Gaszentralheizung angeschlossen, für die mein Vermieter das Gas bezahlt und auf alle umlegt. Mitte des Jahres haben wir die geforderte Gasnachzahlung gekürzt. Unser Versorger hat dazu bis heute keine Stellung bezogen.
Jetzt hat er uns angeschrieben, daß nach den neuen Verordnungen ein Liefervertrag nötig sei um uns weiter beliefern zu können. Diesem liegen dann natürlich die aktuellen, erhöhten Gaspreise zu Grunde. Er dürfe "nicht Haushalt" zu denen wir gehörten sonst nicht mehr beliefern.
Ist das jetzt ein Versuch die Gaspreiserhöhung durch die Hintertür durch zu drücken?
Müssen wir diesen Vertrag abschließen oder sollen wir das Ganze einfach Ignorieren?

Offline RR-E-ft

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #1 am: 30. November 2006, 18:02:37 »
@diro

Es wird wohl längst einen Liefervertrag geben, zustande gekommen durch die Gasentnahme aus dem Netz. Andernfalls wäre bisher auch kein Gaspreis zu zahlen gewesen und man könnte alle bisher geleisteten Zahlungen deshalb zurück verlangen....

Wenn dieser Vertrag bisher nicht wirksam gekündigt wurde, hat man weiter einen Vertrag und damit einen vertraglichen Anspruch auf Lieferung, der sich auch ganz schnell gerichtlich durchsetzen lassen sollte, wenn es einmal "Missverständnisse" geben sollte.

Neue Verordnungen ändern hieran rein gar nichts.

Der Grundsatz pacta sunt servanda gilt weiter fort:

Verträge sind einzuhalten.

Offline superhaase

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 18:29:49 »
Ihr solltet nicht unterschreiben, der Versorger kann Euch nicht dazu zwingen. Er kann auch die Gaslieferung nicht einstellen.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #3 am: 30. November 2006, 18:34:55 »
@superhaase

Es ist ja löblich, wenn der Versorger einen neuen Liefervertrag zu günstigeren Preisen möchte.

Nur muss er sich damit eben an seinen Vorlieferanten wenden, damit er die Preissenkungen sofort an seine Kunden weitergeben kann:

http://www.vng.de/Internet/Presse/Presseinformationen/201106/201106_Gaspreis_VNG-Neuvertraege_sinken.pdf

http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=31FC99AA3E91F4BF63BEF3DE05219F45.2?id=7659&back=%2fde%2findex.jsp

Offline diro

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #4 am: 30. November 2006, 19:39:53 »
Danke für die schnellen Antworten!!

Ich habe folgenden Passus jetzt erst richtig gelesen

"Die bestehenden Verträge sind an die neuen Vorgaben anzupassen. Aus diesem Grund kündigen wir das alte Lieferverhältnis und bieten ihnen an, Sie ab dem 1. Januar 2007 zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen der GVV zu beliefern. Wenn Sie nach diesem Datum weiterhin Erdgas von uns beziehen, kommt automatisch ein neuer Erdgasliefervertrag zu den in diesem Schreiben genannten Preisen und den Bedingungen der Grundversorger zustande."

Diese Preise sind nochmals höher als die letzten, von uns nicht bezahlten.

Ich interpretiere dies jedoch so, daß wir nicht mehr umhin kommen die neuen Preise zu zahlen, oder?

Offline RR-E-ft

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #5 am: 30. November 2006, 20:10:19 »
@diro

Man schreibt einfach, dass man jetzt schon die bereits  einseitig festgelegten, neuen Preise - über die es offensichtlich nichts zu verhandeln gibt - als unbillig rügt im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV und deshalb nur weiterhin die alten Preise unter Vorbehalt zahlt, bis die Billigkeit durch Offenlegung der Kalkulation nachvollziehbar und prüffähig nachgewiesen wurde.

Ein bereits bestehender Tarifkundenvertrag in der Grundversorgung darf übrigends gar nicht erst gekündigt werden.  Die bestehenden Verträge sind ohne Kündigung durch öffentliche Bekanntmachung an die Bestimmungen der GVV anzupassen. So steht es in der Verordnung selbst.

Solche Kündigungen sind deshalb unwirksam. Es geht ja auch nur um eine Anpassung des Vertragsverhältnisses und nicht um dessen Beendigung und Neuabschluss. Dieser Fall ließe sich nämlich nicht als Anpassung eines weiter fortbestehenden Vertrages bezeichnen.

Es sieht so aus, als sei jemand auf Dummenfang.

Man sollte der Kündigung deshalb widersprechen und zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unter Fristsetzung dazu auffordern, diese zurückzunehmen oder die Notwendigkeit und das Recht zur Kündigung anhand des § 36 EnWG iVm GasGVV nachzuweisen, was nicht möglich ist:

§§ 115, 116 EnWG sprechen  von der Anpassung bestehender Verträge und gerade nicht von deren Kündigung.

Offline diro

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2006, 19:38:45 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Genau darauf hatte ich gehofft!!

Offline diro

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2006, 16:58:46 »
Ich habe dem Gaslieferanten wie geraten geschrieben.

Als Antwort teilt er mit

die ausgesprochene Kündigung ist nach § 32 Abs. 1 AVBGasV, die dem derzeitigen Lieferungsvertrag zugrunde liegt, zulässig. Sie soll allerdings nicht dazu dienen, dem Kunden ein aus § 315 BGB zustehendes Recht zu nehmen. Dies war und ist nicht unsere Absicht, was wir hiermit nachdrücklich versichern. Wir möchten lediglich klare vertragliche Regelungen errreichen.

Was heißt das jetzt für uns?

Offline superhaase

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2006, 11:12:53 »
Solange Ihr keinen Sondervertrag unterschreibt und Euch damit eventuell die Anerkennung eines zu hohen Preises einhandelt, kann es Euch wurscht sein. Ihr seid ohne eine Unterschrift von Euch Tarifkunden und könnt auf Eurem Unbilligkeitseinwand beharren.
Ob der Versorger nun zur Vertragsanpassung förmlich eine Kündigung ausspricht, oder eine Anpassung öffentlich bekannt gibt, ist für Euch ohne Belang, denke ich. Ob es korrekt ist oder nicht, ändert nichts an Eurer Situation hinsichtlich Gaspreis und Unbilligkeit.
Wichtig ist, nichts zu unterschreiben!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2006, 14:25:26 »
@superhaase,

hat doch H. Fricke bereits kurz darüber geschrieben.

Wenn man dem Vertragsänderungsbegehren widersprochen hat und der Versoregr daraufhin den Vertrag kündigt, dann ist die Kündigung unwirksam. (§§115, 116 ENWG)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline diro

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2006, 21:51:24 »
Er führt mit dem neuen Vertrag auch neue Tarife ein, sind die dann erstmal bindend?

Offline Lawyerboy

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Gasversorger will neuen Liefervertrag
« Antwort #11 am: 03. Januar 2007, 23:01:12 »
Wenn ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, oder die Kündigung unwirksam ist, ist es völlig irrelevant ob mit einem "neuen Vetrag" auch "neue Tarife" eingeführt werden.
Lerne zu Schweigen ohne zu platzen !

 

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