@ktown
… woher – aufgrund welcher Grundlagen? - sollte ich die mir
von meinem Versorger zugesandte Abrechnung überprüfen können?
Woher soll ich wissen, welche Preise billig sind?
Ich reduzierte meine ‚Zahlung’ auf Null, und dies tue ich bis auf weiteres -
ich bin ein geduldiger Verbraucher. Unter Vorbehalt zu zahlen,
ergäbe für mich keinen Sinn, weil ich meine Rückforderungen ja selbst einklagen müsste.
Gespannt bin ich, ob und wann mir meine StW ihre billigen Preise liefern werden
– unterlegt mit ihrer nachvollziehbaren Kalkulation über Jahre rückwirkend -
und ob sie mir außerdem auch endlich ihre Satzung, Eigenbetriebsverordnung usw. zusenden.
So ich deren Schreiben (mit Erklärungen und Begründungen der verallgemeinerten bekannten Phrasen,
völlig ungenügend, nicht nachvollziehbar und konkret nachprüfbar, trotz Mammutlänge)
an Einwender bezüglich § 315 las, denke ich, sie werden es unterlassen,
mir dasselbe zu senden, zumindest kam bis dato nichts bei mir an.
Generell wollte ich gerne vom Gericht die billigen Preise geprüft und festgestellt haben.
Ich warte einfach ab, ob meine StW das auch wollen.
Ich bin zuversichtlich: so oder so werden *mein Versorger und ich gut miteinander auskommen*
– vorher kam nur er gut (r)aus – ich weniger !
Mich interessiert ganz besonders DAS Urteil im Juni!
Gruß Stromer