Hallo Zusammen,
meine Abschlagszahlung ist jeweils am 28. eines Monats fällig. Da ich pünktlich zum 1. mein Gehalt bekomme, kann ich die Überweisung erst am 1. eines Monats per Dauerauftrag vornehmen.
Die Überweisung wird für gewöhnlich innerhalb von 3 AT auf dem Konto der SWM gutgeschrieben. Die SWM berücksichtigt Zahlungseingänge bis zum 4. eines Monats, alles was danach kommt, generiert eine Mahnung. Wenn nun der 1. ein Mi., Do., Fr., ist oder gar ein Feiertag dazwischen ist, wird der Betrag am 6. oder 7. gutgeschrieben.
Bingo - und schon kommt die Mahnung, inkl. € 5,- Mahngebühr.
Mein Schreiben an die Stadtwerke, mit der Bitte, die Fälligkeit doch um ein paar Tage nach hinten zu verschieben, da ich aufgrund Unterhaltspflicht einfach nicht früher zahlen kann, wurde zwar recht freundlich und mit "gutem Willen" beantwortert. Allerdings würde man die Verschiebung nur einrichten, wenn ich mich bereit erkläre eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Nett, genau das ist der Punkt - ich möchte keine Einzugsermächtigung erteilen, da ich mit jedem Cent rechnen muss und der SWM einfach nicht traue.
Mich würde einfach nur interessieren, ob eine Mahngebühr nach 6 Tagen vermeintlichem Zahlungsverzug rechtens ist. Müsste nicht erst eine Erinnerung erstellt werden?
Ausserdem bekommen die SWM die Abschlagszahlung zuverlässig überwiesen (wenn ich auch erst am 1. die Überweisung veranlassen kann)
Grenzt die mangelnde Kooperation in Sachen Fälligkeitsterminverschiebung gegen Einzugsermächtigung nicht schon an Nötigung? Im übrigen drängt sich mir der Verdacht auf, die SWM haben den Termin absichtlich so seltsam gelegt, um denen, die aus irgendwelchen Gründem eben nicht 28. zahlen können, noch extra in die Tasche langen zu können?
Jedenfalls haben die SWM mit der Mahnerei schon reichlich zusätzlich verdient.
Servus
GeeGeeJay lol