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Autor Thema: Beschluß LG München vom 09.06.2006?  (Gelesen 4220 mal)

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Offline Mona

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Beschluß LG München vom 09.06.2006?
« am: 05. März 2007, 21:15:30 »
Das dieser Beschluß die Billigkeit des Gaspreises nicht festgestellt hat, weiß ich. Was hat dieser Beschluß dann ausgesagt?
Die Stadtwerkekundin muß den Rückstand zahlen??
Oder die Stadtwerke darf das Gas sperren bzw. mit der Sperre drohen.

Ich meine eher letzteres. Wobei dieser Beschluß ja dann durch die neue Verordnung des Bundesrates im September 2006 wieder hinfällig wurde?
Dort wurde ja beschlossen, das der Gaslieferant den Gashahn nicht abdrehen darf, wenn wegen § 315 der Preis gekürzt wurde.

Sehe ich das so richtig? Versuche nämlich gerade mal wieder meinem Versorger zu antworten...

LG Mona

 

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