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Autor Thema: Gaspreisbindung an Heizölpreise gesetzlich geregelt ??  (Gelesen 6951 mal)

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Offline TOM

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Gaspreisbindung an Heizölpreise gesetzlich geregelt ??
« am: 23. November 2004, 16:17:41 »
Auch ich habe das Muster-Widerspruchsschreiben kürzlich an meinen Versorger abgeschickt und den Erhalt umgehend schriftlich bestätigt bekommen. Es handelte sich hierbei um Harz Energie.
Im Antwortschreiben wird darauf verwiesen, dass das OLG Rostock die Praxis der Gasversorger, Gaspreiskopplung an die Heizölpreise, für rechtmäßig erklärt habe (AZ 3 U 17/03, Beschluss vom 05.05.2003). Vorsorglich wird hinzugefügt, die gegen das Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde sei vom BGH verworfen worden (AZ VIII ZR 211/03, Beschluss vom 16.03.04).
 
Danach folgen noch die üblichen Ausführungen zu der Entwicklung der Gas- und Ölpreise in den vergangenen 20 Jahren, wonach der Gaspreis zwischen 1985 bis 2002 trotz einer Inflationsrate von 38% um 3% gesunken sei ! Zu weiteren Ausführungen hinsichtlich der Billigkeit sehe man sich als lokaler Versorger nicht verpflichtet, die Preise entsprächen ohnehin der Billigkeit !

Frage:
Kennt jemand den Inhalt dieser Urteile ?
Liegen die Texte evtl. im Internet vor ?
Besteht überhaupt ein direkter Zusammenhang zur Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ?
Was ist als nächstes zu tun ?

Beste Grüsse aus dem Harz

Offline RR-E-ft

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Gaspreisbindung an Heizölpreise gesetzlich geregelt ??
« Antwort #1 am: 26. November 2004, 16:25:40 »
Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die sog. Ölpreisbindung für Gas vorschreibt.

Die Versorger verweisen selbst darauf, dass es sich dabei um vertragliche Abreden mit ihren Vorlieferanten handelt, die vorgeblich notwendig seien, um die Versorgungssicherheit zu gewährlieisten (vgl. nur Interview Nordwestradio vom 09.11.2004 mit dem EWE-Vorstandsvorsitzenden und VDEW-Präsidenten Dr. Brinker).

Warum die gehandelte Gasmenge knapper und allein dadurch nach den Gesetzen der Marktwirtschaft (Preisbildung über Angebot und Nachfrage) teurer werden könnte, wenn diese vertragliche Preisbindung aufgehoben würde, mag das Geheimnis der Gasversorger bleiben.

In den kundenverträgen sind die Gasversorger ja auch bisher oft nur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Preise bei Änderung der Referenzpreise zu ändern.

Der Dachverband BGW behauptet zwar weiter tapfer, die Ölpreisbindung sei keine Einbahnstraße.

Jedoch ist wohl bisher schon offenbar geworden, dass etwa E.on Hanse seinen Kunden Preisstabilität versprochen hatte und dieses Versprechen wohl auch hielt, indem sinkende Einkaufspreise im vergangenen Jahr nicht an die Kunden weitergegeben wurden. So jedenfalls entsprechende Presseberichte zu dem Thema.

Und wer sagt denn, dass die Kunden in der Vergangenheit genau in dem selben Umfang an den Preissenkungen beteiligt wurden, wie sie jetzt an den Preiserhöhungen beteiligt werden sollen. Über diesen enstprechenden Mechanismus lassen sich also über einen gewissen Zeitraum die Preise künstlich \"aufblasen\", bis sehr viel Luft drin ist.

Prof. Pfaffenberger vom Bremer energie Institut ist jedoch der Auffassung, das teuerste am Gas sei das Gas selbst:

Nur her mit den Importpreisen an der deutschen Grenze für die Endverbraucher! In Wirklichkeit verteuert sich das Gas von der Grenze bis zum Kunden auf wundersame Weise erheblich. Bisher hatte man das mit den teueren Investitionen in die Rohrleitungsnetze gerechtfertigt.

Die Kosten für die Leitungen müssten deshalb wohl den größten Anteil an den Gaspreisen ausmachen.

Herr Prof. Pfaffenberger hatte bei dem Interview mit dem EWE- Vorstandsvorsitzenden und VDEW- Präsidenten Dr. Brinker wohl nicht vergessen, dass er gerade für den VDEW ein umfassendes Gutachten abgeliefert hatte, dass auf eine drastische Erhöhung der Gaspreise abstellte und deshalb den Bau von Kohlekraftwerken anstelle von umweltfreundlichen GuD- Kraftwerken empfiehlt.

Wäre das Gas selbst nicht das teuerste am Gaspreis, wäre dieses ganze Gutachten unter Umständen nichts wert. Immerhin wird es wohl einiges gekostet haben.


Wenn die Gerichte entschieden haben, dass der Kunde keinen Anspruch auf eine andere Vertragsgestaltung als eben mit dieser Klausel habe, sagt dies über die Billigkeit der derzeitigen Preiserhöhungen gar nichts.

Aufschluss kann insoweit nur die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen bringen.

Es ist ja schon nicht klar, ob in jedem Falle und wenn ja wie der Gaspreis an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt ist. Die Frage ist doch schon, ob dabei die Preisentwicklung des Präferenzwertes überhaupt 1:1 nachvollzogen wird. Immerhin könnte der Faktor ja auch anders aussehen.

Außerdem wird in der aktuellen Diskussion oft zu wenig differenziert zwischen den Rohölpreisen auf den Märkten einerseits und dem Preis für leichtes Heizöl als Präferenzwert in den Kundenverträgen andererseits.

Beide Größen könnten durchaus verschiedene Entwicklungen nehmen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline TOM

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Gaspreisbindung an Heizölpreise gesetzlich geregelt ??
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2004, 16:00:15 »
Vielen Dank für die sehr ausführlichen Erklärungen.

Sie geben an, daß es keine gesetzliche Regelung bezüglich einer Preisbindung gibt.
Wie relevant ist dann aber die Aussagekraft der beiden zitierten Urteile ?
Könnten Sie dies bitte kommentieren.
Vielen Dank.

Beste Grüße

Offline RR-E-ft

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Gaspreisbindung an Heizölpreise gesetzlich geregelt ??
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2004, 18:56:38 »
Bitten Sie Ihren Versorger, Ihnen die von diesem in seinem Schreiben in Bezug genommenen Urteile in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Hiernach können wir uns ggf. mit diesen befassen.

Hintergrund:

Nicht jedes Urteil eines deutschen Gerichts kann von hier aus abgefordert werden, da auch dies mit hohen Kosten verbunden ist.

Im wesentlichen liegen über die Fachpresse und die einschlägigen Kommentare die entscheidenden Urteile hier vor.


Freundliche Grüße


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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