Nach dem Hinweis, es läge eine Beschränkung der Einzugsermächtigung vor, und ich müsse entweder eine erneute Einzugsermächtigung in unbeschränkter Höhe für die neuen Tarife ausfüllen und zurücksenden oder selber den neuen Betrag überweisen, hat Eon nun erstmals gar nichts abgebucht.
Ich habe zwar eine Erwiederung geschrieben mit dem Tenor, dass Eon die Abschlagspauschale überhaupt nicht erhöhen durfte, da die alten Preise weiter gelten und ich daher nichts überweisen würde, da meine Einzugsermächtigung ja somit für die rechtlich verbindlichen alten Preise weiter gelten würde. Die Einrede des Zahlungsverzuges könne somit von EON nicht gemacht werden.
Es wird nun aber überhaupt kein Abschlag mehr einbehalten, also auch nicht für Strom und Wasser! Bin ich deshalb verpflichtet monatliche Überweisungen vorzunehmen, oder kann ich weiter darauf bestehen und darauf vertrauen, dass Eon Westfalen das Geld vom Konto einzieht?