Hallo,
wie sieht es denn mit § 315 BGB aus, wenn der Versorger die Preise wieder senkt? Kommt mir die Preissenkung auch zu Gute, wenn ich zuvor bei der letzten Preiserhöhung mit dem Muster-Widerspruchsschreiben den Einwand der Unbilligkeit geltend gemacht habe? Hat der Versorger dann die Möglichkeit, genau aus diesem Grunde auf der Entrichtung des alten Abschlagsbetrags zu bestehen und mir mit dem Hinweis, dass ich Änderungen bei den Bezugspreisen für unbillig gehalten habe, die Preissenkung vorenthalten will?
Viele Grüße
Nic