Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gelsenwasser  (Gelesen 29372 mal)

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Offline Tomkol

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Gelsenwasser
« Antwort #30 am: 11. November 2008, 13:28:17 »
Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.

Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.

Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?

Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas


PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...
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Offline Tomkol

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Gelsenwasser
« Antwort #31 am: 14. November 2008, 13:13:08 »
Zitat
Original von Tomkol
Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.

Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.

Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?

Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas


PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...

Erhalten hier nur ausgewählte/erwählte Antwort?

Der Link greift nicht mehr.

Das Musterschreiben, sowie der dazugehörige Thread sind schon älter. Also müsste es doch erfahrungen zum Prozedere geben...

Ich habe den Musterbrief auch abgesendet.

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc
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Offline DieAdmin

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Gelsenwasser
« Antwort #32 am: 14. November 2008, 16:40:47 »
@Tomkol,

auf konkrete Fragen erhält man sicherlich Antworten von demjenigen, an die man diese richtet.
Und für sowas ist der Bereich \"Diskussion über das Forum\" vorgesehen.
zum Beispiel dieser Thread: Teilweise Schreibrechte in einem Bereich?
eignet sich über das Problem weiterdiskutieren, wenns auch so sein sollte. Auf diese Weise haben andere User auch was davon.

Die obigen Links gehen deswegen nicht, da das dreifache -w- zuviel ist. Habs geändert.

Offline Tomkol

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Gelsenwasser
« Antwort #33 am: 14. November 2008, 17:50:55 »
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten  diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.

Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.

Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet. Eigentlich ein Skandal sowas.
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Offline PVGF

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Gelsenwasser
« Antwort #34 am: 14. November 2008, 18:48:25 »
Zitat
Original von Tomkol
Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet.

Es gibt keine Gesetze, in denen die Ölpreisbindung definiert ist.
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline Kampfzwerg

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Gelsenwasser
« Antwort #35 am: 17. November 2008, 09:58:28 »
Zitat
Original von Tomkol
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten  diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.

Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.

Das besagte Schreiben der Gelsenwasser erhielt ich bereits im Sommer 2007.
Danach kamen einige Schreiben Infopost Preisanpassungen, eine Jahresrechnung mit einem halben Dutzend Tarifumstufungen, 3 Angebote zu neuen Sonderverträgen und noch insg. 3 weitere Aufforderungen zum Zahlungsausgleich unter jeweiliger Fristsetzung, Androhung eines gerichtlichen Verfahrens und mit Begründung des BGH-Urteils v. 13.06.07 zu Tarifkunden, Wirtschaftsprüfer-Testaten etc..
Nicht zu vergessen natürlich auch der Bezug auf das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif)
LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt

Das für Sondervertragskunden massgebliche BGH-Urteil vom 29.04.08, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag,
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkunden
wird ebenso hartnäckig ignoriert, wie das Urteil zu den Tarifkunden hartnäckig strapaziert wird.
Der \"richtige\" Tarifstatus des Kunden ist der Gelsenwasser scheinbar egal und dass sie in der Vergangenheit überwiegend Sondervertäge mit ihren Kunden geschlossen haben, versuchen sie offensichtlich vollkommen zu verdrängen.

Was also als nächstes kommt?
Nichts.
Aber das ist hübsch verpackt in jeder Menge Papier.



Zitat
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT?
ja, kannst Du.
Rückflüsse der Gelsenwasser? Was meinst Du denn damit?

Offline Tomkol

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Gelsenwasser
« Antwort #36 am: 18. November 2008, 01:28:41 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Zitat
Original von Tomkol
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten  diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.

Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.

Das besagte Schreiben der Gelsenwasser erhielt ich bereits im Sommer 2007.
Danach kamen einige Schreiben Infopost Preisanpassungen, eine Jahresrechnung mit einem halben Dutzend Tarifumstufungen, 3 Angebote zu neuen Sonderverträgen und noch insg. 3 weitere Aufforderungen zum Zahlungsausgleich unter jeweiliger Fristsetzung, Androhung eines gerichtlichen Verfahrens und mit Begründung des BGH-Urteils v. 13.06.07 zu Tarifkunden, Wirtschaftsprüfer-Testaten etc..
Nicht zu vergessen natürlich auch der Bezug auf das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif)
LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt

Das für Sondervertragskunden massgebliche BGH-Urteil vom 29.04.08, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag,
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkunden
wird ebenso hartnäckig ignoriert, wie das Urteil zu den Tarifkunden hartnäckig strapaziert wird.
Der \"richtige\" Tarifstatus des Kunden ist der Gelsenwasser scheinbar egal und dass sie in der Vergangenheit überwiegend Sondervertäge mit ihren Kunden geschlossen haben, versuchen sie offensichtlich vollkommen zu verdrängen.

Was also als nächstes kommt?
Nichts.
Aber das ist hübsch verpackt in jeder Menge Papier.



Zitat
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT?
ja, kannst Du.
Rückflüsse der Gelsenwasser? Was meinst Du denn damit?


Hi Kampfzwerg,

offenbar sieht es bei mir etwas anders aus.

Nachdem ich das Musterschreiben gegen die Jahresabrechnung aus diesem Thread abgeschickt hatte: kam nun folgendes Schreiben:

Zitat
 Sehr geehrer Herr Kol**,    wir haben aus Ihrer Mail zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihren Widerspruch gegen die Anpassung der Erdgaspreise weiterhin aufrecht erhalten und die ausstehenden Beträge nicht zahlen.    Wir werden unsere ausstehenden Forderungen nunmehr auf dem Rechtswege geltend machen.    Mit freundlichen Grüßen    ..........  GELSENWASSER AG  



Was kann ich nun tun?
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Offline Kampfzwerg

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Gelsenwasser
« Antwort #37 am: 18. November 2008, 08:55:08 »
Zitat
Original von Tomkol
offenbar sieht es bei mir etwas anders aus.

Was kann ich nun tun?

Erst einmal ganz entspannt abwarten!

Ich glaube ganz sicher nicht, dass es bei Dir wirklich anders aussieht.
Ich glaube eher, dass Gelsenwasser keine Lust mehr auf den ewig selben Papierkrieg hat.  ;)

Bist Du Sondervertrags- oder Tarifkunde?
Gab es schon Zahlungserinnerungen, Mahnungen mit Fristsetzung und/oder Angabe einer konkret bezifferten Forderungssumme?
Wie hoch ist deren Forderung überhaupt?
Ich halte den letzten Satz für einen bluff mit dem Ziel der Einschüchterung.

Ich weiss übrigens immer noch nicht, was Du mit \"Rückflüsse\" gemeint hast?

Offline Tomkol

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Gelsenwasser
« Antwort #38 am: 18. November 2008, 11:05:39 »
Ich meinte mit Rückfluß Erfolgsmeldungen aufgrund der Musterschreiben. Ob sich nach der Versendungen der Schreiben durch die Verbraucher bisher der KOnzern was einfallen lassen hat.

Nein, Mahnungen oder Zahlungserinnnerungen habe ich bisher nicht erhalten. Soweit ich das sehe, bin ich Tarifkunde im Besttarif.

Die Summe der zusätzlichen Forderung beläuft sich auf 527,63 zusätzlich zu meinen Abschlägen von 189 vierteljährlich. Den wollen sie auf 238 Euro erhöhen.

Man will einen Verbrauch von 16.284 kwh abgelesen haben. Letzte Zählerwechsel war 10/02. Erscheint mir zwar etwas hoch, da wir unser Dach ganz erfolgreich wärmegedämmt haben, aber der Zähler steht auf dem Stand.

Gruß Tom
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Offline Kampfzwerg

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Gelsenwasser
« Antwort #39 am: 18. November 2008, 11:32:28 »
Ich dachte bei \"Rückflüssen\" irgendwie an \"Bares\" ;-)

Auf meine/n Antwort/Musterbrief hat Gelsenwasser überhaupt nicht reagiert. Statt dessen haben sie mich ganz normal mit Papier \"beschossen\", das ich dann, ordentlich wie ich bin, abgeheftet habe. Ohne Reaktion.
Ich bin allerdings SV-Kunde. Wobei das konsequent völlig ignoriert wird, soll heissen der Versorger schreibt mir den gleichen Kram wie einem TK.
Sprich wie Dir - und passiert ist mir noch nichts. Obwohl ich bereits höflich darum gebeten habe.
Entspanne Dich, der beisst nicht - der will nur spielen.

Richtig interessant wird es immer nur einmal im Jahr mit dem Erhalt der Jahresrechnung.

Offline sischka

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Gelsenwasser
« Antwort #40 am: 13. Dezember 2008, 23:45:07 »
Hallo zusammen,

bei der Gelsenwasser ist das nicht ganz so Klar mit dem Kundenstatus.
Ursprünglich habe ich auch einen Sondervertrag in G70 abgeschlossen.
Aber seit der Tarifumstellung in 2007 ignoriert Gelsenwasser diesn Status, obwohl der ursprüngliche Sondervertrag nie gekündigt wurde. Jedes Jahr wird nach irgend einem x-beliebigem Mondscheintarif abgerechnet, Mini oder Maxi ...
Gruß
sischka

 

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