Original von Tomkol
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.
Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.
Das besagte Schreiben der Gelsenwasser erhielt ich bereits im Sommer 2007.
Danach kamen einige Schreiben Infopost Preisanpassungen, eine Jahresrechnung mit einem halben Dutzend Tarifumstufungen, 3 Angebote zu neuen Sonderverträgen und noch insg. 3 weitere Aufforderungen zum Zahlungsausgleich unter jeweiliger Fristsetzung, Androhung eines gerichtlichen Verfahrens und mit Begründung des BGH-Urteils v. 13.06.07 zu Tarifkunden, Wirtschaftsprüfer-Testaten etc..
Nicht zu vergessen natürlich auch der Bezug auf das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif)
LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegtDas für Sondervertragskunden massgebliche BGH-Urteil vom 29.04.08, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag,
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkundenwird ebenso hartnäckig ignoriert, wie das Urteil zu den Tarifkunden hartnäckig strapaziert wird.
Der \"richtige\" Tarifstatus des Kunden ist der Gelsenwasser scheinbar egal und dass sie in der Vergangenheit überwiegend Sondervertäge mit ihren Kunden geschlossen haben, versuchen sie offensichtlich vollkommen zu verdrängen.
Was also als nächstes kommt?
Nichts.
Aber das ist hübsch verpackt in jeder Menge Papier.
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT?
ja, kannst Du.
Rückflüsse der Gelsenwasser? Was meinst Du denn damit?