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Autor Thema: ... verrechnung von Guthaben mit der nächsten Abschlagzahlun  (Gelesen 9865 mal)

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Offline Ulrich

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Hallo an Alle,  nach Erhalt meiner Jahresrechnung von E.ON Hanse (Gas)
habe ich natürlich, wie 2004/05 Widerspruch, gemäß § 315 BGB eingelegt,eine Neuberechnung mit (kulanterweise) Erhöhung um nur 2% der Arbeitspreise und Abschlagzahlungen gegenüber des höchsten Arbeitspreises vom Vorjahr. Heraus kam eine Rückzahlung statt Forderung. Wie ich so überall hier im Forum lese, ist es nicht ratsam, die Rückzahlung mit der ersten Abschlagzahlung zu verrechnen??
Hab E.ON Hanse das aber schon mitgeteilt . Erste Abschlagzahlung am 04.08.06  Welche reaktion ist jetzt von E.ON zu erwarten??

Beste Grüße  Ulrich

Offline RR-E-ft

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... verrechnung von Guthaben mit der nächsten Abschlagzahlun
« Antwort #1 am: 27. Juli 2006, 14:31:44 »
@Ulrich

In der Regel keine, weil man sowieso den Überblick verloren hat wegen der massenhaften Einsprüche.

Warten Sie es doch einfach ab und informieren Sie sich aktuell zum Thema unter www.vzhh.de .



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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