Hallo an Alle, nach Erhalt meiner Jahresrechnung von E.ON Hanse (Gas)
habe ich natürlich, wie 2004/05 Widerspruch, gemäß § 315 BGB eingelegt,eine Neuberechnung mit (kulanterweise) Erhöhung um nur 2% der Arbeitspreise und Abschlagzahlungen gegenüber des höchsten Arbeitspreises vom Vorjahr. Heraus kam eine Rückzahlung statt Forderung. Wie ich so überall hier im Forum lese, ist es nicht ratsam, die Rückzahlung mit der ersten Abschlagzahlung zu verrechnen??
Hab E.ON Hanse das aber schon mitgeteilt . Erste Abschlagzahlung am 04.08.06 Welche reaktion ist jetzt von E.ON zu erwarten??
Beste Grüße Ulrich