Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EON Gasablesung  (Gelesen 7904 mal)

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Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« am: 19. April 2006, 16:33:04 »
Moin,

ich habe mal eine Frage im Vorwege. Ich habe in letztem Jahr zwei Widerspruch gegen die Preiserhöung von EON erhoben, die mir auch bestätigt wurden.

Jetzt soll ich wie immer um diese Zeit eine Ablesung vornehmen.
Ich gehe mit 100% Sicherheit davon aus, das EON die aktuellen Preise zum damaligen Zeitpunkt und jetzigen Zeitpunkt benutzen werden und daraus eine Jahresabrechnung zu machen. Diese wäre aber aufgrund der beiden Einsprüche ja nicht in Ordnung.

Darf ich diese Rechnung anzweifeln und mich auf meine Einsprüche beziehen und sagen da EON es bis heute nicht geschafft hat, eine offene Preiskalkulation zu präsentieren ?

Wie gehe da am besten vor ?

Danke für Eure Antworten

Thorsten

Offline RR-E-ft

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EON Gasablesung
« Antwort #1 am: 19. April 2006, 16:43:36 »
Bitte zuerst hier lesen:


http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&

Sollte es noch Fragen im Nachgange geben.....

Offline Cremer

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EON Gasablesung
« Antwort #2 am: 19. April 2006, 18:56:45 »
@Fleischmann,

nun ist doch nichts verwerfliches eine Jahresrechnung gestellt zu bekommen.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben o.k.

Aber:
Haben Sie die Abschläge auch gekürzt,, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt?
Dann können Sie IOhre eigene Jahresrechnung erstellen und auf diese ihrfe Rechnung die Nachzahlung leisten.

Guthaben werden grundsätzlich in solchen Fällen des Widerspruches nicht erstattet.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #3 am: 19. April 2006, 19:06:10 »
Hallo,

ja ich habe beim Widerspruch auch entsprechend das Geld gekürzt.
Aber wie soll ich das jetzt verstehen ?
Wenn ich z.B. jeden Monat 42 EUR bezahle (gekürzter Betrag), dann kann ich diese doch nicht einfach mal 12 nehmen und dann sagen das ist meine Jahres rechnung. ????

Oder doch ?


Thorsten

Offline RR-E-ft

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EON Gasablesung
« Antwort #4 am: 19. April 2006, 19:30:03 »
@Fleischmann

Moin, moin,

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Fragen und Antworten tatsächlich zuallererst und vorneweg gelesen haben:

Selbstredend ergibt sich der zu zahlende Betrag aus dem an der Messeinrichtung  angezeigten Verbrauch bei Zugrundelegung der alten Preise aus Grund- und Arbeitspreis, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen.

Sie müssen eine Gegenrechnung aufmachen:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1737/



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #5 am: 19. April 2006, 19:43:13 »
Moin,

nein ich habe noch nicht alle 13 Seite durchgearbeitet und habe auch deswegen leider noch nicht alles gelesen.

Habe mir das Excelprogramm auch runtergeladen und werde dieses mal probieren wenn ich dann die Jahresabrechnung erhalten habe.

Danke Thorsten

Offline RR-E-ft

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EON Gasablesung
« Antwort #6 am: 19. April 2006, 19:48:16 »
@Fleischmann

Nichts für ungut:

Bitte: Erst lesen, dann schreiben

Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #7 am: 19. April 2006, 19:59:39 »
Moin

verstanden  :wink:

Thorsten

Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #8 am: 02. Mai 2006, 17:15:25 »
Moin,

auch auf die Gefahr hin, das ich hier gemartert werde, muss ich leider noch ein paar Fragen stellen, weil es für mich unklar ist.

1. die 13 Seiten habe ich durchgelesen, aber keine rechte Erklärung gefunden  :(

2. Die Exceldatei habe ich auch runtergeladen für die Jahresabrechnung, aber    irgendwie ist die Datei schwierig auszufüllen. Woher bekommt man den dier alten KW Preise ???

3. So wie ich ja schon sagte ist die Jahresabrechnung falsch und EON möchte mich auch wieder hochstufen.
Aus dem Bauch heraus wollte ich einen Einspruch so verfassen, das ich darauf hinweisen wollte, das EON trotz meiner bestätigten drei Einsprüche, es bis heute nicht geschafft hat die Preiserhöhung plausibel darzulegen.
Es wurde nach meiner Meinung mit falschen KW-Preisen gerechnet und deswegen sehe ich die komplette Jahresabrechnung als falsch an, und fordere eine neue richtige Jahresabrechnung an. Die monatlichen Abschläge bleiben aus diesem Grunde bei mtl X Euro und nicht wie in der Jahresabrechnung geforderten neuen mtl. Abschlägen.

Kann und darf ich das so schreiben ? In meinen Augen ja, weil ja die Tatsache der Billigkeit vorliegt.

Danke für die Antwort

Thorsten

Offline hollmoor

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EON Gasablesung
« Antwort #9 am: 02. Mai 2006, 17:57:06 »
@Fleischmann

Die Versorger betrachten ihre Rechnung mit den neuen erhöhten Preisen als richtig.Daran können sie nicht rütteln.Sie werden keine von Ihnen geforderte neue Abrechnung zu den alten Preisen bekommen.
Sie können nur die ihnen vorliegende Rechnung auf Basis alter Preise
korrigieren bzw.neu erstellen,dem Versorger schicken mit entsprechendem Anschreiben und,falls noch einen Nachzahlung nach ihrer Berechnung rauskommt,Diese überweisen.Sollte sich rausstellen,das nach ihrer Berechnung ein Guthaben ist,wird ihnen der Versorger Dieses in der Regel nicht erstatten u.von Verrechnung wird abgeraten.
Die Preise lt.ihres Widerspruches können sie doch aus der Rechnung entnehmen,wenn Diese in dem Abrechnungszeitraum lagen.Oder aus vorherigen Rechnungen.
Die weiteren Abschläge zahlen sie nach dem Ergebnis ihrer Berechnung.
Wenn sie mit Exel nicht klar kommen,machen sie es normal:
Verbrauch der m3 x dem Faktor auf Kwh umrechnen x Preis (lt.ihrem Widerspruch) + Grundgebühr + Mwst.
Dann abwarten,wie der Versorger reagiert.Er wird sich melden.
Will er Geld,das sie gekürzt haben,muß er sie verklagen.Im Moment unwahrscheinlich.
Nur ein Gericht kann die Billigkeit der Preiserhöhung feststellen bzw.entscheiden.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #10 am: 06. Mai 2006, 07:14:50 »
Moin hollmoor,

sorry das ich nochmal frage, aber verstehe ich nicht was Du gesagt hast.
Also ich habe mal deine Kurzrechnung befolgt.

7522,44 KWh x ????  + 96 EUR + 16 %

Ich habe eine Abschlagszahlung auf 42 EUR vereinbart.
Demnach weiß ich doch nicht den Centpreis den ich dort einsetzen müsste ?

Ach ja noch eine Frage. Der Versorger möchte von mir jetzt eine Nachzahlung haben. Muss ich diese jetzt bezahlen, wenn ich die Jahresrechnung beanstande ?

Hat jemand einen Rat für mich ?

Danke Thorsten

Offline Cremer

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EON Gasablesung
« Antwort #11 am: 06. Mai 2006, 22:13:03 »
@Fleischmann,
wenn Sie Widerspuch eingelegt haben, die Abschläge gekürzt und Ihre eigne Jahresrechnung erstellt und dem Versorger mitgeteilt haben, die Nachzahlung auf Ihre Rechnung geleistet haben, dann können Sie ruhigen Gewissens warten was da kommt, oder auch nichts kommt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Fleischmann

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« Antwort #12 am: 07. Mai 2006, 18:49:59 »
Moin

@Cremer

genau da liegt bei mir das Problem mit der eigenen Jahresabrechnung !!!!!
Habe das nach der Formel von hollmoor probiert, da fehlt mir wie gesagt der Centpreis.

Habe mir die Exceltabelle runtergeladen, und die Daten eingegeben.
Bin mir aber nicht sicher das dieses richtig ist.


Aber warum muss ich eine Nachzahlung leisten, wenn ich weiß das die Jahresabreichnung falsch ist ?

Thorsten

Offline Christian Guhl

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EON Gasablesung
« Antwort #13 am: 07. Mai 2006, 20:01:34 »
@Fleischmann
Der ct-Preis ist der, der im Sept.2004 bezahlt wurde.Einfach in der Jahresabrechnung 2003/04 nachsehen.
Wenn mit diesem ct-Preis gerechnet wird und es kommt eine Nachzahlung heraus, wird diese bezahlt. Nicht die Nachzahlung die der Versorger ausgerechnet hat.
Und der Gesamtpreis, der aus der Berechnung mit dem ct-Preis von Sept.2004 herauskommt, wird durch 11 (11 Abschläge) geteilt und man hat die Höhe der zukünftigen Abschlagszahlung.

Offline Fleischmann

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EON Gasablesung
« Antwort #14 am: 07. Mai 2006, 20:18:21 »
Moin,

@Christian Guhl,

danke für diesen entscheiden Satz !!!

Fleischmann der Thorsten heißt

 

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