@Cremer
Heute im Forum des Bundes der Energieverbraucher:
Städtetag will weiter QuersubventionenTatsächlich wohl ein
Spiel mit dem Feuer.
Fakt ist auch, dass von Amtsträgern, um die es sich bei den Unterzeichnern wohl handelt, öffentlich Gesetzesverstöße eingeräumt und solche auch noch öffentlich gut geheißen werden:
§§ 1, 2 EnWG verpflichten auch kommunale Energieversorger zu einer
möglichst preisgünstigen, effizienten, verbraucherfreundlichen Versorgung mit leitungsgebundener Energie, respektive ohne Berücksichtigung von Kosten des Nahverkehrs, der Schwimmbäder oder sonstigem Trara, der mit der Energieversorgung nichts zu tun hat.
Gerade kommunale Versorgungsunternehmen dürfen nach der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dafür missbraucht werden, der öffentlichen Hand
unzulässige Finanzquellen zu erschließen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f975b56d96c79964390a74eab31c369c&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=34187&pos=17&anz=24Man sollte deshalb daran denken, bei den für die Unterzeichner des Pamphlets zuständigen
Rechtsaufsichtsbehörden gegen diese eindeutige öffentliche Zurschautragung von offensichtlichen Gesetzesverstößen zu intervenieren, ja nötigenfalls noch andere Behörden einzuschalten, die ggf. dem Tatverdacht nachgehen mögen, welcher sich da ggf. offenbart.
Amtsträger sind als Teil der öffentlichen Verwaltung (vollziehende Gewalt) gem. Art. 20 III GG an
Recht und Gesetz gebunden:
http://dejure.org/gesetze/GG/20.htmlZu
Recht und Gesetz zählen auch die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, die Bestimmungen der aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Verordnungen über die Netznungsentgelte und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welche allesamt Beachtung beanspruchen.
Wer
als Amtsträger öffentlich dazu aufruft, sich gegen Recht und Gesetz aufzulehnen, der läuft zumindest Gefahr, seine
Amtspflichten gröblichst zu verletzen.
Die Unterzeichner sind gerade nicht als Privatpersonen aufgetreten, sondern ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als Amtsträger unter Nennung ihrer Amtsbezeichnungen.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörden bestehen nach den Gemeinde- und Kommunalordnungen der einzelnen Bundesländer für folgende Amtsträger:
Dr. Pia Beckmann Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg
Helmut Behrendt Bürgermeister der Stadt Zerbst
Hartmut Boehmer Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld
Wolfram Dette Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar
Hans-Dieter Dörbaum Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen
Dr. Joachim Gerhard Oberbürgermeister der Stadt Ingelheim am Rhein
Dr. Harald Hausmann Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt
Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin der Stadt Lörrach
Hans Ulrich Ihlenfeld Bürgermeister der Gemeinde Hassloch / Pfalz
Karl-Heinz Keller Bürgermeister der Stadt Karlstadt
Rainer Kinzkofer Bürgermeister der Gemeinde Veitshöchheim
Andreas Ludwig Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Dr. Bernhard Matheis Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens
Eberhard Menzel Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Stefan Mikulicz Oberbürgermeister der Stadt Wertheim
Gerhard Möller Oberbürgermeister der Stadt Fulda
Bernd Moser Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen
Detlef Palm Bürgermeister der Stadt Reinbeck
Dr. Dieter Salomon Oberbürgermeister der Stadt Freiburg
Adolf Sauerland Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
Andreas Schütze Erster Bürgermeister der Stadt Pforzheim
Dr. Eberhard Schulte-Wissermann Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
Siegfried Selinger Erster Bürgermeister der Stadt Lohr am Main
Ulf Stecher Bürgermeister der Stadt Heide
Johann Zeh Bürgermeister der Stadt Lindenberg im Allgäu Auch die eigenen Ministerpräsidenten der Bundesländer können angeschrieben werden, um ggf. die notwendige Aufsicht wahrzunehmen.
Vielleicht verfasst ja der eine oder andere mal einen entsprechenden Leserbrief an sein Lokalblättchen, um eine entsprechend sachliche Diskussion zu eröffnen und eine Eingabe an die Rechtsaufsichtsbehörde, um eine Überprüfung des Vorgangs in Gang zu setzen.
Auch der Petitionsausschuss des Landtages kann richtiger Adressat sein, wenn es darum geht, solche außergewöhnlichen Vorgänge zu monieren.
Zu fragen ist auch, ob etwa für diese Inserate auch noch
öffentliche Mittel verwandt wurden. Das dürfte als nächstes einer näheren Untersuchung bedürfen.
Fakt ist auch, dass Amtspflichtverletzungen jedenfalls nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden dürfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt