@Cremer
Heute im Forum des Bundes der Energieverbraucher:
Städtetag will weiter QuersubventionenTatsächlich wohl ein 
Spiel mit dem Feuer. 
Fakt ist auch, dass von Amtsträgern, um die es sich bei den Unterzeichnern wohl handelt, öffentlich Gesetzesverstöße eingeräumt und solche auch noch öffentlich gut geheißen werden:
§§ 1, 2 EnWG verpflichten auch kommunale Energieversorger zu einer 
möglichst preisgünstigen, effizienten, verbraucherfreundlichen  Versorgung mit leitungsgebundener Energie, respektive ohne Berücksichtigung von Kosten des Nahverkehrs, der Schwimmbäder oder sonstigem Trara, der mit der Energieversorgung nichts zu tun hat.
Gerade kommunale Versorgungsunternehmen dürfen nach der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dafür missbraucht werden, der öffentlichen Hand 
unzulässige Finanzquellen zu erschließen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f975b56d96c79964390a74eab31c369c&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=34187&pos=17&anz=24Man sollte deshalb daran denken, bei den für die Unterzeichner des Pamphlets zuständigen 
Rechtsaufsichtsbehörden  gegen diese eindeutige  öffentliche Zurschautragung von offensichtlichen Gesetzesverstößen zu intervenieren, ja nötigenfalls noch andere Behörden einzuschalten, die ggf. dem Tatverdacht nachgehen mögen, welcher sich da ggf. offenbart.
Amtsträger sind als Teil der öffentlichen Verwaltung (vollziehende Gewalt) gem. Art. 20 III GG an 
Recht und Gesetz gebunden:
http://dejure.org/gesetze/GG/20.htmlZu 
Recht und Gesetz zählen auch die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, die Bestimmungen der aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Verordnungen über die Netznungsentgelte und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welche allesamt Beachtung beanspruchen.
Wer 
als Amtsträger öffentlich dazu aufruft, sich gegen Recht und Gesetz aufzulehnen, der läuft zumindest Gefahr, seine 
Amtspflichten gröblichst zu verletzen.
Die Unterzeichner sind gerade nicht als Privatpersonen aufgetreten, sondern ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als Amtsträger unter Nennung ihrer Amtsbezeichnungen.
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörden bestehen nach den Gemeinde- und Kommunalordnungen der einzelnen Bundesländer für folgende Amtsträger:
Dr. Pia Beckmann Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg 
Helmut Behrendt Bürgermeister der Stadt Zerbst 
Hartmut Boehmer Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld 
Wolfram Dette Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar 
Hans-Dieter Dörbaum Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen 
Dr. Joachim Gerhard Oberbürgermeister der Stadt Ingelheim am Rhein 
Dr. Harald Hausmann Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt 
Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin der Stadt Lörrach 
Hans Ulrich Ihlenfeld Bürgermeister der Gemeinde Hassloch / Pfalz 
Karl-Heinz Keller Bürgermeister der Stadt Karlstadt 
Rainer Kinzkofer Bürgermeister der Gemeinde Veitshöchheim 
Andreas Ludwig Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach 
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 
Dr. Bernhard Matheis Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens 
Eberhard Menzel Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven 
Stefan Mikulicz Oberbürgermeister der Stadt Wertheim 
Gerhard Möller Oberbürgermeister der Stadt Fulda 
Bernd Moser Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen 
Detlef Palm Bürgermeister der Stadt Reinbeck 
Dr. Dieter Salomon Oberbürgermeister der Stadt Freiburg 
Adolf Sauerland Oberbürgermeister der Stadt Duisburg 
Andreas Schütze Erster Bürgermeister der Stadt Pforzheim 
Dr. Eberhard Schulte-Wissermann Oberbürgermeister der Stadt Koblenz 
Siegfried Selinger Erster Bürgermeister der Stadt Lohr am Main 
Ulf Stecher Bürgermeister der Stadt Heide 
Johann Zeh Bürgermeister der Stadt Lindenberg im Allgäu Auch die eigenen Ministerpräsidenten der Bundesländer können angeschrieben werden, um ggf. die notwendige Aufsicht wahrzunehmen.
Vielleicht verfasst ja der eine oder andere mal einen entsprechenden Leserbrief an sein Lokalblättchen, um eine entsprechend sachliche Diskussion zu eröffnen und eine Eingabe an die Rechtsaufsichtsbehörde, um eine Überprüfung des Vorgangs in Gang zu setzen.
Auch der Petitionsausschuss des Landtages kann richtiger Adressat sein, wenn es darum geht, solche außergewöhnlichen Vorgänge zu monieren.
Zu fragen ist auch, ob etwa für diese Inserate auch noch 
öffentliche Mittel verwandt wurden. Das dürfte als nächstes einer näheren Untersuchung bedürfen.
Fakt ist auch, dass Amtspflichtverletzungen jedenfalls nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden dürfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt